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ÖPUL Bio: Im Herbst die Einstiegsmöglichkeit nutzen

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29.09.2023 | von Dipl.-Ing. Astrid Pichorner - Gültigkeit: Kärnten

Im ÖPUL 2023 gibt es auch heuer die Chance, in die Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" einzusteigen. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Foto 01 Biomaßnahme Manuela Wilpernig (003).jpg © Manuela Wilpernig
Ein Einstieg in die mehrjährige ÖPUL-Maßnahme biologische Wirtschaftsweise ist bis 2025 möglich. © Manuela Wilpernig
Betriebe, die sich für die biologische Wirtschaftsweise interessieren, haben demnach bis spätestens Ende 2024 Zeit, sich zu überlegen, ob sie in die Maßnahme "biologische Wirtschaftsweise" einsteigen wollen. Da es sich um eine mehrjährige Maßnahme handelt, gilt eine Vertragsverpflichtung bis 31. Dezember 2028. Ein Einstieg sollte deshalb im Vorfeld gut durchdacht werden. Soll die Bioprämie im Jahr 2024 abgeholt werden, muss die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" heuer bis 31. Dezember im Mehrfachantrag angekreuzt werden.

Zusätzlich ist es notwendig, einen Kontrollvertrag mit einer in Österreich anerkannten Biokontrollstelle bis Jahresende zu unterzeichnen. Nur wer einen Kontrollvertrag besitzt, gilt als anerkannter Biobetrieb und kann nach der Umstellungszeit seine Produkte biologisch vermarkten. Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, müssen alle Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/​848 eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben laut der ÖPUL-Biomaßnahme umgesetzt werden. Dazu zählen die Anlage von Biodiversitätsflächen und die Weiterbildungsverpflichtung.
In Österreich gibt es mehrere verschiedene zertifizierte Biokontrollstellen. Um die Auswahl zu erleichtern, gibt es vom Bioverband Bio Austria eine Zusammenstellung der pro Jahr anfallenden Kosten je Kontrollstelle. In den Kosten inbegriffen ist die jährlich stattfindende Vorortkontrolle. Diese ist notwendig, um ein gültiges Biozertifikat zu erhalten. Es wird nach der Kontrolle an den jeweiligen Biobetrieb versendet und kann auch unter www.bioc.info oder www.easy-cert.com heruntergeladen werden. Am Biozertifikat ist ersichtlich, welches erzeugte Produkt welchen Status hat (konventionell, Umstellungsware, Bio, Eigenbedarf etc.). Die Produkte dürfen also nur als Bio ausgelobt und vermarktet werden, wenn sie am Biozertifikat als Bioprodukt ausgewiesen sind.

Tierspezifische Umstellungszeit

Umstellungszeit Tierart
¾ ihres Lebens, mind. jedoch zwölf Monate Rinder, Equiden Achtung: für Milch sechs Monate
Zwölf Monate Gatterwild (Dam-, Sika-, Rot- und Davidswild) Lamas und Alpakas, Bienen
Sechs Monate Schafe und Ziegen, Schweine, Milch (Rinder, Equiden)
Zehn Wochen Geflügel für die Fleischerzeugung
Sieben Wochen Geflügel für die Fleischerzeugung
Sechs Wochen Geflügel für die Eiererzeugung

Umstellungszeit

Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, beginnt die Umstellungszeit zu laufen. Hierbei gibt es zwei Modelle. Wird das Modell der gesamtbetrieblichen Umstellungszeit gewählt, ist der gesamte Betrieb (Flächen und Tiere) nach zwei Jahren biologisch anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt können alle tierischen und pflanzlichen Produkte biologisch vermarktet werden. Für Dauerkulturen (Obst- und Weinbau) gilt eine dreijährige Umstellungszeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit der nicht gleichzeitigen Umstellung. Dabei können verschiedene Produktionszweige unterschiedlich schnell umgestellt werden. Flächen können beispielsweise, wenn nachgewiesenermaßen keine verbotenen Betriebsmittel eingesetzt wurden, vorzeitig anerkannt und somit die Umstellungszeit verkürzt werden. In diesem Fall tritt bei den Tieren die tierspezifische Umstellungszeit (siehe Tabelle) in Kraft. Diese Variante ist vor allem für Milchviehbetriebe interessant.
Bioumstieg.jpg © Astrid Pichorner

Beratungsangebot

Das Biozentrum Kärnten steht Ihnen beim Bioeinstieg mit dem Beratungsangebot "Umstellungsberatung" unterstützend zu Seite. Die Beratung kann direkt vor Ort oder im Büro des Biozentrum Kärntens stattfinden. Im Beratungsgespräch werden unter anderem die verschiedenen Biovermarktungswege besprochen. So kann bereits am Anfang abgeklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen. Zusätzlich werden auf tierhaltenden Betriebe die Stallungen besichtigt, um zu überprüfen, ob diese biokonform sind. Die Produktionsrichtlinien und das Förderprogramm sowie der Abschluss eines Vertrages mit einer Biokontrollstelle werden natürlich nicht außer Acht gelassen. Somit kann die Beratung als Grundlage dienen, ob ein Bioeinstieg sinnvoll und möglich ist. Falls Interesse an einem Beratungsgespräch besteht, kann das Biozentrum telefonisch unter 0463/58 50-54 00 oder per E-Mail (kaernten@bio-austria.at) erreicht werden.

Tipp: In der Umstellungsbroschüre des LK-Biozentrums finden Sie alle Infos zum Bioeinstieg kompakt zusammengefasst. Die Broschüre steht am Ende des Artikels kostenlos zum Download bereit. 

Webinare

Sollten Sie sich für die biologische Landwirtschaft und den Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" interessieren, besteht die Möglichkeit, an den beiden kostenlosen ­Webinaren "Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise - Schwerpunkt Grünland" (17. Oktober, 19.30 Uhr) und "Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise - Schwerpunkt Acker" (24. Oktober, 19.30 Uhr) teilzunehmen. Im Rahmen der Webinare erfahren Sie, welche Vorgaben ein Biobetrieb bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" einhalten muss. 
Weitere Programmpunkte sind: 
  • Worauf muss ich bei der Umstellung auf Bio achten?
  • Welche Chancen im ÖPUL gibt es als Biobetrieb?
  • Wie finde ich die passende Kontrollstelle?
Eine Anmeldung ist in beiden Fällen erforderlich, damit die Zugangsdaten per E-Mail übermittelt werden können. Anmelden können Sie sich online unter www.ktn.lfi.at oder telefonisch unter 0463/​5850-5400.

Webinare zum Nachschauen

https://www.youtube.com/watch?v=FBggjoQ-MV4
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Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise - Schwerpunkt Grünland © Landwirtschaftskammer Kärnten

Downloads zum Thema

  • UMSTELLUNG AUF BIO 2023 PDF 7,04 MBUmstellung auf BIO 2023

Links zum Thema

  • www.bioc.info
  • ktn.lfi.at
  • www.easy-cert.com

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  • ÖPUL Maßnahme - "Tierwohl - Weide": Anforderungen und Tipps

  • ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

  • An die ÖPUL-Aufzeichnungen denken

  • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

  • Biolandbau: neue Prämien, Auflagen und Perspektiven

  • Neue ÖPUL-Maßnahmen bis Jahresende beantragen

  • Regionaler Naturschutzplan - was zu beachten ist

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

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  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

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  • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

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  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

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