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ÖPUL-Programmänderung ab 2025

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24.07.2024 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Gegenüber Konditionalität und Ökoregelung erfährt das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 mit der eingereichten GAP-Strategieplanänderung die meisten Änderungen.

Traktor am Feld.jpg © stock.adobe.com
Einen Zuschlag gibt es für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder einmähdigen Wiesen auch auf Grünland mit einer Hangneigung ab 18 %. © stock.adobe.com
Vorbehaltlich der Genehmigung sieht die zweite Änderung des GAP-Strategieplans im Agrarumweltprogramm wesentliche Änderungen wie Maßnahmenanpassungen, Prämienerhöhungen oder neue Zuschläge vor. Die zahlreichen neuen Zuschläge steigern nicht nur die Umweltleistung, auch die Attraktivität einiger Maßnahmen wird damit verbessert. Die ab 2025 angepasste Prämiengestaltung ist der Tabelle "Neue und erhöhte Prämien ab 2025" zu entnehmen. Die meisten Änderungen erfahren die Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" und "Biologische Wirtschaftsweise (BIO)".

Neuerungen bei UBB und BIO

In den beiden Maßnahmen UBB und BIO gibt es vor allem hinsichtlich der Prämien einige positive Neuerungen:
  • Erhöhung der Ackerflächenprämien infolge des Wegfalls der GLÖZ 8-Stilllegung
  • Erhöhung des Zuschlags für Biodiversitätsflächen auf ertragreichen Standorten 
  • Erhöhung des Biodiversitäts­zuschlags bei Neueinsaat regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
  • Neuaufnahme eines Prämienzuschlages für Altgras-Biodiversitätsflächen (Code DIVAGF) 
  • Aufnahme Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

Neuerungen bei weiteren Maßnahmen

  • Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker: Anpassung des anzurechnenden N-Saldos aus Vorkultur; neuer Zuschlag Cultan-Düngung; der Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen wird auch für Ackerflächen außerhalb der Gebietskulisse ausbezahlt.
  • Erosionsschutz Acker:  Ausweitung der Untersaaten auf Mais und Sorghum
  • Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland (HBG): Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder einmähdigen Wiesen auch auf Grünland mit einer Hangneigung ab 18% 
  • Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: neuer Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen (ab 1 GVE Schweine je ha Ackerfläche) 
  • Naturschutz (NAT) und Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW): neue Förderungen für Feuchtgrünland sowie Abgeltung von erhöhtem Arbeitsaufwand 
  • Tierwohl - Stallhaltung Rinder und Tierwohl - Schweinehaltung: Wegfall der Stallskizze und des Belegungsplans; Ausweitung des Zuschlags "Festmistkompostierung" auf Schweinehaltung; Kompostmieten, bestehend aus Mischung oder Schichtung von Festmist und Ernterückständen/Stroh/Grünschnitt und/oder Strauchschnitt/Astmaterial möglich
  • Almbewirtschaftung: alm­eigene Silage erlaubt; Erhöhung des Zuschlages "Naturschutz auf der Alm"; neuer Zuschlag "Almweideplan" (im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung zu erstellen), Auftrieb von maximal 2,4 RGVE/ha statt maximal 2 RGVE/ha Almweidefläche je Alm möglich (Begründung im Almweideplan und gesonderte Beantragung notwendig)
Ergänzend zu diesen inhaltlichen Änderungen des ÖPUL mit Wirksamkeit MFA 2025 beinhalten die der EU-Kommission zur Genehmigung vorgelegten GAP-Strategieplan-Änderungen die Inflationsanpassung der ÖPUL- und AZ-Prämien (+8% und bei AZ-Betrieben der Stufe 3 und 4 um +14%) aus dem Impulsprogramm Landwirtschaft, was bereits mit der Dezemberauszahlung 2024 wirksam werden soll.
Über sämtliche Änderungen des GAP-Strategieplans informieren wir Sie in weiteren Kärntner Bauer-Artikeln sowie bei den MFA-Infoveranstaltungen im Herbst.

