AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen
Am 19. Dezember wurden von der AMA die Auszahlungen für das Antragsjahr 2024 durchgeführt. Die Direktzahlungen (DIZA) wurden zu 100%, die Ausgleichszulage (AZ) und das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) zu 75% ausbezahlt. Weiters sind auch die Agrardiesel-Entlastungsmaßnahmen (Bodenbewirtschaftungsbeitrag und Rückvergütung der CO2-Bepreisung) zur Auszahlung gekommen.
Der Agrarmarketingbeitrag wurde, sofern möglich, mit der erfolgten Auszahlung kompensiert.
Die im MFA 2024 beantragten Zwischenfruchtvarianten der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" werden erst nach Ablauf aller Begrünungszeiträume berücksichtigt und gemeinsam mit der zweiten Teilzahlung für ÖPUL und AZ Ende Juni ausbezahlt. Ab 15. Jänner werden die zu den Zahlungen dazugehörigen Mitteilungen und Bescheide versendet. Die Zustellung erfolgt für Antragsteller, die bei "Mein Postkorb" angemeldet sind, ausschließlich online, ansonsten per Post. Alle Dokumente stehen zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auch unter www.eama.at im eArchiv zur Verfügung. Für den Einstieg ins eAMA ist ein PIN-Code oder die ID Austria erforderlich.
Der Agrarmarketingbeitrag wurde, sofern möglich, mit der erfolgten Auszahlung kompensiert.
Die im MFA 2024 beantragten Zwischenfruchtvarianten der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" werden erst nach Ablauf aller Begrünungszeiträume berücksichtigt und gemeinsam mit der zweiten Teilzahlung für ÖPUL und AZ Ende Juni ausbezahlt. Ab 15. Jänner werden die zu den Zahlungen dazugehörigen Mitteilungen und Bescheide versendet. Die Zustellung erfolgt für Antragsteller, die bei "Mein Postkorb" angemeldet sind, ausschließlich online, ansonsten per Post. Alle Dokumente stehen zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen auch unter www.eama.at im eArchiv zur Verfügung. Für den Einstieg ins eAMA ist ein PIN-Code oder die ID Austria erforderlich.
Überprüfung der Auszahlungen
Es wird dringend empfohlen, sich für die Durchsicht der Bescheide und Mitteilungen Zeit zu nehmen und die ausbezahlten Beträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen. Insbesondere ist auf folgende Hinweise und Sachverhalte zu achten:
Wesentlich ist, dass die Frist für Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnt.
Die Rechtsmittelbelehrung am DIZA-Bescheid ist zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Bei AZ- und ÖPUL-Mitteilungen sind Einsprüche innerhalb von vier Wochen möglich.
- abgelehnte Anträge
- ÖPUL-Maßnahmen, die nicht zustande gekommen sind
- Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen bzw. Tieren
- Nicht-Auszahlungen, Kürzungen und Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen
- Abzüge wegen Konditionalitätsverstößen
Wesentlich ist, dass die Frist für Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnt.
Die Rechtsmittelbelehrung am DIZA-Bescheid ist zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann. Bei AZ- und ÖPUL-Mitteilungen sind Einsprüche innerhalb von vier Wochen möglich.
Ungültige ÖPUL-Maßnahmen
Wenn für eine ÖPUL-Maßnahme im Antragsjahr 2024 der Vertrag nicht zustande gekommen ist, weil die Zugangsvoraussetzungen oder die Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden, dann steht in der ÖPUL-Mitteilung bei der betroffenen Maßnahme der Text "Der Vertrag kommt nicht zustande".
Wenn im Antragsjahr 2025 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung diese ÖPUL-Maßnahme im MFA 2025 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung am 31. Dezember 2024 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2024 an die AMA zu richten.
Wenn im Antragsjahr 2025 die Zugangsvoraussetzungen und Mindestteilnahmebedingungen erfüllt werden können, besteht die Möglichkeit, binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung diese ÖPUL-Maßnahme im MFA 2025 neu zu beantragen. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung am 31. Dezember 2024 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2024 an die AMA zu richten.
Hilfestellung
- Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050/3151 99 an.
- Für eine Hilfestellung bei auftretenden Fragen und etwaigen Einsprüchen stehen selbstverständlich auch die Invekos-Mitarbeiter der LK-Außenstellen oder des Referats für Agrar- und Marktwirtschaft zur Verfügung!