Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein(current)2
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. Allgemein
  4. Kärnten

Neuerungen bei der Ökoregelung

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
24.07.2024 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Als Ersatz für die Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ 8 soll, vorbehaltlich der Genehmigung, eine neue freiwillige Ökoregelung angeboten werden. Alles über Auflagen und weitere Änderungen finden Sie hier.

GAP_Logo 2023-2027.jpg © Archiv
Zur Ökoregelung zählen bis dato die vier Interventionen "Tierwohl - Weide", "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün", "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" und "Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen". Diese werden zu 100% aus EU-Mitteln im Rahmen der Direktzahlung finanziert. Laut der nun eingereichten Änderung des GAP-Strategieplans wird Letztere in die zweite Säule verschoben. Dadurch werden Mittel frei, die zum einen aliquot auf die drei verbleibenden Ökoregelungen aufgeteilt werden und zum anderen die neu aufgenommene Ökoregelung "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen" finanzieren sollen. Diese freiwillig beantragbare Ökoregelung ersetzt ab 2025 die im GLÖZ 8 vorgeschriebene Stilllegungsverpflichtung im Ausmaß von 4% der angemeldeten Ackerfläche.

Änderungen bei den verbleibenden Ökoregelungen

Bei beiden Begrünungsmaßnahmen sind Anpassungen in den Förderauflagen geplant: 
Zwischenfruchtbegrünung: 
flexibilisierte Bedingungen bei Begrünungsvariante 1 mit Anlage der Begrünung bis spätestens am 10. August, Umbruch frühestens nach 70 Tagen jedoch nicht vor dem 15. September, Befahrungsverbot bis einschließlich 15. September
System Immergrün: 
Nach dem 20. September bis spätestens 15. Oktober an­egelegte Zwischenfrüchte müssen überwiegend winterhart sein und können auch im Fall von winterharten Kulturen in Reinsaat angelegt werden.
 

Neue Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen"

Zwischenfrüchte müssen überwiegend winterhart sein und können auch im Fall von winterharten Kulturen in Reinsaat angelegt werden.
Neue Maßnahme "Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen"
Um an dieser einjährigen Maßnahme ab 2025 teilnehmen zu können, ist ein Einstieg in die Maßnahme bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen der Mehrfachantragsabgabe MFA 2025 notwendig. Die neue Maßnahme umfasst zwei unterschiedliche Varianten:

1. Nichtproduktive Ackerflächen:
Gefördert werden bis zu 4% freiwillig angelegte Bracheflächen. Diese können neu angelegt werden, auch Selbstbegrünung ist möglich, oder es werden bereits begrünte Ackerflächen belassen. Somit können schon vorhandene Grünbrachen in dieser Maßnahme weitergeführt werden. Die Beantragung erfolgt voraussichtlich als Grünbrache mit dem Code "NPA". Es gelten zudem aus dem GLÖZ 8 bekannte Auflagen:
  • Neuansaat bis spätestens 15. Mai, Umbruch frühestens am 15. September, bei Anbau einer nachfolgenden Winterung oder Zwischenfrucht ist ein Umbruch bereits ab 1. August möglich
  • keine Pflanzenschutzmittel (ausgenommen BIO-PSM laut Verordnung (EU) 2018/848) und keine Düngung vom 1. Jänner der erstmaligen Beantragung bis zum Umbruch oder anderweitiger Deklaration, Beseitigung nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten)
  • Pflegemahd oder Häckseln mindestens einmal jedes zweite Jahr, maximal zweimal pro Jahr, auf 50% frühestens am 1. August; im Falle eines Umbruchs von nichtproduktiven Ackerflächen gilt bis 31. Dezember ein Nutzungsverbot auf diesen Flächen.
Achtung: Nichtproduktive Ackerflächen aus dieser Maßnahme sind mit keiner anderen Maßnahme prämienfähig kombinierbar und können nicht auf andere Verpflichtungen angerechnet werden. Somit sind diese Flächen z.B. für UBB- und BIO-betriebe nicht als Biodiversitätsfläche anrechenbar.

2. Agroforststreifen:
Agroforststreifen sind direkt an Ackerflächen angrenzende, ab dem Jahr 2020 neu angelegte Landschaftselemente, die mit Gehölzen (ausgenommen Negativliste, siehe Kasten) bestockt sind. Die einzuhaltenden Förderauflagen sind:
  • durchschnittliche Breite von mindestens 2 m bzw. maximal 10 m
  • Dichte von mindestens 10 bis maximal 25 Bäumen pro 100 Laufmeter sowie maximaler Baumabstand von 15 m
  • Stabilisierung nach Pflanzung mittels Pflanzpfahls, Verbissschutzes sowie bedarfsgerechter Pflegeschnitte
  • dauerhafte Begrünung des krautigen Bereichs, Nutzung nicht zulässig
  • Verbot von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, der Einsatz von laut Verordnung (EU) 2018/848) zugelassenem Verbissschutz bei Bäumen und Sträuchern ist zulässig.

Prämienhöhen "Nichtproduktiver Ackerflächen und Agroforststreifen"

Prämienhöhe Euro/ha
  • Nichtproduktive Ackerflächen: 350 - 450
  • Agroforststreifen: 600 - 800
Die zugeteilten Mittel laut Finanzplan des GSP werden im Rahmen der in den Ökoregelungen vorgegebenen Prämienbänder in Abhängigkeit von den beantragten Flächen aliquot aufgeteilt, garantiert ist dabei der angegebene Mindestbetrag.
 

Negativliste an Gehölzen:

Fertile Paulownia, Götterbaum, Essigbaum, Chinesischer Talgbaum, Mesquitebaum, Seidiger Nadelbusch, Kreuzstrauch, Sommerflieder, Robinie, Eschenahorn, Rotesche, Späte Traubenkirsche, Gewöhnliche Schneebeere, Ölweiden
 

Links zum Thema

  • GAP ab 2025 - höhere Prämien und Entlastung Mit Einreichung der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans sind wesentliche Entlastungen für Österreichs Landwirtinnen und Landwirte auf Schiene gebracht worden. Hier die geplanten Änderungen und Neuerungen ab 2025, vorbehaltlich der Genehmigung.
  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards In der Baseline, der sogenannten Kondi­tio­nalität, wurden bei zwei zentralen GLÖZ-Standards Vereinfachungen eingeführt. Eine Übersicht.
  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025 Gegenüber Konditionalität und Ökoregelung erfährt das Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 mit der eingereichten GAP-Strategieplanänderung die meisten Änderungen.

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Nichtlandwirtschaftliche Nutzung beihilfefähiger Flächen

  • Höhere Gewalt - rechtzeitig melden

  • Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

  • Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen

  • AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen

  • AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024

  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025

  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • AMA-Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
GAP_Logo 2023-2027.jpg © Archiv

© Archiv