Regionaler Naturschutzplan - was zu beachten ist
In der ÖPUL-Periode 2023-2028 gibt es für Betriebe, die an einer der Maßnahmen "Naturschutz (NAT)" oder "Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW)" teilnehmen, die Möglichkeit, den optionalen Zuschlag "Regionaler Naturschutzplan" zu beantragen. Dafür muss der Betrieb in einer der Kärntner Naturschutzplanregionen liegen (siehe Kasten). In diesen Naturschutzplanregionen werden seit dem Jahr 2007 naturschutzfachliche Besonderheiten (Leitbilder wie z.B. Streuobst, Magerwiesen, Bergmähder, Landschaftselemente) in den Vordergrund der Bewirtschaftung gestellt.
Teilnahmebedingung
Voraussetzung für die Teilnahme am Zuschlag "RNP" ist neben der Projektbestätigung eine jährliche Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung von der für den Naturschutz zuständigen Stelle. Die Teilnahmebestätigung wird automatisch an die AMA übermittelt.
Prämienhöhe
Der Besuch einer solchen Weiterbildungsveranstaltung wird bei Teilnahme an diesem Zuschlag mit einer jährlichen Betriebspauschale von 270 Euro abgegolten. Im Rahmen von Vorträgen, Exkursionen und Praxisworkshops werden Themen zu Ökologie, Pflanzen- und Tierwelt behandelt. Bis 2028 werden vorbehaltlich der finanziellen Mittel jährlich Veranstaltungen angeboten. Welche Veranstaltungen im Jahr 2025 stattfinden werden, erfahren Sie aus dem Informationsfolder, der im Frühjahr 2025 an die Betriebe mit Teilnahme am RNP versendet wird.
Neueinstieg
Ist eine Teilnahme am "Regionalen Naturschutzplan" ab 2025 erwünscht, ist eine fristgerechte Beantragung des Zuschlages bis 31. Dezember 2024 im Maßnahmenantrag des MFA 2025 notwendig. Der "Regionale Naturschutzplan" ist ein einjähriger Zuschlag, der sich bei Einhaltung der Fördervoraussetzung automatisch verlängert. Wird keine Veranstaltung besucht, erfolgen keine finanziellen Sanktionen, die Maßnahme RNP wird jedoch für den MFA des Folgejahres automatisch storniert. Ist eine neuerliche Teilnahme im Folgejahr erwünscht, muss der Zuschlag wieder aktiv bis 31. Dezember im Rahmen des MFA beantragt werden.
Info: Wenn Sie Interesse an dieser Maßnahme haben, können Sie bei der zuständigen Fachabteilung im Land Kärnten (Mag. Mona Abl, Tel.-Nr.: 050/536-18437, E-Mail: mona.abl@ktn.gv.at, oder Mag. Kerstin Hartlieb, Tel.-Nr.: 050/536-18438, E-Mail: kerstin.hartlieb@ktn.gv.at) erfragen, ob Ihr Betrieb in einer Naturschutzplangemeinde liegt.
Zehn Regionen
Aktuell gibt es in Kärnten zehn regionale Naturschutzplan-Regionen:
- Regionaler Naturschutzplan Hohe Tauern
- Regionaler Naturschutzplan Nockberge
- Regionaler Naturschutzplan Gailtal
- Regionaler Naturschutzplan Karawanken
- Regionaler Naturschutzplan Sattnitz
- Regionaler Naturschutzplan Görtschitztal
- Regionaler Naturschutzplan Lesachtal
- Regionaler Naturschutzplan Dobratsch
- Regionaler Naturschutzplan Lavanttal
- Regionaler Naturschutzplan Mannsberg-Boden