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Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

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05.05.2025 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Die regelmäßige Überprüfung auf Aktualität und die Auseinandersetzung mit Förderauflagen ist unumgänglich.

Eine erneute Durchsicht des Mehrfachantrages (MFA) hilft, eventuelle Fehler zu korrigieren und fördert die Einhaltung von Auflagen, was Problemen bei Kontrollen sowie Prämienkürzungen vorbeugt.
 
MFA@LKTirol.jpg © LK Tirol
© LK Tirol

Wann besteht während des Jahres Handlungsbedarf?

  • Kommt es im Laufe des Jahres zu Änderungen bei den im MFA gemeldeten Angaben, Flächen oder Tieren dann ist eine Korrektur schnellstmöglich einzureichen.
  • Auch die Bereinigung von Plausibilitätsfehlern im MFA ist jedenfalls zu empfehlen, da stehengelassene Plausibilitätsfehler Kürzungen oder auch Sanktionen der Prämien nach sich ziehen können.
  • Wurde beim MFA ein Referenzänderungsantrag (RAA) eingereicht, ist das Antwortschreiben der AMA zu beachten. Im Falle, dass dem RAA nicht oder nur teilweise stattgegeben wurde, ist der MFA zu korrigieren oder eine Neubeurteilung des RAA inklusive geeigneter Nachweise einzureichen.
  • Informiert die AMA, dass beim Flächenmonitoring eine Abweichung zur Beantragung im MFA festgestellt wurde, dann besteht innerhalb von 14 Tagen die Möglichkeit Nachweise zu liefern oder die Beantragung richtig zu stellen. Wird auf einen Flächenmonitoring-Auftrag nicht reagiert, erfolgt nach verstrichener Frist die Klärung durch die AMA. Werden in diesen Fällen Verstöße gegen die Förderauflagen festgestellt, kann dies Förderungskürzungen nach sich ziehen.
  • Im Fall einer Höheren Gewalt oder kurzfristigen nicht-landwirtschaftlichen Nutzung ist eine fristgerechte Online-Meldung an die AMA erforderlich.
Folgende Korrekturen sind nach der Antragfrist grundsätzlich möglich, sofern man nicht bereits auf einen Verstoß hingewiesen wurde oder eine Vor-Ort-Kontrolle stattgefunden bzw. sich angekündigt hat:
  • Änderung der Schlagnutzungsart oder monitoringfähiger Förderbedingungen
  • Änderungen der Antragsangaben, die nicht mit Prämienerhöhungen oder anderen förderrelevanten Vorteilen verbunden sind und zum Zeitpunkt der Korrektur noch prüfbar oder belegbar sind
  • Korrektur der Durchschnittstierliste, sofern geeignete Nachweise erbracht werden

Kürzungen und Sanktionen vermeiden

Werden Abweichungen zwischen Beantragung und tatsächlichen Verhältnissen bei Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen festgestellt, kommt es zu Prämienkürzungen und in bestimmten Fällen auch zu Sanktionen. Die Sanktionshöhe hängt von Schwere, Dauer und Häufigkeit eines Verstoßes ab. Es empfiehlt sich daher, Korrekturen schnellstmöglich nach Bekanntwerden einer Änderung durchzuführen.
Wenden Sie sich an die LK-Außenstelle, wenn Sie Unterstützung für eine MFA-Korrektur benötigen oder noch weitere Fragen haben.
 

Tipp

Besonders im ÖPUL-Programm kommt es darauf an, die Vorgaben im Überblick zu haben und diese auch zu erfüllen. Ein Verstoß wirkt sich immer auf die Hauptmaßnahme und die beantragten Zuschläge aus und kann somit teuer werden. Die Förderbedingungen sind in den ÖPUL-Maßnahmeninformationsblättern online auf www.ama.at unter dem Reiter „Fachliche Informationen“ im Unterpunkt „ÖPUL -> Merkblätter“ zu finden. Bei Teilnahme an der Maßnahme „Naturschutz“ sind die schlagbezogenen Auflagen der Projektbestätigung der Naturschutzabteilung zu entnehmen. Auch diverse Aufzeichnungs- und Weiterbildungsverpflichtungen sollten im Überblick behalten werden.
 

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Nichtlandwirtschaftliche Nutzung beihilfefähiger Flächen

  • Höhere Gewalt - rechtzeitig melden

  • Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

  • Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen

  • AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen

  • AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024

  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025

  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

Landwirtschaftskammern:

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