ÖPUL-Programmänderung ab 2025
Vorbehaltlich der Genehmigung sieht die zweite Änderung des GAP-Strategieplans im Agrarumweltprogramm wesentliche Änderungen wie Maßnahmenanpassungen, Prämienerhöhungen oder neue Zuschläge vor. Die zahlreichen neuen Zuschläge steigern nicht nur die Umweltleistung, auch die Attraktivität einiger Maßnahmen wird damit verbessert. Die ab 2025 angepasste Prämiengestaltung ist der Tabelle "Neue und erhöhte Prämien ab 2025" zu entnehmen. Die meisten Änderungen erfahren die Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" und "Biologische Wirtschaftsweise (BIO)".
Neuerungen bei UBB und BIO
In den beiden Maßnahmen UBB und BIO gibt es vor allem hinsichtlich der Prämien einige positive Neuerungen:
- Erhöhung der Ackerflächenprämien infolge des Wegfalls der GLÖZ 8-Stilllegung
- Erhöhung des Zuschlags für Biodiversitätsflächen auf ertragreichen Standorten
- Erhöhung des Biodiversitätszuschlags bei Neueinsaat regionaler Saatgutmischung (Code DIVRS)
- Neuaufnahme eines Prämienzuschlages für Altgras-Biodiversitätsflächen (Code DIVAGF)
- Aufnahme Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben
Neuerungen bei weiteren Maßnahmen
- Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker: Anpassung des anzurechnenden N-Saldos aus Vorkultur; neuer Zuschlag Cultan-Düngung; der Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen wird auch für Ackerflächen außerhalb der Gebietskulisse ausbezahlt.
- Erosionsschutz Acker: Ausweitung der Untersaaten auf Mais und Sorghum
- Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland (HBG): Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder einmähdigen Wiesen auch auf Grünland mit einer Hangneigung ab 18%
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: neuer Zuschlag für stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen (ab 1 GVE Schweine je ha Ackerfläche)
- Naturschutz (NAT) und Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW): neue Förderungen für Feuchtgrünland sowie Abgeltung von erhöhtem Arbeitsaufwand
- Tierwohl - Stallhaltung Rinder und Tierwohl - Schweinehaltung: Wegfall der Stallskizze und des Belegungsplans; Ausweitung des Zuschlags "Festmistkompostierung" auf Schweinehaltung; Kompostmieten, bestehend aus Mischung oder Schichtung von Festmist und Ernterückständen/Stroh/Grünschnitt und/oder Strauchschnitt/Astmaterial möglich
- Almbewirtschaftung: almeigene Silage erlaubt; Erhöhung des Zuschlages "Naturschutz auf der Alm"; neuer Zuschlag "Almweideplan" (im Rahmen einer Bildungsveranstaltung im Mindestausmaß von vier Stunden bis zum 15. Juli des ersten Jahres der Beantragung zu erstellen), Auftrieb von maximal 2,4 RGVE/ha statt maximal 2 RGVE/ha Almweidefläche je Alm möglich (Begründung im Almweideplan und gesonderte Beantragung notwendig)
Über sämtliche Änderungen des GAP-Strategieplans informieren wir Sie in weiteren Kärntner Bauer-Artikeln sowie bei den MFA-Infoveranstaltungen im Herbst.
