Vorverlegung Schnittzeitpunkt - was zu beachten ist

Auf Basis der phänologischen Beobachtungen konnte der vorgegebene Schnittzeitpunkt heuer in ganz Österreich vorverlegt werden. Im Gegensatz zum vergangenen Jahr ist die Anzahl der Tage, um die die Mahd vorverlegt werden kann, österreichweit nicht einheitlich, sondern variiert je nach Bezirk.
In Kärnten ist im Bezirk Wolfsberg die Mahd um maximal 7 Tage vorverlegbar, in allen anderen Bezirken Kärntens ist sie 8 Tage früher möglich.
In Kärnten ist im Bezirk Wolfsberg die Mahd um maximal 7 Tage vorverlegbar, in allen anderen Bezirken Kärntens ist sie 8 Tage früher möglich.
Die Vorverlegungskarte 2025 steht unter www.mahdzeitpunkt.at online zur Verfügung und ist für Betriebe mit folgenden Flächen relevant:
- Grünland-Biodiversitätsflächen mit später Nutzung (Code DIVSZ) im Rahmen der ÖPUL-Maßnahmen "UBB" und "BIO"
- Flächen in der ÖPUL-Maßnahme "Naturschutz (NAT)" mit der Auflage "NM02 - Vorverlegung des Schnittzeitpunktes gemäß www.mahdzeitpunkt.at ist möglich"
Biodiversitätsflächen mit Schnittzeitpunktvorverlegung
Für Grünland-Biodiversitätsflächen mit Codierung DIVSZ (=später Schnittzeitpunkt) aus den Maßnahmen UBB- und BIO gilt üblicherweise nachstehende Bewirtschaftungsauflage:
Die erste Nutzung (Weide/Mahd) darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen oder die Fläche wird als einmähdige Wiese bewirtschaftet. Frühestens ist eine Nutzung ab dem 15. Juni und jedenfalls ist eine Nutzung/Mahd ab dem 15. Juli zulässig.
Durch die Schnittzeitpunktvorverlegung von 7 bzw. 8 Tagen ist die Nutzung wie folgt zulässig:
Die erste Nutzung (Weide/Mahd) darf frühestens mit der zweiten Mahd von vergleichbaren Schlägen erfolgen oder die Fläche wird als einmähdige Wiese bewirtschaftet. Frühestens ist eine Nutzung ab dem 15. Juni und jedenfalls ist eine Nutzung/Mahd ab dem 15. Juli zulässig.
Durch die Schnittzeitpunktvorverlegung von 7 bzw. 8 Tagen ist die Nutzung wie folgt zulässig:
- in Wolfsberg mit 7 Tagen Vorverlegung frühestens ab dem 8. Juni, jedenfalls ab dem 8. Juli
- in den restlichen Bezirken Kärntens mit 8 Tagen Vorverlegung frühestens ab dem 7. Juni, jedenfalls ab dem 7. Juli
Mahdvorverlegung bei vergleichbaren Schlägen
Vergleichbarer Schlag | DIVSZ codierter Schlag | DIVSZ codierter Schlag |
2. Nutzung | in Wolfsberg frühestens möglich ab | in den restlichen Bezirken Kärntens frühestens möglich ab |
1. Juni | 8. Juni | 7. Juni |
10. Juni | 10. Juni | 10. Juni |
10. Juli | 8. Juli | 7. Juli |
Naturschutzflächen mit Schnittzeitpunktvorverlegung
Bei Naturschutzflächen ist eine Vorverlegung des in der Projektbestätigung vorgeschriebenen, frühestmöglichen Schnittzeitpunktes nur möglich, wenn in der Projektbestätigung die Auflage mit dem Kürzel "NM02" enthalten ist. Da diese von der Naturschutzabteilung nur auf vereinzelten Schlägen vergeben wird, ist vor der Inanspruchnahme der Vorverlegung des Schnittzeitpunktes unbedingt die Projektbestätigung dahingehend zu überprüfen. Die aktuelle Version der Projektbestätigung kann auf www.eama.at unter dem Reiter "Flächen" im Unterpunkt "Abfragen" vom Betrieb selbst heruntergeladen werden (Pin-Code oder ID-Austria notwendig).
