Fördermittel für Ankauf von GPS-Sendern nützen
Ziel dieser Unterstützungsaktion ist eine Aufrechterhaltung und Optimierung der Beweidung von Almen mit Schafen und Ziegen unter schwieriger werdenden Bedingungen. Über Smartphone, Tablet oder Computer lässt sich die exakte Position der Tiere ganz einfach feststellen und erleichtert damit die regelmäßige Tierkontrolle. Das aufwändige Suchen und Beobachten der Tiere auf der Alm wird dadurch vereinfacht, und durch ein spezielles Warnsystem mittels eigener App können Tierschäden und Tierleid (z. B. durch Wolfsattacken) abgewendet werden.
Der Einsatz von GPS-Halsbandsendern soll die regelmäßige Kontrolle der Schafe und Ziegen durch den Tierhalter auf den Almen keinesfalls ersetzen. Eine entsprechende Tierkontrolle kann sogar öfter stattfinden, da Zeit für die aufwändige Suche wegfällt. Anhand der GPS-Geräte können auch sehr gut Bewegungsmuster in einem frei einstellbaren Zeitraum in der Weideperiode dargestellt werden. Die Auswertungen einer Studie der HBLFA Raumberg-Gumpenstein haben gezeigt, dass GPS-Geräte oft auch dort noch funktionieren, wo das Handynetz bereits schlecht ist, da sie sich immer ins bestmögliche Netz einwählen. Eine schlechte Netzabdeckung kann jedoch zu einem bis zu doppelt so hohen Stromverbrauch führen. Dies ist beim Einstellen des Sendeintervalls zu berücksichtigen, damit eine ausreichende Stromreserve bis zum Abtrieb der Tiere zur Verfügung steht. Ein normales Intervall beträgt vier Stunden, bei gutem Empfang und leistungsstarken Geräten (Akku) ist auch ein Sendeintervall von ein bis zwei Stunden möglich.
Förderrichtlinien
Das Agrarreferat des Landes Kärnten fördert den Ankauf von GPS-Halsbandsendern mit 80% der Neuanschaffungskosten bzw. mit max. 80 Euro pro Stück. Der Ankauf der Sender muss im Jahr 2023 erfolgen.
Pro Betrieb wird der Ankauf von max. drei Stück/Betrieb gefördert, wobei es eine Staffelung nach der Tieranzahl gibt:
- für die ersten 10 förderfähigen Tiere: ein GPS-System
- zwischen elf und 30 förderfähigen Tieren: je ein weiteres GPS-System
- zwischen 31 und 50 förderfähigen Tieren: ein weiteres GPS-System
Antragstellung
- Eine Antragsstellung ist seit 17. Juli (Stichtag Almauftriebsliste) möglich, die förderfähigen Tiere sind aus der Almauftriebsliste zu entnehmen.
- Das ausgefüllte Antragsformular inklusive Almauftriebsliste und Rechnungsbelege (Rechnung lautend auf Betriebsführer), Überweisungsbestätigung bzw. Buchungsbeleg sind bei der Kammer für Land- und Forstwirtschaft, Referat 4, Tierische Produktion und Bauen bis längstens 31. Oktober 2023 einzureichen.
- Das Antragsformular finden Sie am Ende des Artikels.
Info: Auskünfte über den Ankauf der Geräte und zur Antragseinreichung können im Referat 4, Tierische Produktion und Bauen in der LK Kärnten unter 0463/58 50-15 23 eingeholt werden.