Neue und erhöhte Prämien ab 2025
Prämienhöhe in € pro ha | ||||
Hinweis | ÖPUL-Maßnahme | 2023 | 2024 (2) | ab 2025 |
UBB: Ackerbasisprämie | 70 | 75,6 | 85 | |
BIO: Ackerbasisprämie | 205 | 221,4 | 235 | |
UBB und BIO: Zuschlag für Sonnenblumen – wenn mind. 15 Prozent förderungswürdige Kulturen am Acker | 50 | 86,4 | 86,4 | |
Neu | UBB und BIO: Zuschlag Pheromonfallen Rübenderbrüssler | keine | keine | 150 |
UBB und BIO: Zuschlag Acker-Biodiversitätsflächen auf guten Standorten (Ackerzahl ab 50) | 70 | 75,6 | 140 | |
UBB und BIO: Zuschlag für DIVRS am Grünland und Acker (besonders artenreiches, regional zertifiziertes Saatgut) bei Mahd und Abtransport | 300 | 424 | 424 | |
Neu | UBB und BIO: Zuschlag für DIVRS am Acker (besonders artenreiches, regional zertifiziertes Saatgut) bei Häckseln ab 1. Oktober | keine | keine | 324 |
UBB und BIO: Zuschlag für Grünland-Biodiversitätsflächen auf guten Standorten (Grünlandzahl ab 30) | 50 | 54 | 100 | |
Neu | UBB und BIO: Zuschlag für Grünland-Biodiversitätsflächen, Typ Altgrasfläche (DIVAGF) | keine | keine | 150 |
UBB und BIO: Mehrnutzenhecken-Prämie | 800 | 1.000 | 1.000 | |
Neu | BIO: Zuschlag Kreislaufwirtschaft Ackerfutter und Futterleguminosen, Nicht-Tierhalter und Tierhalter unter 1,4 RGVE/ha | keine | keine | 40 |
Neu | BIO: Zuschlag Kreislaufwirtschaft Grünland, Tierhalter unter 1,4 RGVE/ha Grünland und Ackerfutter | keine | keine | 40 |
Neu | BIO: Transaktionskostenzuschlag - pro Betrieb, nicht pro ha | keine | keine | 400 |
Neu | Erosionsschutz Acker ohne Teilnahme an BIO: Untersaaten bei Mais und Sorghum | keine | keine | 81 |
Neu | Erosionsschutz Acker mit Teilnahme an BIO: Untersaaten bei Mais und Sorghum | keine | keine | 97,2 |
Neu (1) | Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation: Zuschlag stark stickstoffreduzierte Fütterung von Schweinen, Auszahlung auf allen Ackerflächen des Betriebes, mind. 1 GVE Schweine pro ha Acker | keine | keine | 54 |
Neu | Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: Zuschlag Cultan-Düngung auf Acker im Gebiet | keine | keine | 40 |
Vorbeugender Grundwasserschutz Acker: Zuschlag Bildungs- und Beratungsauflagen für die ersten 10 ha | 30 | 60 | 60 | |
Neu (1) | Almbewirtschaftung: Zuschlag Erstellung Almweideplan im Rahmen 4stündiger Weiterbildung bis 15.7.2025 für die ersten 20 ha je Alm | keine | keine | 20 |
Almbewirtschaftung: Naturschutz auf der Alm) | 5 | 5,4 | 10 | |
Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: Zuschlag für gemähtes artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen auf Hangneigung unter 18 % | 150 | 262 | 262 | |
Neu | Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland: Zuschlag für gemähtes artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen auf Hangneigung ab 18 % | keine | keine | 162 |
Neu (1) | Tierwohl – Schweinehaltung: Zuschlag Festmistkompostierung je GVE | keine | keine | 21,6 |
Neu (1) | Nicht produktive Ackerflächen: Grünbrache Code NPA | keine | keine | 350–450 |
Neu (1) | Agroforststreifen | keine | keine | 600–800 |
Höhere Prämien für Biobetriebe
Neben den zuvor genannten Neuerungen gibt es für Betriebe, die an der ÖPUL-Maßnahme „BIO“ teilnehmen, noch drei weitere Verbesserungen:
1. Neuer Zuschlag Kreislaufwirtschaft:
1. Neuer Zuschlag Kreislaufwirtschaft:
- Zuschlag für Grünlandflächen für einen tierhaltenden Betrieb < 1,4 RGVE/ha bei Erreichung von mehr als 8% Biodiversitätsflächen oder artenreichem Grünland aus der Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz von umbruchsfähigem Grünland (HBG)"
- Zuschlag für Ackerfutter und Futterleguminosen für Nicht-Tierhalter und Tierhalter <1,4 RGVE/ha bei Erreichung von mehr als 15% dieser Kulturen am Acker
- Pauschale in der Höhe von 400 Euro pro Betrieb
- Schläge >0,5 ha auf Ackerflächen mit überwiegender Hangneigung ab 10%, auf denen erosionsgefährdete Kulturen ohne erosionsmindernde Verfahren gemäß der ÖPUL-Maßnahme "Erosionsschutz Acker" angebaut werden, erhalten nun eine Flächenprämie.
