GAP-Prämien werden ausbezahlt
Mit der neuen GAP 2023 wird die Auszahlung der MFA-Förderungen teilweise neu festgelegt. Wie bisher werden auch weiterhin im Dezember des Antragsjahres die Direktzahlungen (DIZA) zu 100%, die Ausgleichzulage (AZ) und das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL), ausgenommen die Prämien für die "Maßnahme Begrünung - Zwischenfruchtanbau", zu 75% ausbezahlt.
Die Nachzahlung der restlichen 25% der Prämien für ÖPUL und AZ bzw. 100% der Prämien für die ÖPUL-Maßnahme "Begrünung - Zwischenfruchtanbau (Sommer/Herbst 2023)" ist zukünftig jeweils im Juni des Folgejahres geplant, für den MFA 2023 wird das im Juni 2024 sein.
Da vom MFA 2022 noch 25% der Prämien zur ÖPUL 2015-Maßnahme "Begrünung - Zwischenfruchtanbau (Sommer/Herbst 2022)" ausständig sind, werden diese nun auch am 21. Dezember 2023 überwiesen.
Neben der Hauptberechnung von Direktzahlungen, ÖPUL und AZ des Antragsjahres 2023 werden mit diesem Datum auch noch Nachberechnungen für Förderungen der alten Programmperiode durchgeführt.
Außerdem werden zu diesem Termin auch der Stromkostenzuschuss Stufe 2 (Nachweisverfahren) und die Soforthilfemaßnahme für Erzeuger in den Agrarsektoren 2023 "Puten, Ackerflächen und Almweideflächen" ausbezahlt.
Die CO2-Rückvergütung für die Jahre 2022 und 2023 ist für Juni 2024 geplant.
Der Agrarmarketingbeitrag wird ab dem Jahr 2023 über den Mehrfachantrag abgewickelt und, falls möglich, mit der GAP-Auszahlung gegengerechnet.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die Bescheide und Mitteilungen zu allen angeführten Bereichen (DIZA, AZ, ÖPUL, Stromkostenzuschuss, Soforthilfemaßnahmen und Agrarmarketingbeitrag) werden von der AMA am 10. Jänner 2024 versendet bzw. im "Mein Postkorb" und im eArchiv zur Verfügung gestellt.
Bescheid- und Mitteilungsversand
Die Bescheide und Mitteilungen zu allen angeführten Bereichen (DIZA, AZ, ÖPUL, Stromkostenzuschuss, Soforthilfemaßnahmen und Agrarmarketingbeitrag) werden von der AMA am 10. Jänner 2024 versendet bzw. im "Mein Postkorb" und im eArchiv zur Verfügung gestellt.
Es wird empfohlen, die in den Bescheiden ausgewiesenen Prämien (z.B. die Basiszahlung für Heimgutflächen und Almweideflächen, die Zahlung für Junglandwirte, die Almauftriebsprämie) oder die in den ÖPUL- und AZ-Mitteilungen angeführten Ausgleichszahlungen umgehend auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin genau zu überprüfen. Es wird einzelbetrieblich genau erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge konkret zusammensetzen und errechnen.
Sollten Unregelmäßigkeiten bei der Auszahlung festgestellt werden, können Einsprüche und Beschwerden innerhalb der geltenden Fristen ab Erhalt der Mitteilung bzw. des Bescheides - vorzugsweise online über eAMA - an die AMA übermittelt werden.
Wesentlich ist, dass die Frist für allfällige Beschwerden oder Einsprüche mit der Zustellung zu laufen beginnt. Lesen Sie unbedingt die Rechtsmittelbelehrung auf Ihrem Bescheid, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Hilfestellung bieten die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.