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ÖPUL Humuserhalt und Bodenschutz - Einstieg noch möglich

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28.10.2024 | von Ing. Hans Egger - Gültigkeit: Kärnten

Prämienerhöhung und Erweiterung des optionalen Zuschlags „Artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen“ auch auf Flächen ab 18 % Hangneigung: „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG)“ noch attraktiver.

Wiese1.jpg © Egger
Mit diesen mehrmähdigen Wiesen wird amTop up "Artenreichen Grünland" teilgenommen. Es wurden mehr als fünf Kennarten vorgefunden. © Egger
Zielgruppe für diese Maßnahme sind vor allem Betriebe in intensiven Grünlandgebieten, welche Böden als Grünland bewirtschaften, die grundsätzlich als Acker nutzbar wären. Zentrales Element der freiwilligen Maßnahme ist der vollständige Verzicht auf Grünlandumbruch auf allen Grünlandflächen des Betriebes.
  • Teilnahmevoraussetzungen: Teilnahmevoraussetzung für diese mehrjährige Maßnahme ist die gleichzeitige Teilnahme an der ÖPUL 2023-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ oder „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“.
Im ersten Jahr der Verpflichtung müssen mindestens 2 ha Grünland bewirtschaftet werden, und gleichzeitig muss ein Grünlandanteil von mindestens 40 % an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (ohne Almweideflächen) erfüllt werden. Außerdem muss man im ersten Teilnahmejahr ein tierhaltender Betrieb sein. Als tierhaltender Betrieb wird im ÖPUL jener Betrieb eingestuft, der einen Mindestviehbesatz von 0,30 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) je ha Futterfläche (Dauergrünland- und Ackerfutterfläche) erfüllt.
Da die Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) als mehrjährige Maßnahme angeboten wird, ist ein Einstieg in die Maßnahme nur mehr bis 31. Dezember 2024 möglich.
 
