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11.02.2021 | von DI Elisabeth Zeiner-Salzmann, LK Vorarlberg
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Verkauf in Selbstbedienung

Der Trend zur Selbstbedienung beim Einkauf bäuerlicher Produkte hat mit der Corona-Krise weiteren Aufschwung erhalten.

Kunden und Kundinnen schätzen es, täglich und meist rund um die Uhr einkaufen zu können. In Zeiten der Pandemie ist auch die Kontaktlosigkeit sehr gefragt. Doch was ist dabei zu beachten?

Voraussetzungen

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Familie Kalb in Lauterach bietet ihr Gemüse in Selbstbedienung an © LK Vorarlberg

Geeigneter Platz/Raum

Wo und wie werden die Produkte angeboten? Hier sind unterschiedliche Formen möglich:
  • Selbsternte direkt am Feld: z.B. Blumen, Erdbeeren zum Selberpflücken
  • Marktstand, Anhänger, Heu/Strohballen am Hof oder beim Feld: für unempfindliches Obst und Gemüse sowie verpackte Produkte bei nur saisonalem Verkauf, z.B. Kürbisse im Herbst
  • Regal/Schrank: für Produkte, die keine Kühlung benötigen, z.B. verpackte Produkte wie Marmelade, eingelegtes Gemüse, lagerfähiges Obst und Gemüse
  • Kühlschrank: für Produkte, die gekühlt werden müssen, z.B. Milchprodukte, Wurstwaren, Fleisch
  • isolierte Kiste oder isolierter Schrank für frostempfindliche Produkte, z.B. Kartoffeln
  • Selbstbedienungs-Verkaufsraum mit Regalen, Schränken, Kühlschrank, ev. Gefrierschrank für tiefgekühlte Produkte
  • Verkaufsautomat
Grundsätzlich sollte ein Ort gewählt werden, der über eine gewisse Frequenz verfügt und nicht zu abgelegen ist. Das Rundherum sollte ebenso bedacht werden: Gibt es Parkplätze und eine Wendemöglichkeit? Ist der Verkaufsort gut beschildert, finden Kunden den Schrank/Eingang zum Verkaufsraum? Sind ein Witterungsschutz und eine ausreichende Beleuchtung vorhanden?
Falls der Verkaufsort sich nicht am eigenen Hof befindet, muss die Genehmigung des Grundeigentümers und/oder der Gemeinde eingeholt werden.

Ausstattung

Neben den oben erwähnten Regalen bzw. Geräten wie Kühl- oder Gefrierschränken ist eine Kasse erforderlich. Empfehlenswert ist es, sie fest zu montieren. Die einfachste Form bietet nur die Möglichkeit, das Geld einzuwerfen. Von Kunden und Kundinnen geschätzt wird sicher auch die Möglichkeit, Wechselgeld entnehmen zu können. Schreibmöglichkeiten und eventuell ein Taschenrechner können gute Dienste tun. Die weitere Ausstattung hängt von der Größe und vom Investitionswillen ab: geeichte Waage, Bewegungsmelder, System für bargeldlose Zahlung, Automaten, Videoüberwachung, etc. Als Service kann den Kunden auch Verpackungsmaterial (z.B. Papiertaschen) zur Verfügung gestellt/verkauft werden.

Lebensmittelkennzeichnung

Alle verkauften Produkte müssen den Vorgaben entsprechend gekennzeichnet sein. Für verpackte Produkte sind folgende Angaben vorgeschrieben:
  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Verzeichnis der Zutaten/Allergene und allergene Zutaten
  • Nettofüllmenge
  • Mindesthaltbarkeitsdatum oder Verbrauchsdatum, ggf. Datum des Einfrierens
  • Aufbewahrungs- oder Verwendungsbedingungen
  • Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers
  • Losnummer
  • Ursprungsland oder Herkunftsort: wo dies zur Vermeidung der Irreführung notwendig ist sowie bei Fleisch, Honig, Obst, Gemüse, Fisch und Eiern
  • ggf. Gebrauchsanweisung
  • Alkoholgehalt
Die Sichtfeldregelung ist zu beachten, ebenso die Mindestschriftgröße von 1,2 Millimeter Höhe (gemessen am kleinen "x“).
Für viele Produktgruppen sind Musteretiketten vorhanden. Diese können im Bereich Obst/Garten & Direktvermarktung der Landwirtschaftskammer Vorarlberg angefordert oder im Internet heruntergeladen werden: https://www.gutesvombauernhof.at/intranet/allgemeines-recht/lebensmittel-kennzeichnung/musteretiketten.html
Auch bei unverpackten Produkten ist es wichtig, dass die Kunden die Bezeichnung beim Produkt finden und gegebenenfalls Hinweise zu Allergenen gemacht werden!

Preisauszeichnung

Kunden sollten die Preise leicht lesen und zuordnen können. Anzugeben ist der Bruttopreis inklusive der Umsatzsteuer pro Verkaufseinheit. Bei vorverpackten und vorportionierten Waren muss der Preis der Packung ausgezeichnet werden.

Sauberkeit, Hygiene

Sauberkeit ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Der Verkaufsort muss einen ordentlichen, sauberen Eindruck machen. Am besten werden wöchentlich fixe Reinigungszeiten eingeplant. Eine regelmäßige, zumindest tägliche Kontrolle ist erforderlich. Alle Produkte müssen hygienisch einwandfrei verpackt sein.

