Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen
Das ÖPUL 2023 bietet eine Vielzahl an Maßnahmen und Zuschlägen. Wird bereits seit dem Antragsjahr 2023 bzw. 2024 an allen gewünschten Maßnahmen und Zuschlägen gültig teilgenommen, ist keine nochmalige Anmeldung erforderlich.
Ist jedoch eine Neuanmeldung von Maßnahmen und Zuschlägen, der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B. von UBB in BIO) oder die Teilnahme mit neuen Tierkategorien bei den Tierwohlmaßnahmen für das Antragsjahr 2025 geplant, dann muss dies der AMA bis Ende des Jahres 2024 bekanntgegeben werden.
Besonders zu beachten ist, dass heuer letztmalig in mehrjährige ÖPUL 2023-Maßnahmen eingestiegen werden kann und dass mit dem MFA 2025 aufgrund der zweiten GAP-Strategieplanänderung neue Maßnahmen und Zuschläge beantragbar sind.
Ist jedoch eine Neuanmeldung von Maßnahmen und Zuschlägen, der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme (z.B. von UBB in BIO) oder die Teilnahme mit neuen Tierkategorien bei den Tierwohlmaßnahmen für das Antragsjahr 2025 geplant, dann muss dies der AMA bis Ende des Jahres 2024 bekanntgegeben werden.
Besonders zu beachten ist, dass heuer letztmalig in mehrjährige ÖPUL 2023-Maßnahmen eingestiegen werden kann und dass mit dem MFA 2025 aufgrund der zweiten GAP-Strategieplanänderung neue Maßnahmen und Zuschläge beantragbar sind.
Sie können die ÖPUL-Maßnahmen im eAMA selbst beantragen oder die Unterstützung der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Weihnachtsregelung der LK Kärnten die technische Hilfestellung nur bis 23. Dezember 2024 gewährleistet werden kann. Eine rechtzeitige telefonische Terminvereinbarung ist unbedingt erforderlich.
MFA-Info abrufbar
Am Ende des Artikels steht die Aufzeichnung eines der im Herbst abgehaltenen Webinare der LK-Außenstellen mit folgenden Schwerpunktthemen zur Verfügung: Zweite GAP Strategieplanänderung und deren Auswirkung auf die Bereiche Konditionalität, ÖKO-Regelung und ÖPUL, relevante Infos für die Abgabe des MFA 2025 und Rückblick auf die Kontrollsaison.