Auf Bodenuntersuchung nicht vergessen

Bodenproben müssen von einem akkreditierten Labor analysiert und unter www.eama.at erfasst werden. Zudem sind verpflichtende Weiterbildungsstunden bis Ende 2026 erforderlich.
Die ÖPUL 23-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" wird in bestimmten Katastralgemeinden (KG) in den Bezirken Völkermarkt, St. Veit, Klagenfurt-Land, Wolfsberg und Feldkirchen angeboten. In Kärnten nehmen rund 130 Betriebe an dieser Maßnahme teil.
Betriebe, die am "Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen. Ausgangsbasis für die Anzahl der benötigten Bodenproben ist die Ackerfläche des Betriebes gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026, unabhängig von der Schlagnutzung bzw. etwaigen anderen ÖPUL-Maßnahmen.
Die Bodenproben müssen entsprechend der Richtlinie für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich Stickstoff, Phosphor, Kalium, pH-Wert und Humusgehalt untersucht werden. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen. Für die betroffenen Betriebe bietet die LK Kärnten einen Erhebungsbogen zur Übermittlung der Bodenproben an das Labor und eine Checkliste für die Bodenprobenziehung.
Die Ergebnisse der Bodenproben sind zwingend in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske im INVEKOS-GIS unter www.eama.at einzutragen. Die Erfassung ist förderrelevant!
Die ÖPUL 23-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" wird in bestimmten Katastralgemeinden (KG) in den Bezirken Völkermarkt, St. Veit, Klagenfurt-Land, Wolfsberg und Feldkirchen angeboten. In Kärnten nehmen rund 130 Betriebe an dieser Maßnahme teil.
Betriebe, die am "Vorbeugenden Grundwasserschutz - Acker" teilnehmen, müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 pro angefangene 5 ha Ackerfläche in der Gebietskulisse mindestens eine Bodenprobe ziehen. Ausgangsbasis für die Anzahl der benötigten Bodenproben ist die Ackerfläche des Betriebes gemäß Beantragung im Mehrfachantrag 2026, unabhängig von der Schlagnutzung bzw. etwaigen anderen ÖPUL-Maßnahmen.
Die Bodenproben müssen entsprechend der Richtlinie für die sachgerechte Düngung oder der EUF-Methode hinsichtlich Stickstoff, Phosphor, Kalium, pH-Wert und Humusgehalt untersucht werden. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen. Für die betroffenen Betriebe bietet die LK Kärnten einen Erhebungsbogen zur Übermittlung der Bodenproben an das Labor und eine Checkliste für die Bodenprobenziehung.
Die Ergebnisse der Bodenproben sind zwingend in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske im INVEKOS-GIS unter www.eama.at einzutragen. Die Erfassung ist förderrelevant!
Verpflichtende Weiterbildung
Teilnehmer der ÖPUL 23-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 zehn Weiterbildungsstunden absolvieren. Dazu stehen die LFI-Onlinekurse zur Verfügung. Sie können die Kursverpflichtung bequem von zu Hause aus absolvieren.
- Stickstoff im Ackerbau (drei Stunden für ÖPUL 23-GWA - Grundwasser Acker)
- Mein Bodenwissen - Ausflug in den Boden (drei Stunden für ÖPUL 23-GWA - Grundwasser Acker)
- Grundwasserschutz im Ackerbau - Praktisches Wissen und Umsetzung (vier Stunden für ÖPUL 23-GWA - Grundwasser Acker)
Akkreditierte Labore
Anrechenbar sind nur Bodenproben, die ab 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor, gemäß EN ISO 17025, auf die genannten Parameter untersucht bzw. analysiert worden sind.
Folgende akkreditierte Labore sind aktuell bekannt:
Folgende akkreditierte Labore sind aktuell bekannt:
- AGES (Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH)
- AGRANA Zucker GmbH
- Agrolab Agrarzentrum GmbH
- Amt der Kärntner Landesregierung
- Amt der Steiermärkischen Landesregierung
- BGD - Bodengesundheitsdienst