GLÖZ 6 - Mindestbodenbedeckung: Berechnung und Ausnahmen
An die Mindestbodendeckung im nicht produktiven Zeitraum sollte jetzt schon gedacht bzw. diese sollte geplant werden. Als Mindestbodendeckung am Acker zählen eine Kultur (Winterung oder Zwischenfrucht), Ernterückstände, die auf der Fläche verbleiben, oder eine mulchende, nicht wendende Bodenbearbeitung
mit beispielsweise Scheibenegge oder Grubber. Erfolgt die Ernte der Hauptkultur nach dem 1. November, darf danach eine wendende Bodenbearbeitung nur erfolgen, wenn anschließend eine Winterung angebaut wird.
mit beispielsweise Scheibenegge oder Grubber. Erfolgt die Ernte der Hauptkultur nach dem 1. November, darf danach eine wendende Bodenbearbeitung nur erfolgen, wenn anschließend eine Winterung angebaut wird.
Flächenbemessung
Für die Berechnung der heurigen 80%-Mindestbodendeckung vom 1. November 2024 bis 15. Februar 2025 ist die im Mehrfachantrag 2024 (MFA) mit Verfügungsrecht zum Stichtag 1. April beantragte Ackerfläche heranzuziehen. Etwaige Flächenkorrekturen nach der MFA 2024-Einreichung sind natürlich zu berücksichtigen. Flächenzu- und Flächenabgänge werden nach dem Stichtag im aktuellen MFA nicht mehr berücksichtigt. Wird z.B. eine Ackerfläche im Herbst 2024 verpachtet, ist die Mindestbodendeckung von 80% inklusive dieser Fläche zu berechnen, da diese ja noch im MFA 2024 beantragt war und in der Verfügungsgewalt des Verpächters lag.
Ausnahmekulturen
Ackerflächen mit bestimmten Gemüsearten (siehe "Liste Feldgemüsearten"), "sonstige Ackerflächen" und "GLÖZ-LSE"-Flächen sind von der gesamten Ackerfläche abzugsberechtigt und ergeben dann die Berechnungsgrundlage für die Berechnung der 80%-Mindestbodendeckung.
Zusätzlich können nach Berechnung der 80%-Mindestbodendeckung Flächen mit den Ausnahmekulturen Ölkürbis, Erdäpfel, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen (siehe Liste "Heil- und Gewürzpflanzen"), Saatgutvermehrung für Gräser, Mais, Sommermohn und Öllein in Abzug gebracht werden, wobei aber jedenfalls 55% der ermittelten Basisfläche bodenbedeckt sein muss. Sollte im MFA eine Doppelnutzung
beantragt worden sein, wie z.B. Sommergerste/ Feldgemüse, zählt immer die erstbeantrage Kultur, also im Beispiel die Sommergerste als Hauptkultur. Somit darf die Zweitkultur Feldgemüse nicht in Abzug gebracht
werden.
Zusätzlich können nach Berechnung der 80%-Mindestbodendeckung Flächen mit den Ausnahmekulturen Ölkürbis, Erdäpfel, Zuckerrüben, Heil- und Gewürzpflanzen (siehe Liste "Heil- und Gewürzpflanzen"), Saatgutvermehrung für Gräser, Mais, Sommermohn und Öllein in Abzug gebracht werden, wobei aber jedenfalls 55% der ermittelten Basisfläche bodenbedeckt sein muss. Sollte im MFA eine Doppelnutzung
beantragt worden sein, wie z.B. Sommergerste/ Feldgemüse, zählt immer die erstbeantrage Kultur, also im Beispiel die Sommergerste als Hauptkultur. Somit darf die Zweitkultur Feldgemüse nicht in Abzug gebracht
werden.
Ausnahme - schwere Böden
Als schwere Böden gelten die Ackerflächen des Betriebes, die laut Finanzbodenschätzung als Ton, Lehm oder toniger Lehm eingestuft sind. Diese sind im Layer "schwere Böden" im Agraratlas unter www.inspire.gv.at bzw. im eAMA-GIS ausgewiesen. Diese ausgewiesenen schweren Böden können bei Betrieben mit Schweine- und/oder Geflügelhaltung ebenso die 80%-Mindestbodenbedeckung reduzieren. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- maximal 40 ha Ackerfläche und
- Maisanteil größer 30% und
- mindestens 0,3 GVE/ ha Ackerfläche (Berechnungsbasis Tierliste Stichtag 1. April oder Durchschnittstierliste im MFA 2024) Eine Mindestbodendeckung von 55% gilt auch in diesem Fall (siehe Beispiel 3).
