Biodiversitätsflächen - Auflagen beachten

Die Auswertung der Flächenmonitoring-Ergebnisse in Kärnten für das Antragsjahr 2024 zeigt, dass 35% der an die Landwirtinnen und Landwirte übermittelten Monitoring-Aufträge auf Verstöße gegen Biodiversitätsauflagen zurückzuführen sind. Vor allem bei Ackerbiodiversitätsflächen gibt es die meisten Beanstandungen. Um Prämienkürzungen bzw. -sanktionen zu vermeiden, wird dringend empfohlen die Auflagen sorgfältig und vollständig einzuhalten. Nachstehend eine Zusammenfassung:
Biodiversitätsflächen am Acker
Bei Ackerbiodiversitätsflächen sind folgende Auflagen einzuhalten.
- Pflegeauflagen
- mind. 1x alle zwei Jahre, max. 2 x pro Jahr mähen, häckseln, beweiden
- Pflege auf max. 25% aller DIV-codierten Flächen vor dem 1. August möglich; Rest frühestens ab 1. August
- Weide generell erst ab 1. August zulässig
- Bei Flächen mit Zusatzcodes "NAT" oder "EBW" gelten die Projektvorgaben (z.B. früherer Schnitt zulässig).
- Umbruch
- frühestens am 15. September des zweiten Jahres, bei Anbau einer Winterung/Zwischenfrucht ist Umbruch ab 1. August möglich
- nach Umbruch von "Grünbrache": Nutzungsverbot bis 31. Dezember
- für "NAT"/"EBW"-Flächen gelten die Projektauflagen
- Einsatz von Betriebsmitteln
- Pflanzenschutz und Düngung vom 1. Jänner des Anlagejahres bis zum Umbruch verboten, ausgenommen Pflanzenschutzmittel, die gemäß Bio-Verordnung (EU) 2018/848 verwendet werden dürfen
- Beseitigung ausschließlich mechanisch (z.B. Pflug, Grubber, Scheibenegge)
- Nutzungseinschränkungen
- kein Befahren außer zum Überqueren
- keine Lagerung, Maschinenabstellung oder Wendemanöver erlaubt
Schlagnutzungsarten bei Acker-Biodiversitätsflächen
MFA Schlagnutzungsarten | 1. Nutzung | 2. Nutzung |
Sonstiges Feldfutter + DIV | Mahd | keine weitere Nutzung |
Mahd | Mahd | |
Mahd | Häckseln | |
Mahd | Weide (ab 01.08.) | |
Häckseln | Weide (ab 01.08.) | |
Häckseln | Mahd | |
Weide (ab 01.08.) | Mahd | |
Grünbrache + DIV | Häckseln | keine weitere Nutzung |
Häckseln | Häckseln | |
Ackerweide + DIV | Weide (ab 01.08.) | keine weitere Nutzung |
Weide (ab 01.08.) | Weide | |
Weide (ab 01.08.) | Häckseln |
Biodiversitätsflächen am Grünland
Bei den Grünlandbiodiversitätsflächen kann aus vier verschiedene Varianten gewählt werden. Es ist bei der Nutzung auf die jeweilige Beantragung im Mehrfachantrag (MFA) zu achten. Eine Variantenänderung ist nach der MFA-Antragsfrist nur in bestimmten Konstellationen bis zu bestimmten Zeitpunkten möglich und kann in den Außenstellen betriebsindividuell nachgefragt werden.