Neue und erhöhte Prämien ab 2025

Prämienhöhe in € pro ha
Hinweis ÖPUL-Maßnahme 2023 2024 (2) ab 2025
UBB: Ackerbasisprämie 70 75,6 85
BIO: Ackerbasisprämie 205 221,4 235
UBB und BIO: Zuschlag für Sonnenblumen – wenn mind. 15 Prozent förderungswürdige Kulturen am Acker 50 86,4 86,4
Neu UBB und BIO: Zuschlag Pheromonfallen Rübenderbrüssler keine keine 150
UBB und BIO: Zuschlag Acker-Biodiversitätsflächen auf guten Standorten (Ackerzahl ab 50) 70 75,6 140
UBB und BIO: Zuschlag für DIVRS am Grünland und Acker (besonders artenreiches, regional zertifiziertes Saatgut) bei Mahd und Abtransport 300 424 424
Neu UBB und BIO: Zuschlag für DIVRS am Acker (besonders artenreiches, regional zertifiziertes Saatgut) bei Häckseln ab 1. Oktober keine keine 324
UBB und BIO: Zuschlag für Grünland-Biodiversitätsflächen auf guten Standorten (Grünlandzahl ab 30) 50 54 100
Neu UBB und BIO: Zuschlag für Grünland-Biodiversitätsflächen, Typ Altgrasfläche (DIVAGF) keine keine 150
UBB und BIO: Mehrnutzenhecken-Prämie 800 1.000 1.000
Neu BIO: Zuschlag Kreislaufwirtschaft Ackerfutter und Futterleguminosen, Nicht-Tierhalter und Tierhalter unter 1,4 RGVE/ha keine keine 40
Neu BIO: Zuschlag Kreislaufwirtschaft Grünland, Tierhalter unter 1,4 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter keine keine 40
Neu BIO: Transaktionskostenzuschlag - pro Betrieb, nicht pro ha keine keine 400
Neu Erosionsschutz Acker ohne Teilnahme an BIO: Untersaaten bei Mais und Sorghum keine keine 81
Neu Erosionsschutz Acker mit Teilnahme an BIO: Untersaaten bei Mais und Sorghum keine keine 97,2
Neu (1) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: Zuschlag stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen, Auszahlung auf allen Ackerflächen des Betriebes, mind. 1 GVE Schweine pro ha Acker keine keine 54
Neu Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: Zuschlag Cultan-Düngung auf Acker im Gebiet keine keine 40
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: Zuschlag Bildungs- und Beratungsauflagen für die ersten 10 ha 30 60 60
Neu (1) Almbewirtschaftung: Zuschlag Erstellung Almweideplan im Rahmen 4stündiger Weiterbildung bis 15.7.2025 für die ersten 20 ha je Alm keine keine 20
Almbewirtschaftung: Naturschutz auf der Alm) 5 5,4 10
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: Zuschlag für gemähtes artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen auf Hangneigung unter 18 % 150 262 262
Neu Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: Zuschlag für gemähtes artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen auf Hangneigung ab 18 % keine keine 162
Neu (1) Tierwohl – Schweinehaltung: Zuschlag Festmistkompostierung je GVE keine keine 21,6
Neu (1) Nicht produktive Ackerflächen: Grünbrache Code NPA keine keine 350–450
Neu (1) Agroforststreifen keine keine 600–800
1) Neubeantragung bis 31.12.2024 erforderlich, um 2025 daran teilnehmen zu können 2) Wertanpassung aufgrund „Impulsprogramm Landwirtschaft“

