ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

Förderungsvoraussetzung - Bodenuntersuchungen
Auf den förderfähigen Grünlandflächen (Feldstücke, die in der Feldstücksliste mit "G" gekennzeichnet sind und unter 18% Hangneigung aufweisen) sind Bodenuntersuchungen nach den Richtlinien für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode durch akkreditierte Untersuchungsanstalten (sh. Kasten) mit den Parametern pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt, sowie Humusgehalt durchzuführen.
Pro angefangene fünf Hektar förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich. Die Ergebnisse der Bodenproben sind unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske entweder selbständig oder mit Unterstützung Ihrer Außenstelle einzutragen.
Pro angefangene fünf Hektar förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich. Die Ergebnisse der Bodenproben sind unter www.eama.at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske entweder selbständig oder mit Unterstützung Ihrer Außenstelle einzutragen.
Der Erhebungsbogen für die Bodenproben ist bei der Landwirtschaftskammer Kärnten und auf dieser Webseite unter "Downloads" bzw. am Ende des Artikels erhältlich.
Bodenprobenziehung - was muss ich beachten
Im Grünland ist eine Einstichtiefe von bis 10 cm ausreichend. Je ausgewählter Fläche werden an mindestens 25 gut verteilten Stellen Einzelproben gezogen und diese werden zu einer repräsentativen Durchschnittsprobe zusammengeführt.
Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens ein Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa zwei Monate zurückliegen.
Zur Probennahme sollen Bodenstecher, Schlagbohrer oder Schüsserlbohrer verwendet werden. Die Einzelproben werden in einem sauberen Gefäß (z.B. Plastikkübel) gesammelt und gut durchmischt. Steine und Pflanzenreste sind aus der Probe zu entfernen. Anschließend wird die Probe oder eine repräsentative Teilmenge in wasserbeständige Behältnisse (z.B. beschichtete Papiersäckchen, Kunststoffsäckchen) gefüllt und diese gut sichtbar und leserlich beschriftet. Die Mindestprobemenge für eine Untersuchung liegt bei 300g und soll 1.000 g nicht übersteigen.
Die letzte Ausbringung mineralischer Dünger soll mindestens ein Monat, die letzte Ausbringung organischer Düngemittel (Mist, Gülle, Gründüngung) etwa zwei Monate zurückliegen.
Zur Probennahme sollen Bodenstecher, Schlagbohrer oder Schüsserlbohrer verwendet werden. Die Einzelproben werden in einem sauberen Gefäß (z.B. Plastikkübel) gesammelt und gut durchmischt. Steine und Pflanzenreste sind aus der Probe zu entfernen. Anschließend wird die Probe oder eine repräsentative Teilmenge in wasserbeständige Behältnisse (z.B. beschichtete Papiersäckchen, Kunststoffsäckchen) gefüllt und diese gut sichtbar und leserlich beschriftet. Die Mindestprobemenge für eine Untersuchung liegt bei 300g und soll 1.000 g nicht übersteigen.
Anzahl an Bodenproben
Ausgangsbasis für die Berechnung der Anzahl benötigter Bodenproben sind alle Grünlandflächen aus dem Mehrfachantrag 2025 mit einer Hangneigung unter 18%, unabhängig von der Schlagnutzung und der Einbringung in etwaige andere Maßnahmen (z.B. Naturschutz - Code NAT). Flächen mit Umbruchsverbot (GLÖZ 2 - Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, GLÖZ 4 - Pufferstreifen entlang von Wasserläufen, GLÖZ 9 - umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten) sind nicht förderfähig und zählen daher nicht zur Ausgangsbasis.
Beispiel 1: Ein Betrieb bewirtschaftet im Mehrfachantrag insgesamt 12,40 ha Grünlandfläche unter 18% Hangneigung. Davon werden 4,8 ha als Naturschutzfläche beantragt. Es sind drei Bodenproben bis 31. Dezember 2025 zu ziehen.
Beispiel 2: Ein Betrieb bewirtschaftet im Mehrfachantrag in Summe 16,70 ha Grünlandfläche unter 18% Hangneigung. Davon sind 2,80 ha im GLÖZ 2 Gebietslayer ausgewiesen. Es sind drei Bodenproben bis 31. Dezember 2025 zu ziehen.
Beispiel 3: Ein Grünlandbetrieb bewirtschaftet 17,00 ha Grünland unter 18% Hangneigung im Mehrfachantrag. Davon werden 7 ha als Mähwiese/Mähweide mit drei Nutzungen und 6 ha Dauerweide und 4 ha als Hutweide bewirtschaftet. Es sind vier Bodenproben bis 31. Dezember 2025 zu ziehen.
Bodenproben sind ab dem 01. Jänner 2022 anrechenbar.
Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Grünlandfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss. Der übernehmende Betrieb muss eine neuerliche Bodenuntersuchung für die übernommenen Flächen durchführen. Da die Bodenproben bis spätestens 31. Dezember 2025 gezogen sein müssen, haben Flächenhinzunahmen nach dem Mehrfachantrag 2025 keinen Einfluss mehr auf die Bodenuntersuchungsverpflichtung.
Beispiel 2: Ein Betrieb bewirtschaftet im Mehrfachantrag in Summe 16,70 ha Grünlandfläche unter 18% Hangneigung. Davon sind 2,80 ha im GLÖZ 2 Gebietslayer ausgewiesen. Es sind drei Bodenproben bis 31. Dezember 2025 zu ziehen.
Beispiel 3: Ein Grünlandbetrieb bewirtschaftet 17,00 ha Grünland unter 18% Hangneigung im Mehrfachantrag. Davon werden 7 ha als Mähwiese/Mähweide mit drei Nutzungen und 6 ha Dauerweide und 4 ha als Hutweide bewirtschaftet. Es sind vier Bodenproben bis 31. Dezember 2025 zu ziehen.
Bodenproben sind ab dem 01. Jänner 2022 anrechenbar.
Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Grünlandfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss. Der übernehmende Betrieb muss eine neuerliche Bodenuntersuchung für die übernommenen Flächen durchführen. Da die Bodenproben bis spätestens 31. Dezember 2025 gezogen sein müssen, haben Flächenhinzunahmen nach dem Mehrfachantrag 2025 keinen Einfluss mehr auf die Bodenuntersuchungsverpflichtung.
Akkreditierte Labore:
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
- AGRANA Zucker GmbH
- Agrolab Agrarzentrum GmbH
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- cewe GmbH
- Kalb Analytik (für Bodenproben im Rahmen der Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland")
Bodenproben - die wichtigsten Inhalte auf einen Blick:
- mindestens eine Bodenprobe je angefangene 5 ha förderfähiger Fläche unter 18% Hangneigung
- Ziehung spätestens bis 31. Dezember 2025
- Untersuchung in akkreditiertem Labor, anrechenbar ab 1. Jänner 2022
- Parameter: Phosphor, Kalium, pH-Wert, Humus
- Erfassung in eAMA Invekos-GIS