MFA gestartet: GAP-Webinare zum Nachschauen

In den vergangenen Wochen und Monaten haben die Invekos-Mitarbeiter der LK Kärnten die Antragstellerinnen und Antragsteller intensiv auf die neue Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab 2023 vorbereitet. In Summe wurden fast 5.000 GAP-Spezialberatungen durchgeführt und knapp 4.000 bäuerliche Betriebe in Veranstaltungen und Webinaren informiert.
Alle Richtlinien, Informationen, Fachartikel sowie die überarbeitete GAP-Sonderbeilage im Kärntner Bauer finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der LK-Kärnten www.ktn.lko.at unter der Registerkarte Förderungen 2023-2027“. Sämtliche Webinare der LK Kärnten zur GAP 2023 wurden aufgezeichnet und können jederzeit auf der Homepage unter dem Reiter "Förderungen 2023“ abgerufen werden.
Wer also noch keine Gelegenheit hatte sich vor der Abgabe des Mehrfachantrages mit den neuen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen, kann dies einfach und bequem von zu Hause aus nachholen. Nutzen sie daher die Gelegenheit. Denn nur eine gute Vorbereitung durch den Betriebsführer liefert die Grundlage für einen optimalen Maßnahmenmix für den eigenen Betrieb.
Alle Richtlinien, Informationen, Fachartikel sowie die überarbeitete GAP-Sonderbeilage im Kärntner Bauer finden Sie im Downloadbereich auf der Homepage der LK-Kärnten www.ktn.lko.at unter der Registerkarte Förderungen 2023-2027“. Sämtliche Webinare der LK Kärnten zur GAP 2023 wurden aufgezeichnet und können jederzeit auf der Homepage unter dem Reiter "Förderungen 2023“ abgerufen werden.
Wer also noch keine Gelegenheit hatte sich vor der Abgabe des Mehrfachantrages mit den neuen Rahmenbedingungen auseinander zu setzen, kann dies einfach und bequem von zu Hause aus nachholen. Nutzen sie daher die Gelegenheit. Denn nur eine gute Vorbereitung durch den Betriebsführer liefert die Grundlage für einen optimalen Maßnahmenmix für den eigenen Betrieb.
Webinare im Überblick:
1. Die erweiterte Konditionalität und Direktzahlungen in der GAP 2023
2. Tierwohl-Schweinehaltung in der GAP 2023
3. Was bringt die GAP 2023 am Ackerland?
4. Tierwohl-Stallhaltung Rinder in der GAP 2023
5. Was bringt die GAP 2023 am Grünland?
6. Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen und Tierwohl in der GAP 2023
7. GAP und ÖPUL 2023 im Bioackerbau und der Schweinehaltung
8. GAP und ÖPUL 2023 am Biogrünland und in der Tierhaltung
9. Was bringt die neue GAP 2023 den Alm- und Bergbauern?
10. Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker und Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ab 2023
11. Mulch- und Direktsaat in der neuen GAP ab 2023
12. Antragstellung und Förderrichtlinien in der GAP ab 2023
13. Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland in der GAP ab 2023
2. Tierwohl-Schweinehaltung in der GAP 2023
3. Was bringt die GAP 2023 am Ackerland?
4. Tierwohl-Stallhaltung Rinder in der GAP 2023
5. Was bringt die GAP 2023 am Grünland?
6. Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen und Tierwohl in der GAP 2023
7. GAP und ÖPUL 2023 im Bioackerbau und der Schweinehaltung
8. GAP und ÖPUL 2023 am Biogrünland und in der Tierhaltung
9. Was bringt die neue GAP 2023 den Alm- und Bergbauern?
10. Vorbeugender Grundwasserschutz-Acker und Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger ab 2023
11. Mulch- und Direktsaat in der neuen GAP ab 2023
12. Antragstellung und Förderrichtlinien in der GAP ab 2023
13. Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland in der GAP ab 2023
Antragsstart: Agrardieselrückvergütung
Ab heute können unsere Bäuerinnen und Bauern die temporäre Agrardieselrückvergütung beantragen.
Konkret wird eine Rückvergütung von 7 Cent/Liter Gasöl berechnet, basierend auf einem durchschnittlichen Gasölverbrauch in Liter/ha und differenziert nach Bewirtschaftungsarten. Anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023. Die Antragstellung erfolgt über eine Überarbeitung des Mehrfachantrags 2022. Die Auszahlung erfolgt über die AMA im Frühjahr 2023. Betriebe, wie zum Beispiel reine Forstbetriebe, die keinen Mehrfachantrag abgeben und deren Stammdaten der AMA nicht vorliegen, können sich vorab registrieren und eine Betriebsnummer beantragen.
Konkret wird eine Rückvergütung von 7 Cent/Liter Gasöl berechnet, basierend auf einem durchschnittlichen Gasölverbrauch in Liter/ha und differenziert nach Bewirtschaftungsarten. Anspruchsberechtigt sind land- und forstwirtschaftliche Betriebe im Vergütungszeitraum 1. Mai 2022 bis 30. Juni 2023. Die Antragstellung erfolgt über eine Überarbeitung des Mehrfachantrags 2022. Die Auszahlung erfolgt über die AMA im Frühjahr 2023. Betriebe, wie zum Beispiel reine Forstbetriebe, die keinen Mehrfachantrag abgeben und deren Stammdaten der AMA nicht vorliegen, können sich vorab registrieren und eine Betriebsnummer beantragen.