Höhere Prämien für Biobetriebe

Neben den zuvor genannten Neuerungen gibt es für Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „BIO“ teilnehmen, noch drei weitere Verbesserungen:
1. Neuer Zuschlag Kreislaufwirtschaft:
  • Zuschlag für Grünlandflächen für einen tierhaltenden Betrieb < 1,4 RGVE/ha bei Erreichung von mehr als 8% Biodiversitätsflächen oder artenreichem Grünland aus der Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland (HBG)"
  • Zuschlag für Ackerfutter und Futterleguminosen für Nicht-Tierhalter und Tierhalter <1,4 RGVE/ha bei Erreichung von mehr als 15% dieser Kulturen am Acker
2. Betriebliche Transaktionskosten:
  • Pauschale in der Höhe von 400 Euro pro Betrieb 
3. Prämiendifferenzierung auf erosionsgefährdeten Flächen ohne erosionsmindernde Maßnahme:
  • Schläge >0,5 ha auf Ackerflächen mit überwiegender Hangneigung ab 10%, auf denen erosionsgefährdete Kulturen ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß der ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker" angebaut werden, erhalten nun eine Flächenprämie.

Anmeldefrist beachten!

Bitte beachten Sie, dass, im Falle eines Teilnahmewunsches ab 2025, ein Einstieg in neue ÖPUL-Maßnahmen sowie Zuschläge bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen der MFA-Abgabe "MFA 2025" erfolgen muss. Für mehrjährige Maßnahmen dieser Programmperiode gibt es heuer die letzte Einstiegsmöglichkeit! Bei Interesse melden Sie sich in Ihrer Außenstelle. Ihr Teilnahmewunsch wird vermerkt und Sie erhalten rechtzeitig Ihren MFA-Abgabetermin.

Invekos-Kunden­service in den Sommermonaten

Für Invekos-Termine in den Außenstellen wird in den Sommermonaten um telefonische Terminvereinbarung ersucht. Telefonische Auskünfte sind jederzeit möglich.
In den Sommermonaten, in denen auch viele Invekos-Mitarbeiter:innen ihren Urlaub konsumieren oder Überstunden abbauen, kann es vorkommen, dass in den Außenstellen an einzelnen Tagen kein/e Invekos-Mitarbeiter:in vor Ort ist. 
Wenn persönliche Beratung oder Hilfestellung notwendig ist, wird daher vor einem Besuch in der Außenstelle empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass ein/e Invekos-Mitarbeiter:in verfügbar ist.

Telefonische Auskünfte zu allen Invekos-Fragen sind zu den gewohnten Bürozeiten garantiert. (Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr, ausgenommen Winklern Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr)

Nachstehend die Telefon­nummer der Außenstellen:
  • Feldkirchen 0463/58 50-35 11
  • Hermagor 0463/58 50-39 22
  • Klagenfurt 0463/58 50-31 11
  • Sankt Veit 0463/58 50-34 11
  • Spittal/Drau 0463/58 50-3711
  • Villach 0463/58 50-36 11
  • Völkermarkt 0463/58 50-32 11
  • Winklern 0463/58 50-38 11
  • Wolfsberg 0463/58 50-33 11

Links zum Thema

  • GAP ab 2025 - höhere Prämien und Entlastung Mit Einreichung der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans sind wesentliche Entlastungen für Österreichs Landwirtinnen und Landwirte auf Schiene gebracht worden. Hier die geplanten Änderungen und Neuerungen ab 2025, vorbehaltlich der Genehmigung.
  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards In der Baseline, der sogenannten Kondi­tio­nalität, wurden bei zwei zentralen GLÖZ-Standards Vereinfachungen eingeführt. Eine Übersicht.
  • Neuerungen bei der Ökoregelung Als Ersatz für die Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ 8 soll, vorbehaltlich der Genehmigung, eine neue freiwillige Ökoregelung angeboten werden. Alles über Auflagen und weitere Änderungen finden Sie hier.

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Nichtlandwirtschaftliche Nutzung beihilfefähiger Flächen

  • Höhere Gewalt - rechtzeitig melden

  • Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

  • Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen

  • AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen

  • AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024

  • Drei Gratis-Monate LBG Agrar für ISP-Kunden

  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025

  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • AMA-Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

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