Neuerungen bei der Ökoregelung
Zur Ökoregelung zählen bis dato die vier Interventionen "Tierwohl - Weide", "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen". Diese werden zu 100% aus EU-Mitteln im Rahmen der Direktzahlung finanziert. Laut der nun eingereichten Änderung des GAP-Strategieplans wird Letztere in die zweite Säule verschoben. Dadurch werden Mittel frei, die zum einen aliquot auf die drei verbleibenden Ökoregelungen aufgeteilt werden und zum anderen die neu aufgenommene Ökoregelung "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" finanzieren sollen. Diese freiwillig beantragbare Ökoregelung ersetzt ab 2025 die im GLÖZ 8 vorgeschriebene Stilllegungsverpflichtung im Ausmaß von 4% der angemeldeten Ackerfläche.
Änderungen bei den verbleibenden Ökoregelungen
Bei beiden Begrünungsmaßnahmen sind Anpassungen in den Förderauflagen geplant:
Zwischenfruchtbegrünung:
flexibilisierte Bedingungen bei Begrünungsvariante 1 mit Anlage der Begrünung bis spätestens am 10. August, Umbruch frühestens nach 70 Tagen jedoch nicht vor dem 15. September, Befahrungsverbot bis einschließlich 15. September
System Immergrün:
Nach dem 20. September bis spätestens 15. Oktober anegelegte Zwischenfrüchte müssen überwiegend winterhart sein und können auch im Fall von winterharten Kulturen in Reinsaat angelegt werden.
Zwischenfruchtbegrünung:
flexibilisierte Bedingungen bei Begrünungsvariante 1 mit Anlage der Begrünung bis spätestens am 10. August, Umbruch frühestens nach 70 Tagen jedoch nicht vor dem 15. September, Befahrungsverbot bis einschließlich 15. September
System Immergrün:
Nach dem 20. September bis spätestens 15. Oktober anegelegte Zwischenfrüchte müssen überwiegend winterhart sein und können auch im Fall von winterharten Kulturen in Reinsaat angelegt werden.
Neue Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen"
Zwischenfrüchte müssen überwiegend winterhart sein und können auch im Fall von winterharten Kulturen in Reinsaat angelegt werden.
Neue Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen"
Um an dieser einjährigen Maßnahme ab 2025 teilnehmen zu können, ist ein Einstieg in die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen der Mehrfachantragsabgabe MFA 2025 notwendig. Die neue Maßnahme umfasst zwei unterschiedliche Varianten:
1. Nichtproduktive Ackerflächen:
Gefördert werden bis zu 4% freiwillig angelegte Bracheflächen. Diese können neu angelegt werden, auch Selbstbegrünung ist möglich, oder es werden bereits begrünte Ackerflächen belassen. Somit können schon vorhandene Grünbrachen in dieser Maßnahme weitergeführt werden. Die Beantragung erfolgt voraussichtlich als Grünbrache mit dem Code "NPA". Es gelten zudem aus dem GLÖZ 8 bekannte Auflagen:
2. Agroforststreifen:
Agroforststreifen sind direkt an Ackerflächen angrenzende, ab dem Jahr 2020 neu angelegte Landschaftselemente, die mit Gehölzen (ausgenommen Negativliste, siehe Kasten) bestockt sind. Die einzuhaltenden Förderauflagen sind:
Neue Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen"
Um an dieser einjährigen Maßnahme ab 2025 teilnehmen zu können, ist ein Einstieg in die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen der Mehrfachantragsabgabe MFA 2025 notwendig. Die neue Maßnahme umfasst zwei unterschiedliche Varianten:
1. Nichtproduktive Ackerflächen:
Gefördert werden bis zu 4% freiwillig angelegte Bracheflächen. Diese können neu angelegt werden, auch Selbstbegrünung ist möglich, oder es werden bereits begrünte Ackerflächen belassen. Somit können schon vorhandene Grünbrachen in dieser Maßnahme weitergeführt werden. Die Beantragung erfolgt voraussichtlich als Grünbrache mit dem Code "NPA". Es gelten zudem aus dem GLÖZ 8 bekannte Auflagen:
- Neuansaat bis spätestens 15. Mai, Umbruch frühestens am 15. September, bei Anbau einer nachfolgenden Winterung oder Zwischenfrucht ist ein Umbruch bereits ab 1. August möglich
- keine Pflanzenschutzmittel (ausgenommen BIO-PSM laut Verordnung (EU) 2018/848) und keine Düngung vom 1. Jänner der erstmaligen Beantragung bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration, Beseitigung nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten)
- Pflegemahd oder Häckseln mindestens einmal jedes zweite Jahr, maximal zweimal pro Jahr, auf 50% frühestens am 1. August; im Falle eines Umbruchs von nichtproduktiven Ackerflächen gilt bis 31. Dezember ein Nutzungsverbot auf diesen Flächen.
2. Agroforststreifen:
Agroforststreifen sind direkt an Ackerflächen angrenzende, ab dem Jahr 2020 neu angelegte Landschaftselemente, die mit Gehölzen (ausgenommen Negativliste, siehe Kasten) bestockt sind. Die einzuhaltenden Förderauflagen sind:
- durchschnittliche Breite von mindestens 2 m bzw. maximal 10 m
- Dichte von mindestens 10 bis maximal 25 Bäumen pro 100 Laufmeter sowie maximaler Baumabstand von 15 m
- Stabilisierung nach Pflanzung mittels Pflanzpfahls, Verbissschutzes sowie bedarfsgerechter Pflegeschnitte
- dauerhafte Begrünung des krautigen Bereichs, Nutzung nicht zulässig
- Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, der Einsatz von laut Verordnung (EU) 2018/848) zugelassenem Verbissschutz bei Bäumen und Sträuchern ist zulässig.
Prämienhöhen "Nichtproduktiver Ackerflächen und Agroforststreifen"
Prämienhöhe Euro/ha
- Nichtproduktive Ackerflächen: 350 - 450
- Agroforststreifen: 600 - 800
Negativliste an Gehölzen:
Fertile Paulownia, Götterbaum, Essigbaum, Chinesischer Talgbaum, Mesquitebaum, Seidiger Nadelbusch, Kreuzstrauch, Sommerflieder, Robinie, Eschenahorn, Rotesche, Späte Traubenkirsche, Gewöhnliche Schneebeere, Ölweiden
Links zum Thema
- Mit Einreichung der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans sind wesentliche Entlastungen für Österreichs Landwirtinnen und Landwirte auf Schiene gebracht worden. Hier die geplanten Änderungen und Neuerungen ab 2025, vorbehaltlich der Genehmigung.
- In der Baseline, der sogenannten Konditionalität, wurden bei zwei zentralen GLÖZ-Standards Vereinfachungen eingeführt. Eine Übersicht.
- Gegenüber Konditionalität und Ökoregelung erfährt das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 mit der eingereichten GAP-Strategieplanänderung die meisten Änderungen.