- Pflegeauflagen
- später Schnittzeitpunkt (Code DIVSZ): erste Nutzung Weide/Mahd frühestens mit zweiter Mahd vergleichbarer Schläge ab 15. Juni, jedenfalls ab 15. Juli; mind. einmal Mähen mit Abtransport Mähgut; keine Beschränkung der Nutzungshäufigkeit; Häckseln erst nach der ersten Nutzung erlaubt
Beispiele für vergleichbare Schläge in der Variante DIVSZ
Vergleichbarer Schlag | Biodiversitätsfläche | ||
Beispiel 1 | Erste Mahd | 30. April | frühestens am 15. Juni gemäht/beweidet |
Zweite Mahd | 10. Juni | ||
Beispiel 2 | Erste Mahd | 10. Mai | frühestens am 20. Juni gemäht/beweidet |
Zweite Mahd | 20. Juni | ||
Beispiel 3 | Erste Mahd | 10. Juni | frühestens am 15. Juli gemäht/beweidet |
Zweite Mahd | 30. Juli |
- nutzungsfreier Zeitraum von 9 Wochen (Code DIVNFZ): erste Nutzung Weide/Mahd ohne vorgeschriebenen Zeitpunkt, nach der ersten Nutzung nutzungsfreien Zeitraum von zumindest neun Wochen einhalten; Dokumentation entfällt ab 2025, da monitoringfähig; mind. einmal Mähen mit Abtransport Mähgut;
- Belassen von Altgrasflächen (Code DIVAGF): erste Nutzung Weide/Mahd ohne vorgeschriebenen Zeitpunkt, jedoch späteste Nutzung am 15. August; mind. einmal Mähen mit Abtransport des Mähgutes; im Folgejahr verpflichtende Beantragung Variante DIVSZ;
- Neueinsaat mit regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS): früheste Nutzung ab 15. Juli; maximal zwei Nutzungen pro Jahr; mind. einmal Mähen mit Abtransport Mähgut; Häckseln nicht erlaubt
- Einsatz von Betriebsmitteln:
- Pflanzenschutzmitteln verboten ausgenommen Pflanzenschutzmittel gemäß Bio-Verordnung (EU) 2018/848
- Düngung je nach Variantenbeantragung
- DIVSZ - keine Düngung vor der ersten Nutzung
- DIVNFZ - keine Düngung während der nutzungsfreien 9 Wochen
- DIVAGF - keine Düngung ab letzter Mahd/Weide bis zur nächsten Nutzung nach Variante DIVSZ im Folgejahr
- DIVRS - Verzicht auf Düngung außer Festmist bzw. Festmistkompost
- Weitere Auflagen:
Flächenmonitoring - Nutzungszeitpunkte beachten
Seit 2023 findet auch in Österreich das sogenannte Flächenmonitoring statt, eine automatisierte Prüfung der Einhaltung von Förderauflagen mittels künstlicher Intelligenz auf Basis von Satellitenbildern.
Auf Biodiversitätsflächen werden die Einhaltung der Pflegeauflagen, die ordnungsgemäße Neuanlage, die durchgängige Begrünung, die Zeitpunkte der Nutzung und die Einhaltung der Verbotszeiträume überprüft. Bei einer Auffälligkeit, z.B. Biodiversitätsfläche zu früh gemäht, informiert die AMA über die kostenlose "AMA MFA Fotos App", per Mail oder über einen Plausifehler in der MFA-Antragsübersicht auf www.eama.at.
Um Flächenmonitoring-Aufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos dokumentieren. Dies ist z.B. auch via "AMA MFA Fotos App" per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z.B. Mahd, Häckseln) zuordnet.
Auf Biodiversitätsflächen werden die Einhaltung der Pflegeauflagen, die ordnungsgemäße Neuanlage, die durchgängige Begrünung, die Zeitpunkte der Nutzung und die Einhaltung der Verbotszeiträume überprüft. Bei einer Auffälligkeit, z.B. Biodiversitätsfläche zu früh gemäht, informiert die AMA über die kostenlose "AMA MFA Fotos App", per Mail oder über einen Plausifehler in der MFA-Antragsübersicht auf www.eama.at.
Um Flächenmonitoring-Aufträge zu vermeiden, empfiehlt es sich, Nutzungen mit Fotos dokumentieren. Dies ist z.B. auch via "AMA MFA Fotos App" per "Initiativauftrag" möglich, indem man Fotos einem Schlag und einer vordefinierten Kategorie (z.B. Mahd, Häckseln) zuordnet.