Bodenbedeckungsrechner
Mit dem LK-Bodenbedeckungsrechner unter Bodenbedeckungsrechner zu GLÖZ 6-Standards kann die notwendige Mindestbodenbedeckung sehr einfach ermittelt werden.
Feldgemüsearten
Artischocke, Brokkoli, Buschbohne, Cardy, Chicorée, Chinakohl, Eichblattsalat, Eissalat, Endiviensalat, Grünerbsen, Grünkohl, Grünsoja, Gurke, Haferwurzel, Käferbohne, Karfiol, Karotte, Kerbel, Knoblauch, Knollenfenchel, Kochsalat, Kohl, Kohlrabi, Kopfsalat, Kraut, Kren, Speisekürbis, Lollo, Mangold, Melanzani, Melone, Pak Choi, Paprika, Paradeiser/ Tomaten, Pastinak, Pepino, Porree, Radicchio, Radieschen, Rettich, Rhabarber, Römische Salate, Rote Rübe, Rucola, Schwarzwurzel, Sellerie, Spargel, Speiserübe, Spinat, Sprossenkohl, Stangenbohne, Vogerlsalat, Zucchini, Zuckerhut, Zuckermais und Zwiebel.
Liste Heil- und Gewürzpflanzen
Acker-Stiefmütterchen, Anis, Baldrian, Basilikum, Bockshornklee, Borretsch, Brennnessel, Dille, Drachenkopf, Flohsamen, Gewürzfenchel, Kamille, Kerbel, Koriander, Kornblume, Kreuzkümmel, Leindotter, Malve, Mariendistel, Nachtkerze, Neslia (Finkensame), Petersilie, Ringelblume, Saflor, Schwarzkümmel, Sommerkümmel, Steinklee, Studentenblume und Zuckerwurzel
Beispiel 1
Betriebliche Ackerfläche | 35 ha |
davon „Ausnahmekulturen“ Ölkürbis | 2 ha |
Mindestbodenbedeckung 80 % (35 ha x 80 %) | 28 ha |
Abzug Ausnahmekultur (Ölkürbis) | - 2 ha |
rechnerische Mindestbodenbedeckung für den Betrieb | 26 ha |
Vorgabe Mindestbodenbedeckung 55 % | 19,25 ha |
Ergebnis Mindestbodenbedeckung für den Betrieb 1 | 26 ha |
Maximal 9 ha Ackerfläche darf gepflügt werden bzw. als Schwarzbrache über den Winter gehen. |
Beispiel 2
Betriebliche Ackerfläche | 35 ha |
davon „Ausnahmekulturen“ Ölkürbis | 6 ha |
Erfüllung der Voraussetzung "Schwere Böden" | 4 ha |
Mindestbodenbedeckung 80 % (35 ha x 80 %) | 28 ha |
Abzug Ausnahmekultur (Ölkürbis) | -6 ha |
Abzug Fläche "Schwere Böden" | -4 ha |
rechnerische Mindestbodenbedeckung für den Betrieb | 18 ha |
Vorgabe Mindestbodenbedeckung 55 % | 19,25 |
Ergebnis Mindestbodenbedeckung für den Betrieb 2 | 19,25 |
Maximal 15,75 ha Ackerfläche darf gepflügt werden bzw. als Schwarzbrache über den Winter gehen. |
Beispiel 3
Betriebliche Ackerfläche (inkl. 5 ha Feldgemüse) | 35 ha |
davon „Ausnahmekulturen“ Ölkürbis | 10 ha |
Feldgemüse reduziert Berechnungsbasis | 4 ha |
Mindestbodenbedeckung 80 % (30 ha x 80 %) | 24 ha |
Abzug Ausnahmekultur (Ölkürbis) | - 10 ha |
rechnerische Mindestbodenbedeckung für den Betrieb | 14 ha |
Vorgabe Mindestbodenbedeckung 55 % | 16,5 ha |
Ergebnis Mindestbodenbedeckung für den Betrieb 3 | 16,5 ha |
Maximal 18,5 ha Ackerfläche darf gepflügt werden bzw. als Schwarzbrache über den Winter gehen. | |