Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen
Wird beispielsweise nach Feldfutter eine weitere Hauptkultur wie Silomais geerntet, spricht man von einer Doppelnutzung. In einem solchen Fall sind beide Kulturen im Mehrfachantrag (MFA) zu beantragen. Achtung: Zwischenfrüchte, egal ob genutzt oder ungenutzt, dürfen im Mehrfachantrag nicht als Doppelnutzung aufscheinen.
Wie sind Doppelnutzungen zu beantragen?
Bestimmte Doppelnutzungen sind bereits als Schlagnutzungsart von der AMA vordefiniert, erkennbar am Trennstrich „/“ und können in der Schlagnutzungslistbox ausgewählt werden. Beispielsweise: Wintergerste / Silomais, Kleegras / Silomais, etc. Ist die zu beantragende Doppelnutzung nicht vorgegeben, ist sie als „Sonstige Ackerkultur“ zu beantragen und im Freifeldtext die Hauptkultur 1 / Hauptkultur 2 einzutragen (z.B. Wechselwiese / Silomais).
Wie werden Doppelnutzungen eingestuft?
Werden Doppelnutzungen beantragt, ist die Erstkultur relevant bezüglich:
Im Rahmen der Konditionalität - im Speziellen GLÖZ 5 - sind beim Anbau von beiden Kulturen erosionsmindernde Maßnahmen zu setzen (z. B. Anbau quer zum Hang, Untersaat, Querstreifeneinsaat, 5 m bodendeckender Bewuchs am unteren Ackerrand etc.)
Hinsichtlich der Gewährung von Zuschlägen werden auch Zweitkulturen berücksichtigt (z. B. in UBB / BIO Zuschlag förderungswürdige Kulturen).
- UBB/BIO – Anbaudiversifizierung und maximaler Kulturanteil (max. 55 % einer Kultur und max. 75 % Getreide-Mais-Anteil)
- GLÖZ 7 - Anbaudiversifizierung sowie maximaler Kulturanteil bei Fruchtwechsel, sh. Kärntner Bauer, Ausgabe 10, vom 07. März 2025
Im Rahmen der Konditionalität - im Speziellen GLÖZ 5 - sind beim Anbau von beiden Kulturen erosionsmindernde Maßnahmen zu setzen (z. B. Anbau quer zum Hang, Untersaat, Querstreifeneinsaat, 5 m bodendeckender Bewuchs am unteren Ackerrand etc.)
Hinsichtlich der Gewährung von Zuschlägen werden auch Zweitkulturen berücksichtigt (z. B. in UBB / BIO Zuschlag förderungswürdige Kulturen).
Ackerstatuserhalt mit Doppelnutzungen, was ist zu beachten?
Ackerflächen, die bereits fünf Jahre hindurch mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen genutzt wurden, werden ohne einer Fruchtfolgemaßnahme zu Dauergrünland. Spätestens im sechsten Jahr ist darauf zu achten, den Ackerstatus durch eine der nachstehenden Fruchtfolgemaßnahmen zu erhalten (sh. auch Kärntner Bauer, Ausgabe Nr. 9, vom 28. Februar 2025):
- aktive Bestandsänderung mit einer Ackerkultur (Silomais, Sommergerste, etc.)
- Reinsaat von Klee/Luzerne mit einer Aussaatmenge von mind. 20 kg / ha („Kleegras LRS“)
- Reinsaat von mind. zwei Grasarten mit einer Aussaatmenge von mind. 20 kg / ha („Wechselwiese NSG“)
Im Falle der Beantragung einer Doppelnutzung mit Ackerfutter / Ackerkultur gilt nach einer fünfmaligen Ackerfutterbeantragung die Erstkultur.
Das heißt, im sechsten Jahr muss die Erstkultur jedenfalls eine Ackerkultur sein, um eine Grünlandwerdung zu vermeiden. Eine Beantragung von z. B. Wechselwiese / Silomais im sechsten Antragsjahr würde den Ackerstatus verfallen lassen!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Invekos-Mitarbeiter Ihrer zugehörigen Außenstelle.
Das heißt, im sechsten Jahr muss die Erstkultur jedenfalls eine Ackerkultur sein, um eine Grünlandwerdung zu vermeiden. Eine Beantragung von z. B. Wechselwiese / Silomais im sechsten Antragsjahr würde den Ackerstatus verfallen lassen!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an die Invekos-Mitarbeiter Ihrer zugehörigen Außenstelle.
Links zum Thema
- Die "Dauergrünlandwerdung" ist für viele Landwirtinnen und Landwirte ein ärgerliches Thema. Was für den Ackerstatuserhalt erforderlich ist, lesen Sie hier.
- GLÖZ 7 regelt die Anbaudiversifizierung und den Fruchtwechsel auf Ackerflächen im Rahmen der Konditionalität. Welche Betriebe betroffen sind und was genau einzuhalten ist, lesen Sie hier.