Was zu beachten ist

Kein Alkoholverkauf!

Die Abgabe von Alkohol ist in Selbstbedienung nicht erlaubt. Hintergrund: Es kann nicht kontrolliert werden, ob die Kunden das erforderliche Alter haben (Jugendschutzgesetz) bzw. ob sie bereits alkoholisiert sind.
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Selbstbedienungs-Hofladen am Zangerlhof in Rankweil.       © Zangerlhof

Aufzeichnungspflichten

Beim Verkauf von be- und verarbeiteten Produkten müssen die Einnahmen für Sozialversicherung und Steuer auch im Zuge der Pauschalierung aufgezeichnet werden - egal welcher Vermarktungsweg in der Direktvermarktung beschritten wird. Selbstbedienungsgeschäfte und Automaten bis zu einem Einzelumsatz von 20 Euro (brutto) sind von der Registrierkassenpflicht ausgenommen. Es kann eine einfache Losungsermittlung (Auszählung und Aufzeichnung des Inhaltes der Kassa) in Anspruch genommen werden. Vereinnahmte Geldbeträge müssen bei jeder Kassenentleerung aufgezeichnet werden (mindestens einmal monatlich). Ein Kassabuch oder eine Liste/Tabelle, in die die Kunden die gekauften Waren eintragen, kann die Zuordnung der Einnahmen zu Urprodukten und be- und verarbeiteten Produkten erleichtern.

Videoüberwachung

Eine Videoüberwachung ist möglich, allerdings sind dabei die Vorgaben des Datenschutzgesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung einzuhalten. Die Videoüberwachung darf nur auf dem eigenen Grundstück stattfinden und darf nicht Nachbargrundstücke und insbesondere nicht öffentlichen Grund erfassen. Auf die Videoüberwachung muss mit einem gut sichtbaren Schild hingewiesen werden. Wird die Überwachung aufgezeichnet, so muss die Datenverarbeitung protokolliert werden. Wenn die Videoüberwachung länger als 72 Stunden gespeichert wird, muss dies gesondert protokolliert und begründet werden. Nähere Informationen dazu unter: https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/eu-dsgvo-bildverarbeitung.html
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Familie Kalb setzt zusätzlich zum Selbstbedienungs-Hofladen auf einen Automaten.      © LK Vorarlberg

Zeitaufwand nicht unterschätzen!

Durch einen Selbstbedienungs-Verkauf fallen fixe Verkaufszeiten, an denen Personen für den Verkauf zur Verfügung stehen müssen, weg. Allerdings darf der Aufwand für das Verpacken und Kennzeichnen der Lebensmittel sowie das Nachfüllen und Reinigen des Selbstbedienungsladens oder Automaten nicht unterschätzt werden. Vor allem, wenn der Verkaufsort nicht am Hof liegt und auch noch Wegzeiten anfallen, können diese Tätigkeiten sehr viel Zeit beanspruchen. Kunden und Kundinnen erwarten sich gut gefüllte Regale und Produkte müssen auch am Wochenende verfügbar sein, um sie nicht zu vergrämen.

Persönlicher Kontakt und Kundenbindung

Wenn sich die Kunden und Kundinnen selbst bedienen, fällt natürlich das Verkaufsgespräch weg. Im Gespräch können gewöhnlich am besten Informationen zum Hof und zu den Produkten weitergegeben und eine Kundenbindung aufgebaut werden. Hier gilt es zu überlegen, wie es trotzdem gelingen kann, in Kontakt zu kommen bzw. in Kontakt zu bleiben. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt: Können die Kunden und Kundinnen auf Zetteln Nachrichten hinterlassen? Können sie sich für einen Newsletter anmelden oder den Geschehnissen am Hof im Internet bzw. in den sozialen Medien folgen? Und vieles mehr …

Öffnungszeiten

Liegt ein Handelsgewerbe vor, so muss das Öffnungszeitengesetz eingehalten werden. Das heißt, der Selbstbedienungsladen darf nur von Montag bis Freitag von 6 bis 21 Uhr und am Samstag von 6 bis 18 Uhr geöffnet sein. Am Sonntag Vormittag ist ebenfalls eine Öffnung für zwei Stunden erlaubt. In einer Kalenderwoche dürfen die Öffnungszeiten 72 Stunden Gesamtoffenhaltezeit nicht überschreiten. Davon ausgenommen sind lediglich Automaten. Werden nur eigene Produkte verkauft oder arbeiten lediglich Landwirte zusammen, die ihre eigenen Produkte an einem gemeinsamen Verkaufsort vermarkten, kann der Selbstbedienungsladen rund um die Uhr geöffnet sein.

Webinar zum Nachsehen

"Direktvermarktung mittels Automaten und Selbstbedienungsläden“ des Netzwerks Kulinarik mit Infos von:
Mag. Patrick Majcen (LKÖ),
Viktoria Minichberger (LK OÖ) und
Praxiserfahrungen von Markus Hillebrand, Hans-Peter Schlegl und Sonja Lehner

Zum Nachsehen auf:
https://youtu.be/llwALD5ZoJg
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