AMA-Auszahlung am 25. Juni
Die Kärntner Betriebe erhalten für das Antragsjahr 2024 über das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) und über die Ausgleichszulage in Summe rund 82 Mio. Euro. Davon kommen knapp 16,4 Mio. Euro aus Landesmitteln. Die Auszahlungssumme bei den nicht kofinanzierten Direktzahlungen beträgt in Kärnten rund 42,5 Mio. Euro.
Im Zuge des "Impulsprogramms für die österreichische Land- und Forstwirtschaft" wurden die Landesmittel im Vergleich zu den Vorjahren beim ÖPUL um 1,5 Mio. Euro erhöht, bei der Ausgleichszulage (AZ) um 2,1 Mio. Die Erschwernisgruppen 3 und 4 erhalten durch ein zusätzliches Top-Up eine Prämienerhöhung von ca. 14%. Auch bei den Investitionsförderungen wurde das Prämienvolumen zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft aufgestockt.
Bereits im Rahmen der Hauptauszahlung im Dezember 2024 wurden die Direktzahlungen (DIZA) zu 100%, sowie ÖPUL und AZ zu jeweils 75% ausbezahlt. Die noch offenen 25% der errechneten Leistungsabgeltungen werden durch die Agrarmarkt Austria (AMA) am 25. Juni 2025 angewiesen.
Weiters werden die bei der ersten Teilzahlung noch nicht berücksichtigten Zwischenfruchtbegrünungen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" zur Gänze ausbezahlt und Ergebnisse von Nachberechnungen berücksichtigt.
Die temporäre Agrardieselrückvergütung für die Jahre 2023 und 2024 kommt zeitgleich zur Auszahlung, wird aber durch das Bundesministerium für Finanzen angewiesen.
Im Zuge des "Impulsprogramms für die österreichische Land- und Forstwirtschaft" wurden die Landesmittel im Vergleich zu den Vorjahren beim ÖPUL um 1,5 Mio. Euro erhöht, bei der Ausgleichszulage (AZ) um 2,1 Mio. Die Erschwernisgruppen 3 und 4 erhalten durch ein zusätzliches Top-Up eine Prämienerhöhung von ca. 14%. Auch bei den Investitionsförderungen wurde das Prämienvolumen zur Stärkung der Land- und Forstwirtschaft aufgestockt.
Bereits im Rahmen der Hauptauszahlung im Dezember 2024 wurden die Direktzahlungen (DIZA) zu 100%, sowie ÖPUL und AZ zu jeweils 75% ausbezahlt. Die noch offenen 25% der errechneten Leistungsabgeltungen werden durch die Agrarmarkt Austria (AMA) am 25. Juni 2025 angewiesen.
Weiters werden die bei der ersten Teilzahlung noch nicht berücksichtigten Zwischenfruchtbegrünungen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" zur Gänze ausbezahlt und Ergebnisse von Nachberechnungen berücksichtigt.
Die temporäre Agrardieselrückvergütung für die Jahre 2023 und 2024 kommt zeitgleich zur Auszahlung, wird aber durch das Bundesministerium für Finanzen angewiesen.
Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050/315199 an. Hilfestellung geben auch die LK-Außenstellen und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Bescheide und Mitteilungen prüfen
Die ÖPUL- und AZ-Mitteilungen und die Bescheide für die temporäre Agrardieselrückvergütung bzw. Abänderungsbescheide bei den Direktzahlungen werden Ende Juni per Post oder elektronisch zugestellt. Im Falle der elektronischen Zustellung erhalten die Betriebe eine Info per E-Mail, dass über "Mein Postkorb" die elektronisch verfügbaren Dokumente abrufbar sind. Die Auszahlungsinformationen werden auch in das eArchiv im eAMA eingespielt. Im eAMA-Register "Flächen" unter dem Menüpunkt "Abfragen" kann außerdem der detaillierte ÖPUL-Abrechnungsreport abgerufen werden.
Werden bei der Auszahlung Unregelmäßigkeiten festgestellt und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, dann sind Beschwerden oder Einsprüche vorzugsweise über eine Online-Eingabe im eAMA an die AMA zu übermitteln. Die Frist für Beschwerden und Einsprüche beginnt mit der Zustellung der Bescheide und Mitteilungen. Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen durchzuführen. Bei den DIZA-Bescheiden ist unbedingt die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Werden bei der Auszahlung Unregelmäßigkeiten festgestellt und liegen berechtigte Einwände zu den Berechnungen vor, dann sind Beschwerden oder Einsprüche vorzugsweise über eine Online-Eingabe im eAMA an die AMA zu übermitteln. Die Frist für Beschwerden und Einsprüche beginnt mit der Zustellung der Bescheide und Mitteilungen. Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen durchzuführen. Bei den DIZA-Bescheiden ist unbedingt die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
ÖPUL: Maßnahme nachmelden
Wird mit der aktuellen ÖPUL-Mitteilung für eine im Antragsjahr 2024 beantragte Maßnahme erstmalig mitgeteilt, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist, kann binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2025 mit erneuter Beantragung der betreffenden Maßnahme vorgenommen werden. Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung am 31. Dezember 2024 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben - Einspruch - ÖPUL Mitteilung 2024 an die AMA zu richten.
Ungültige ÖPUL-Maßnahme?
Wird mit der aktuellen ÖPUL-Mitteilung für eine im Antragsjahr 2024 beantragte Maßnahme erstmalig mitgeteilt, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist, kann binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2025 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vorgenommen werden.
Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung am 31. Dezember 2024 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2024 an die AMA zu richten.
Da die Frist für die ÖPUL-Maßnahmenanmeldung am 31. Dezember 2024 endete, ist zusätzlich zur nachgereichten Maßnahmenanmeldung ein gesondertes Ersuchen um Anerkennung unter www.eama.at über den Reiter Eingaben → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2024 an die AMA zu richten.
Reaktionen
"Verlässlichkeit ist ein Fundament unserer Agrarpolitik, das zeigt sich erneut bei den GAP-Auszahlungen, die pünktlich und in voller Höhe an unsere bäuerlichen Betriebe überwiesen werden. Ein beachtlicher Teil der Mittel, nämlich 16,4 Mio., fließt dabei auch aus dem Agrarreferat des Landes Kärnten, da wir mit dem Impulsprogramm die Unterstützung deutlich ausgebaut haben. Damit setzen wir ein klares Zeichen, dass wir an der Seite der Bäuerinnen und Bauern stehen. Wichtig für die Zukunft ist, dass das Volumen der EU-Agrarbudgets gleich hoch bleibt, um Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Auch bei der GAP wird es künftig jedoch dringend bürokratische Vereinfachungen brauchen! Dafür werde ich mich weiter einsetzen“, so LHStv. Martin Gruber.