ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!
Für eine große Anzahl an ÖPUL-Maßnahmen ist eine absolvierte Weiterbildung Pflicht, um die Fördervoraussetzungen zu erfüllen. Die genauen Anforderungen zu Stundenanzahl und Fristen finden Sie in der Übersicht (Tabelle 1). Anrechenbar sind Weiterbildungsstunden ab 2022.
Die Weiterbildung ist grundsätzlich vom Betriebsführer oder der Betriebsführerin zu absolvieren. Aufgrund von betrieblichen Erfordernissen kann ein Kursbesuch auch von einer maßgeblich am Betrieb tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person erfolgen. Grundsätzlich kann der Kursbesuch einer Person nicht auf andere Betriebe angerechnet werden. Eine Anrechnung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B., wenn sonst keine andere Person zur Verfügung steht.
ÖPUL-Weiterbildung im Überblick
ÖPUL-Maßnahme | Stunden | Absolvierung bis | Anmeldung und Infos unter: | |
UBB | Biodiversitätskurs | 3 h | 31.12. 2025 | www.lfi.at |
BIO | Biodiversitätskurs | 3 h | 31. 12. 2025 | www.lfi.at |
BIO | Kurse zu biorelevanten Themen | 5 h | 31.12. 2025 | www.lfi.at oder Biozentrum LK Kärnten unter 0463/5850-5414 |
UBB;BIO | Zuschlag Naturschutzmonitoring | 3 h | 1. Teilnahmejahr | www.naturschutzmonitoring.at |
EEB | Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel | 3 h | 31.12. 2025 | www.lfi.at |
HBG | Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland | 5 h | 31.12. 2025 | www.lfi.at |
GWA | Vorbeugender Grundwasserschutz Acker | 10 h | 31. 12. 2026 | www.lfi.at |
ALM | Almbewirtschaftung Zuschlag Almweideplan | 4 h | 15. 7. des 1.Teilnahmejahres | www.lfi.at |
ALM | Almbewirtschaftung Zuschlag Naturschutz auf der Alm | 4 h | 31.12. 2025 | Land Kärnten – Abteilung 8 unter 050/536-18437 |
EBW | Ergebnisorientierte Bewirtschaftung | 1 regionales Vernetzungstreffen | 31.12. 2026 | www.ebw-oepul.at |
EBW; NAT | Zuschlag „Regionaler Naturschutzplan“ | 1 Kurs | Jährlich | Land Kärnten – Abteilung 8 unter 050/536-18437 |
Die Absolvierung der Kurse ist an die geschulte Person gebunden. Verlässt die geschulte Person vor Ende der Weiterbildungsfrist den Betrieb, müssen die für den Betrieb notwendigen Kurse fristgerecht nachgeholt werden. Verlässt die geschulte Person den Betrieb nach Ende der Frist, muss kein Kurs nachgeholt werden.
Die LK Kärnten empfiehlt, die Weiterbildung zeitnah zu absolvieren und einen der angebotenen Kurstermine im ersten Halbjahr wahrzunehmen. Denn neben den fachlichen Inhalten sind auch die Förderauflagen Teil der Weiterbildungsveranstaltungen. Dadurch kann Unklarheiten vorgebeugt und offene Fragen können geklärt werden, um eine richtige Umsetzung der Maßnahme am Betrieb zu gewährleisten.
Übersicht
Die absolvierten Weiterbildungsstunden werden von den Bildungsanbietern, die Zustimmung zur Datenweitergabe vorausgesetzt, an die AMA weitergeleitet. Die letzte Datenübermittlung an die AMA erfolgte mit Stichtag 20. September 2024. Fehlten zu diesem Zeitpunkt noch Weiterbildungsstunden, die spätestens 2025 absolviert sein müssen, wird das im MFA 2025 über einen Hinweis-Plausifehler mitgeteilt. Die gemeldeten Weiterbildungen können auf www.eama.at im Register Flächen/Abfragen/Weiterbildung ÖPUL eingesehen werden.
Anmeldung zum Kurs
Um die Teilnahme für Sie so einfach wie möglich zu gestalten, werden unterschiedliche Weiterbildungsformate angeboten. Neben Präsenz-Veranstaltungen in den Bezirken gibt es auch wieder Webinare, die bequem von zuhause aus besucht werden können, und Onlineveranstaltungen, die terminungebunden besucht werden können.
Es besteht eine große Auswahlmöglichkeit, die Schulung zu absolvieren. Nutzen Sie das vielfältige Angebot. Sämtliche Termine finden Sie in der Terminübersicht des Kärntner Bauer oder auch auf der Homepage des LFI Kärnten.
Info: Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen ist erforderlich und unter www.ktn.lfi.at oder unter Tel. (0 46 3) 58 50-25 00 möglich.
Es besteht eine große Auswahlmöglichkeit, die Schulung zu absolvieren. Nutzen Sie das vielfältige Angebot. Sämtliche Termine finden Sie in der Terminübersicht des Kärntner Bauer oder auch auf der Homepage des LFI Kärnten.
Info: Eine Anmeldung zu den Weiterbildungsveranstaltungen ist erforderlich und unter www.ktn.lfi.at oder unter Tel. (0 46 3) 58 50-25 00 möglich.
ISP-Kunden aufgepasst
Betriebe, die das Invekos-Service-Paket der LK Kärnten gebucht haben, können ihren Bildungsgutschein in der Höhe von jährlich 30 Euro für die ÖPUL-Weiterbildungsstunden einlösen. Sofern der Bildungsgutschein nicht schon für einen anderen Kurs eingelöst wurde, wird er automatisch bei der Verrechnung der ÖPUL-Weiterbildungsveranstaltung abgezogen. Achtung: der Weiterbildungsgutschein ist an den ISP-Kunden gebunden. Wird die Weiterbildung von einer anderen Person als dem Betriebsführer absolviert, ist dies vorab beim LFI bekanntzugeben, um den Gutschein einlösen zu können.
Biobetriebe aufgepasst
Neben dem Biodiversitätskurs (drei Stunden) müssen Teilnehmer an der Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“ zusätzlich fachspezifische Weiterbildungsstunden im Mindestausmaß von fünf Stunden absolvieren. Ein weiterer Biodiversitätskurs ist für die Erreichung der zusätzlichen fünf Stunden Weiterbildung nicht anrechenbar!
Informationen zum Kursangebot und den Terminen erhalten Sie im Biozentrum unter Tel. (0 46 3) 58 50-54 14 oder unter ktn.lfi.at. Es sind jene Kurse anrechenbar, die in der Kursinformation im Unterpunkt „Anrechnung“ den Vermerk ÖPUL 23 – BIO angeführt haben.
Informationen zum Kursangebot und den Terminen erhalten Sie im Biozentrum unter Tel. (0 46 3) 58 50-54 14 oder unter ktn.lfi.at. Es sind jene Kurse anrechenbar, die in der Kursinformation im Unterpunkt „Anrechnung“ den Vermerk ÖPUL 23 – BIO angeführt haben.
Fachtagung für die Almwirtschaft 2025
Termin: 1. Februar (Samstag), 9 bis 16.30 Uhr, Bildungszentrum Litzlhof, Lendorf
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für die Maßnahme „Almbewirtschaftung“ bei Teilnahme am optionalen Zuschlag „Almweideplan“ gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL im Ausmaß von vier Stunden anerkannt.
Diese Veranstaltung wird als Weiterbildung für die Maßnahme „Almbewirtschaftung“ bei Teilnahme am optionalen Zuschlag „Almweideplan“ gemäß der Sonderrichtlinie ÖPUL im Ausmaß von vier Stunden anerkannt.