Anmeldefrist beachten!
Bitte beachten Sie, dass, im Falle eines Teilnahmewunsches ab 2025, ein Einstieg in neue ÖPUL-Maßnahmen sowie Zuschläge bis spätestens 31. Dezember 2024 im Rahmen der MFA-Abgabe "MFA 2025" erfolgen muss. Für mehrjährige Maßnahmen dieser Programmperiode gibt es heuer die letzte Einstiegsmöglichkeit! Bei Interesse melden Sie sich in Ihrer Außenstelle. Ihr Teilnahmewunsch wird vermerkt und Sie erhalten rechtzeitig Ihren MFA-Abgabetermin.
Invekos-Kundenservice in den Sommermonaten
Für Invekos-Termine in den Außenstellen wird in den Sommermonaten um telefonische Terminvereinbarung ersucht. Telefonische Auskünfte sind jederzeit möglich.
In den Sommermonaten, in denen auch viele Invekos-Mitarbeiter:innen ihren Urlaub konsumieren oder Überstunden abbauen, kann es vorkommen, dass in den Außenstellen an einzelnen Tagen kein/e Invekos-Mitarbeiter:in vor Ort ist.
Wenn persönliche Beratung oder Hilfestellung notwendig ist, wird daher vor einem Besuch in der Außenstelle empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass ein/e Invekos-Mitarbeiter:in verfügbar ist.
Telefonische Auskünfte zu allen Invekos-Fragen sind zu den gewohnten Bürozeiten garantiert. (Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr, ausgenommen Winklern Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr)
Nachstehend die Telefonnummer der Außenstellen:
In den Sommermonaten, in denen auch viele Invekos-Mitarbeiter:innen ihren Urlaub konsumieren oder Überstunden abbauen, kann es vorkommen, dass in den Außenstellen an einzelnen Tagen kein/e Invekos-Mitarbeiter:in vor Ort ist.
Wenn persönliche Beratung oder Hilfestellung notwendig ist, wird daher vor einem Besuch in der Außenstelle empfohlen, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren, um sicherzustellen, dass ein/e Invekos-Mitarbeiter:in verfügbar ist.
Telefonische Auskünfte zu allen Invekos-Fragen sind zu den gewohnten Bürozeiten garantiert. (Montag bis Donnerstag 8 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr, Freitag 8 - 12 Uhr, ausgenommen Winklern Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr)
Nachstehend die Telefonnummer der Außenstellen:
- Feldkirchen 0463/58 50-35 11
- Hermagor 0463/58 50-39 22
- Klagenfurt 0463/58 50-31 11
- Sankt Veit 0463/58 50-34 11
- Spittal/Drau 0463/58 50-3711
- Villach 0463/58 50-36 11
- Völkermarkt 0463/58 50-32 11
- Winklern 0463/58 50-38 11
- Wolfsberg 0463/58 50-33 11
Links zum Thema
- Mit Einreichung der zweiten Änderung des GAP-Strategieplans sind wesentliche Entlastungen für Österreichs Landwirtinnen und Landwirte auf Schiene gebracht worden. Hier die geplanten Änderungen und Neuerungen ab 2025, vorbehaltlich der Genehmigung.
- In der Baseline, der sogenannten Konditionalität, wurden bei zwei zentralen GLÖZ-Standards Vereinfachungen eingeführt. Eine Übersicht.
- Als Ersatz für die Stilllegungsverpflichtung im GLÖZ 8 soll, vorbehaltlich der Genehmigung, eine neue freiwillige Ökoregelung angeboten werden. Alles über Auflagen und weitere Änderungen finden Sie hier.