  • Förderbedingungen bei Verzicht auf Grünlandumbruch: Der Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung durch Umbruch ist auf allen Grünlandflächen verboten. Unter einem Grünlandumbruch werden alle Verfahren verstanden, die eine Zerstörung der Grasnarbe zur Folge haben. Jedoch werden geringfügige Abweichungen bis zu 300 m² je Einzelfläche nicht als Umbruch gewertet. Dazu zählt z. B. die Anlage eines Gemüsegartens oder Kartoffelackers. Ein innerbetrieblicher Acker-Grünland-Flächentausch ist jedoch nicht möglich. Achtung: Die Grünlandumbruchstoleranz aus den Maßnahmen UBB und BIO kann bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme HBG nicht ausgeschöpft werden.
  • Erlaubte Grünlanderneuerung: Eine Grünlanderneuerung am Betrieb ist nur mittels umbruchslosen Verfahrens, also mit Methoden, bei denen die Grasnarbe nicht zerstört wird, erlaubt. Dazu zählen der Einsatz von Saatstriegel, Schlitzdrillgeräten, Walzen und Wieseneggen.
  • Ausnahmen für einen Grünlandumbruch: Ein Grünlandumbruch zur Sanierung des Grünlands ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt eine notwendige Erneuerung des Grünlandbestandes nach einem Schädlingsbefall z. B. durch Engerlinge, Wildschweinen oder Maulwurfsgrillen. Wenn solche Schäden auftreten und darauffolgend eine Grünlanderneuerung mittels Umbruchs erfolgt, ist dies mit Fotos und entsprechenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Nachweise sind am Betrieb aufzubewahren. Ebenfalls erlaubt ist ein Grünlandumbruch zur Einsaat einer dauerhaften, regionalen Grünlandsaatgutmischung für die Anlage von Biodiversitätsflächen im Rahmen der Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“. Dabei ist die betroffene Fläche mit dem Code „DIVRS“ zu codieren.
  • Weiterbildung innerhalb der Maßnahme: Bis 31. Dezember 2025 sind fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von fünf Stunden zum Thema „Grünlandbewirtschaftung“ zu absolvieren. Die Weiterbildung muss vom Betriebsführer oder von einer im Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Absolvierung des Kurses an die geschulte Person und nicht an den Betrieb gebunden ist.
  • Bodenuntersuchungen: Auf den förderfähigen Grünlandflächen sind Bodenuntersuchungen mit den Parametern pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt sowie Humusgehalt durchzuführen. Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich. Die Bodenproben sind unter www.eama.at im Invekos-GIS einzutragen.
  • Optionaler Zuschlag – artenreiches Grünland: Dieser freiwillige Zuschlag kann jährlich für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) beantragt werden. Ein gesonderter Maßnahmenantrag für den Zuschlag ist nicht notwendig. Für die Beantragung des Zuschlags müssen die Schlagnutzungsarten „Mähwiese/-weide zwei Nutzungen“ und „Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen“ im Invekos-GIS zusätzlich mit dem Code AGL (Artenreiches Grünland) codiert werden. Dazu müssen auf diesen Flächen mindestens fünf Kennarten darauf verteilt vorkommen und zur Blüte gelangen. Dabei gilt zu beachten, dass die erste Nutzung als Mahd zu erfolgen hat. Das Vorhandensein entsprechender Kennarten und die durchgeführten Begehungen der beantragten Schläge sind zu dokumentieren. Die Schlagnutzungsarten „einmähdige Wiese“ und „Streuwiese“ werden automatisch als artenreiches Grünland angesehen. Auf diesen Flächen muss keine Begehung und Dokumentation der Kennarten erfolgen. Ebenfalls müssen auf diesen Flächen die Kennarten nicht vorkommen.
  • Neuerungen in der Prämiengestaltung: Die Prämie ist abhängig von der Grünlandzahl gestaffelt und bewegt sich für Grünlandflächen mit einer Hangneigung unter 18 % zwischen 32,4 und 108 Euro je ha. Für den optionalen Zuschlag „Bewirtschaftung von artenreichem Grünland“ werden gemähte Grünlandflächen sowie einmähdigen Wiesen (inklusive Streuwiesen, jedoch ohne Bergmähder) berücksichtigt. Neu ist, dass der Zuschlag für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen ab 2025 nicht nur für Flächen < 18 % (262 € / ha), sondern auch für Flächen ≥ 18 % Hangneigung (162 Euro/ha) ausbezahlt wird. Außerdem wurde die Obergrenze von maximal 15 % auf maximal 25 % des gemähten Grünlands (jedenfalls 2 ha) angehoben.

Abgeltung Humuserhalt und Bodenschutz

Förderfähige Flächen Details 2023 in Euro/ha 2024 in Euro/ha 2025 in Euro/ha
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % Schläge mit Ø Grünlandzahl < 20 30 32,4 32,4
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 20 und < 30 50 54 54
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 30 und < 40 70 75,6 75,6
Grundflächen mit einer Hangneigung <18 % Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥ 40 100 108 108
Zuschlag artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 25 % des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha Hangneigung < 18 % 150 262 262
Zuschlag artenreiches Grünland oder einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 25 % des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha Hangneigung ≥ 18 % 162

Prämienvergleich – Betriebsbeispiel

Grünlandbetrieb mit 26,5 ha, davon:
Basisprämie:
  • 10 ha Grünlandflächen unter 18 % Hangneigung mit Grünlandzahl ≥ 40
Zuschlag artenreiches Grünland:
  • 2 ha einmähdige Wiesen über 18 % Hangneigung
  • 0,5 ha einmähdige Wiesen unter 18 % Hangneigung
  • keine AGL Codierung auf mehrmähdigen Wiesen

Beispiel

2023 2024 2025
Höhe der Prämie HBG € 1000 € 1080 € 1080
Höhe der Prämie Top up AGL in Euro am Betrieb € 75 € 131 € 455
Summe Prämie HBG und AGL in Euro am Betrieb € 1075 € 1211 € 1535

ÖPUL 2023-2027

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  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

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