Start der Investitionsförderung LE 2023 - 2027
Anträge sind über die digitale Förderplattform (DFP) einzureichen. Im Folgenden wird auf die Antragstellung in der digitalen Förderplattform (DFP) eingegangen. Die fachlichen Inhalte wurden bereits in einem Artikel im „Kärntner Bauer“ vom 25. November 2022 dargestellt. Die Sonderrichtlinie LE Projektförderungen 2023 – 2027 wurde am 13. Jänner 2023 genehmigt und ist rückwirkend mit 1. Jänner 2023 in Kraft getreten.
„Für die landwirtschaftliche Investitionsförderung stehen über sechs Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung, das sind über 30 Mio. Euro bis 2027. Damit können wir unsere Betriebe umfassend dabei unterstützen, in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu investieren“, sagte Agrarreferent Landesrat Martin Gruber.
„Für die landwirtschaftliche Investitionsförderung stehen über sechs Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung, das sind über 30 Mio. Euro bis 2027. Damit können wir unsere Betriebe umfassend dabei unterstützen, in ihre Wettbewerbsfähigkeit zu investieren“, sagte Agrarreferent Landesrat Martin Gruber.
Informationen
Auf der öffentlich zugänglichen Informationsplattform zu Sektor- und Projektmaßnahmen der AMA (www.ama.at/dfp/home) erhalten Sie alle fachlichen Details und Anleitungen zur Antragstellung, wie folgt:
- Rechtsgrundlagen (Entwurf Sonderrichtlinie LE-Projektförderungen, Beilagenband zur Sonderrichtlinie Projektförderung, Auswahlverfahren, Verordnungen u. v. m.)
- Merkblätter zu den einzelnen Fördermaßnahmen für das jeweilige Bundesland mit zitierten Sonderrichtlinientexten, Erläuterungen und wichtigen Hinweisen.
- Handbuch Digitale Förderplattform
- Erklärvideos für die Investitionsförderung
- Phasen der Investitionsförderung von der Planung und Antragstellung bis zur Projektumsetzung
- Die Antragstellung in der digitalen Förderplattform (DFP)
- Einstieg ins eAMA und Einrichtung einer Vertretung
Antragstellung
Mit Beginn der Förderperiode im Programm der ländlichen Entwicklung LE 2023 – 2027 erfolgt die Antragstellung für die Investitionsförderung ausschließlich über die neue digitale Förderplattform (DFP) der Agrarmarkt Austria (AMA). Eine Antragstellung in Papierform ist nicht mehr möglich. Für die Antragstellung ist es notwendig auf www.eama.at mit der Handysignatur oder ID Austria einzusteigen. Es wird daher vorausgesetzt, sich für eines der beiden Identitätssysteme registrieren zu lassen. Mit dem PIN-Code und der Betriebs-/Klientennummer ist ein Einstieg in die DFP nicht möglich. Ein Antrag kann nur dann gestellt werden, wenn der Betrieb in den Stammdaten der AMA mit einer Betriebs- oder Klientennummer registriert ist. Die Klientennummer ist erforderlich, wenn Gemeinschaftsmaschinen beantragt werden sollen. Ist der Betrieb in den Stammdaten der AMA noch nicht angelegt, ist über die zuständige Außenstelle der Landwirtschaftskammer eine Neuanlage rechtzeitig durchzuführen. Bewilligende Stelle ist das Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 10 - Land- und Forstwirtschaft, Ländlicher Raum.
Ansprechpartner
Wenn Sie fachliche bzw. inhaltliche Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Regionalbüros der Abteilung 10:
- Spittal/Drau: 050/536-62 2 67, E-Mail: abt10.regbueorsp@ktn.gv.at
- Hermagor: 050/536-63 2 00, E-Mail: abt10.regbueorhe@ktn.gv.at
- Villach: 050/536-61 2 94, E-Mail: abt10.regbueorvi@ktn.gv.at
- Feldkirchen: 050/536-67 2 59, E-Mail: abt10.regbueorfe@ktn.gv.at
- Klagenfurt: 050/536-11 0 52, E-Mail: abt10.regbueorkl@ktn.gv.at
- St. Veit/Glan: 050/536-11 0 52, E-Mail: abt10.regbueorsv@ktn.gv.at
- Völkermarkt: 050/536-65 5 71, E-Mail: abt10.regbueorvk@ktn.gv.at
- Wolfsberg: 050/536-66 4 70, E-Mail: abt10.regbueorwo@ktn.gv.at