ACHTUNG bei Grünland-Biodiversitätsflächen mit DIVSZ und NAT Codierung!
Werden Grünlandflächen in der Maßnahme "Naturschutz" mit Schnittzeitpunktauflage als Grünland-Biodiversitätsflächen beantragt (DIVSZ und NAT Codierung), sind diese immer nach Vorgaben der Projektbestätigung zu bewirtschaften! In diesem Fall ist eine Vorverlegung nur mit der Auflage NM02 lt. Projektbestätigung möglich.
Vergleichbarer Schlag - was ist darunter zu verstehen?
Unter einem vergleichbaren Schlag ist eine Grünlandfläche zu verstehen, die in der Wüchsigkeit aufgrund der Bodenart, des Niederschlages und der Exposition (sonn-, schattseitig) sowie der Bewirtschaftungsweise der beantragten Grünland-Biodiversitätsfläche gleicht. Außerdem ist zu beachten, dass die erste und die zweite Nutzung des vergleichbaren Schlages zwingend eine Mahd sein muss.
Sollte es am eigenen Betrieb keinen vergleichbaren Schlag geben, kann eine Fläche aus der Nachbarschaft bzw. Region des DIVSZ-Schlages herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Silo- und Heubetriebe aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsweise nicht vergleichbar sind, da Flächen zur Silageproduktion im Gegensatz zur Heuproduktion meistens deutlich früher gemäht werden.
Sollte es am eigenen Betrieb keinen vergleichbaren Schlag geben, kann eine Fläche aus der Nachbarschaft bzw. Region des DIVSZ-Schlages herangezogen werden. Dabei ist darauf zu achten, dass Silo- und Heubetriebe aufgrund der unterschiedlichen Wirtschaftsweise nicht vergleichbar sind, da Flächen zur Silageproduktion im Gegensatz zur Heuproduktion meistens deutlich früher gemäht werden.
Flächenmonitoring prüft die Einhaltung der Schnittzeitpunkte
Im Jahr 2024 erhielten rund 2 % der Kärntner Betriebe, die einen Mehrfachantrag stellten, einen Flächenmonitoring-Auftrag. Auffällig dabei: Der Großteil dieser Aufträge bezog sich auf die Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Nutzungszeitpunkte im Rahmen von ÖPUL-Maßnahmen. Besonders betroffen waren Biodiversitätsflächen - sowohl im Grünland als auch am Acker - sowie Naturschutzflächen.
Das Flächenmonitoring als eine Art "Frühwarnsystem" ermöglicht in bestimmten Fällen eine Korrektur der Flächenangaben im Mehrfachantrag - jedoch nicht in allen. Wenn eine Fläche vor dem vorgeschriebenen Termin genutzt wird, ist eine nachträgliche Richtigstellung ohne Folgen nicht mehr möglich. Deshalb ist es entscheidend, sich im Vorfeld genau mit den Auflagen vertraut zu machen und die Bewirtschaftung nach den Vorgaben durchzuführen.
Auch wenn es verlockend erscheint, eine Schönwetterphase oder einen günstigen Zeitpunkt zu nutzen - wer zu früh mäht, begeht einen Verstoß und riskiert Sanktionen!
Das Flächenmonitoring als eine Art "Frühwarnsystem" ermöglicht in bestimmten Fällen eine Korrektur der Flächenangaben im Mehrfachantrag - jedoch nicht in allen. Wenn eine Fläche vor dem vorgeschriebenen Termin genutzt wird, ist eine nachträgliche Richtigstellung ohne Folgen nicht mehr möglich. Deshalb ist es entscheidend, sich im Vorfeld genau mit den Auflagen vertraut zu machen und die Bewirtschaftung nach den Vorgaben durchzuführen.
Auch wenn es verlockend erscheint, eine Schönwetterphase oder einen günstigen Zeitpunkt zu nutzen - wer zu früh mäht, begeht einen Verstoß und riskiert Sanktionen!