Noriker gezielt erhalten und fördern
Der Noriker ist ein mittelschweres, harmonisches und ausdrucksstarkes Kaltblutpferd in mittlerem Rahmen mit tiefer Schwerpunktlage sowie kräftigen Gelenken. Die Bewegungsabläufe sind ausbalanciert, leichtfüßig, raumgreifend und elastisch bei guter Wendigkeit und Trittsicherheit. Noriker sind sehr leistungsbereit, mit guter Ausdauer und haben ein ruhiges, ausgeglichenes Temperament.
Die Farbenvielfalt in der Norikerrasse ist einzigartig. Rappen, Braune, Füchse, Tiger, Mohrenkopf (Blauschimmel) und Schecken sind das Ergebnis einer konsequenten Linien- und Farbzucht.
Noriker sind vielseitig einsetzbare und leistungsbereite Arbeits-, Freizeit- und Sportpferde mit einem hervorragenden Charakter. Galten sie früher noch als reine Arbeitstiere vor der Mechanisierung der Landwirtschaft, finden die heutigen Noriker mit ihren gutmütigen Charaktereigenschaften eines Kaltblüters, mit ihrer Leichtigkeit, Bewegungsfreudigkeit und Leistungsbereitschaft als Freizeit-, Sport- und landwirtschaftliches Nutzpferd Verwendung. Deshalb ist es umso wichtiger, diese Rasse gezielt anzupaaren und zu fördern!
Die Farbenvielfalt in der Norikerrasse ist einzigartig. Rappen, Braune, Füchse, Tiger, Mohrenkopf (Blauschimmel) und Schecken sind das Ergebnis einer konsequenten Linien- und Farbzucht.
Noriker sind vielseitig einsetzbare und leistungsbereite Arbeits-, Freizeit- und Sportpferde mit einem hervorragenden Charakter. Galten sie früher noch als reine Arbeitstiere vor der Mechanisierung der Landwirtschaft, finden die heutigen Noriker mit ihren gutmütigen Charaktereigenschaften eines Kaltblüters, mit ihrer Leichtigkeit, Bewegungsfreudigkeit und Leistungsbereitschaft als Freizeit-, Sport- und landwirtschaftliches Nutzpferd Verwendung. Deshalb ist es umso wichtiger, diese Rasse gezielt anzupaaren und zu fördern!
ÖPUL-Maßnahme "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“
Die ÖPUL-Prämie für die Zucht und Haltung gefährdeter Nutztierrassen, wie das Norikerpferd, ist ein wichtiger Beitrag zur Beibehaltung und Verbesserung der genetischen und biologischen Vielfalt.
Gefördert werden Tiere, die im Zuchtbuch einer für die jeweilige Rasse anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind und an diesem Zuchtprogramm teilnehmen. Hierbei muss mindestens ein förderbares Tier auf dem Betrieb gehalten werden. Förderfähige, weibliche Tiere müssen bis zum 31. Mai des Antragsjahres einmal gefohlt haben. Eine weitere Abfohlung muss spätestens innerhalb von 3,5 Jahren nach der letzten Abfohlung erfolgen. Der Haltezeitraum beginnt mit 1. April und endet am 31. Dezember desselben Jahres. Neu im ÖPUL-Programm ist die Möglichkeit, dass man in die Maßnahme jährlich ein- oder aussteigen kann. Die Haltung gefährdeter Nutztierrassen ist sicher ein interessanter Anreiz, da die Einstiegsmöglichkeit in diese Maßnahme ab dem Herbstantrag 2022 möglich ist.
Die Prämienhöhe bei Norikerstuten beträgt mit zukünftigem Programm 210 Euro pro förderfähigem Tier, bei Norikerhengsten 420 Euro pro förderfähigem Tier. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 20 Euro/Tier für die erhöhten Kosten für das besondere Generhaltungsprogramm (gezielte Anpaarungsplanung, Abstammungssicherung).
Gefördert werden Tiere, die im Zuchtbuch einer für die jeweilige Rasse anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sind und an diesem Zuchtprogramm teilnehmen. Hierbei muss mindestens ein förderbares Tier auf dem Betrieb gehalten werden. Förderfähige, weibliche Tiere müssen bis zum 31. Mai des Antragsjahres einmal gefohlt haben. Eine weitere Abfohlung muss spätestens innerhalb von 3,5 Jahren nach der letzten Abfohlung erfolgen. Der Haltezeitraum beginnt mit 1. April und endet am 31. Dezember desselben Jahres. Neu im ÖPUL-Programm ist die Möglichkeit, dass man in die Maßnahme jährlich ein- oder aussteigen kann. Die Haltung gefährdeter Nutztierrassen ist sicher ein interessanter Anreiz, da die Einstiegsmöglichkeit in diese Maßnahme ab dem Herbstantrag 2022 möglich ist.
Die Prämienhöhe bei Norikerstuten beträgt mit zukünftigem Programm 210 Euro pro förderfähigem Tier, bei Norikerhengsten 420 Euro pro förderfähigem Tier. Zusätzlich gibt es einen Zuschlag von 20 Euro/Tier für die erhöhten Kosten für das besondere Generhaltungsprogramm (gezielte Anpaarungsplanung, Abstammungssicherung).
ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl Weide“
Diese bereits bekannte Maßnahme kann ab dem kommenden Antrag auch für Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) und Neuweltkamele beantragt werden. Ebenso neu ist ein Zuschlag für die längere Weidedauer von mindestens 150 Tagen. Voraussetzung für eine Teilnahme ist die Mindestanzahl von 2 RGVE/Betrieb (Equiden >1/2 Jahr* 0,3–1,00) im jeweiligen Jahr.
*je nach Alter und Rasse
Die Prämienhöhe liegt mit 120 Tagen bei rund 50 Euro/RGVE (bei gekoppelter Stützung (Almauftrieb) für betroffene Tiere rund 25 Euro). Optionaler Zuschlag für ≥ 150 Kalendertage Weidehaltung je teilnehmende Tierkategorie: 20 Euro je RGVE.
Förderverpflichtungen
*je nach Alter und Rasse
Die Prämienhöhe liegt mit 120 Tagen bei rund 50 Euro/RGVE (bei gekoppelter Stützung (Almauftrieb) für betroffene Tiere rund 25 Euro). Optionaler Zuschlag für ≥ 150 Kalendertage Weidehaltung je teilnehmende Tierkategorie: 20 Euro je RGVE.
Förderverpflichtungen
- Weidedauer von mindestens 120 Tagen zwischen 1. April und 31. Oktober mit allen Tieren einer oder mehrerer Kategorien.
- Optional kann auch eine längere Weidedauer von zumindest 150 Kalendertagen je Kategorie beantragt werden, sofern dies für alle teilnehmenden Tiere einer Kategorie erreicht wird.
- Der Grundfutterbedarf muss während der beantragten Weidedauer überwiegend über die Beweidung abgedeckt werden. Die Beweidung muss über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen.
- Zugangsmöglichkeit der Tiere zu Tränke und Unterstellmöglichkeit (oder Möglichkeit der raschen Verbringung in den Stall, wenn notwendig)
- Meldepflicht für einzelne oder mehrere Tiere bei Nichterfüllung der Weidedauer
- Dokumentation der Weidehaltung in einem Weidetagebuch (Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden), Beginn und Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort, tierbezogene Hinderungs- und Unterbrechungsgründe) in einem Weidetagebuch.
Mehr Informationen liefert das GAP-Webinar der LK-Kärnten zum Thema "Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen“.