Eine neue ÖPUL-Maßnahme fürs Grünland
Eine interessante ÖPUL-Maßnahme wird seit 2023 erstmals für Kärntens Betriebe mit Grünland angeboten. Zielgruppe sind vor allem Betriebe in intensiven Grünlandgebieten, welche Böden als Grünland bewirtschaften, die grundsätzlich als Acker nutzbar wären. Zentrales Element der freiwilligen Maßnahme ist der vollständige Verzicht auf Grünlandumbruch auf allen Grünlandflächen des Betriebes.
Voraussetzungen
Teilnahmevoraussetzung für diese mehrjährige Maßnahme ist die gleichzeitige Teilnahme an der ÖPUL 2023-Maßnahme "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)" oder "Biologische Wirtschaftsweise (BIO)".
Im ersten Jahr der Verpflichtung müssen mindestens 2 ha Grünland bewirtschaftet werden, gleichzeitig muss ein Grünlandanteil von mindestens 40% an der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfüllt werden. Außerdem muss man im ersten Teilnahmejahr ein tierhaltender Betrieb sein. Als tierhaltender Betrieb wird im ÖPUL jener Betrieb eingestuft, der einen Mindestviehbesatz von 0,30 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) je Hektar Futterfläche (Dauergrünland- und Ackerfutterfläche) erfüllt.
Die Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) wird als mehrjährige Maßnahme angeboten. Ein Neueinstieg in die Maßnahme ab 1. Jänner 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2023 im Mehrfachantrag (MFA) 2024 beantragt werden.
Im ersten Jahr der Verpflichtung müssen mindestens 2 ha Grünland bewirtschaftet werden, gleichzeitig muss ein Grünlandanteil von mindestens 40% an der landwirtschaftlichen Nutzfläche erfüllt werden. Außerdem muss man im ersten Teilnahmejahr ein tierhaltender Betrieb sein. Als tierhaltender Betrieb wird im ÖPUL jener Betrieb eingestuft, der einen Mindestviehbesatz von 0,30 raufutterverzehrenden Großvieheinheiten (RGVE) je Hektar Futterfläche (Dauergrünland- und Ackerfutterfläche) erfüllt.
Die Maßnahme Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland (HBG) wird als mehrjährige Maßnahme angeboten. Ein Neueinstieg in die Maßnahme ab 1. Jänner 2024 muss bis spätestens 31. Dezember 2023 im Mehrfachantrag (MFA) 2024 beantragt werden.
Abgeltung Humuserhalt und Bodenschutz
Flächen | Details | Euro pro ha |
Schläge mit Ø Grünlandzahl <20 | 30 | |
Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥20 und <30 | 50 | |
Grünlandflächen mit einer Hangneigung <18 % | Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥30 und <40 | 70 |
Schläge mit Ø Grünlandzahl ≥40 | 100 | |
Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland oder einmähdigen Wiesen (inkl. Streuwiesen) für max. 15 % des gemähten Grünlands, jedenfalls 2 ha | 150 |
Förderbedingungen
Der Grünlandumbruch einschließlich Grünlanderneuerung durch Umbruch ist auf allen Grünlandflächen verboten. Unter einem Grünlandumbruch werden alle Verfahren verstanden, die eine Zerstörung der Grasnarbe zur Folge haben. Jedoch werden geringfügige Abweichungen bis zu 300 m² je Einzelfläche nicht als Umbruch gewertet. Dazu zählt z.B. die Anlage eines Gemüsegartens oder Kartoffelackers. Ein innerbetrieblicher Acker-Grünland-Flächentausch ist jedoch nicht möglich. Achtung: Die Grünlandumbruchstoleranz aus den Maßnahmen UBB und BIO kann bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme HBG nicht ausgeschöpft werden.
Erlaubte Grünlanderneuerung
Eine Grünlanderneuerung am Betrieb ist nur mittels umbruchlosen Verfahrens, also Methoden, bei denen die Grasnarbe nicht zerstört wird, erlaubt. Dazu zählen der Einsatz von Saatstriegel, Schlitzdrillgeräten, Walzen und Wieseneggen.
Eine Grünlanderneuerung am Betrieb ist nur mittels umbruchlosen Verfahrens, also Methoden, bei denen die Grasnarbe nicht zerstört wird, erlaubt. Dazu zählen der Einsatz von Saatstriegel, Schlitzdrillgeräten, Walzen und Wieseneggen.
Ausnahmen für einen Grünlandumbruch
Ein Grünlandumbruch zur Sanierung des Grünlands ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt eine notwendige Erneuerung des Grünlandbestandes nach einem Schädlingsbefall z.B. durch Engerlinge, Wildschweinen oder Maulwurfsgrillen. Wenn solche Schäden auftreten und darauffolgend eine Grünlanderneuerung mittels Umbruchs erfolgt, ist dies mit Fotos und entsprechenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Nachweise sind am Betrieb aufzubewahren. Ebenfalls erlaubt ist ein Grünlandumbruch zur Einsaat einer dauerhaften, regionalen Grünlandsaatgutmischung für die Anlage von Biodiversitätsflächen im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" oder "Biologische Wirtschaftsweise". Dabei ist die betroffene Fläche mit dem Code "DIVRS" zu codieren.
Ein Grünlandumbruch zur Sanierung des Grünlands ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Dazu zählt eine notwendige Erneuerung des Grünlandbestandes nach einem Schädlingsbefall z.B. durch Engerlinge, Wildschweinen oder Maulwurfsgrillen. Wenn solche Schäden auftreten und darauffolgend eine Grünlanderneuerung mittels Umbruchs erfolgt, ist dies mit Fotos und entsprechenden Unterlagen zu dokumentieren. Die Nachweise sind am Betrieb aufzubewahren. Ebenfalls erlaubt ist ein Grünlandumbruch zur Einsaat einer dauerhaften, regionalen Grünlandsaatgutmischung für die Anlage von Biodiversitätsflächen im Rahmen der Maßnahmen "Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung" oder "Biologische Wirtschaftsweise". Dabei ist die betroffene Fläche mit dem Code "DIVRS" zu codieren.
Weiterbildung innerhalb der Maßnahme
Bis 31. Dezember 2025 sind fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von fünf Stunden zum Thema "Grünlandbewirtschaftung" zu absolvieren. Die Weiterbildung muss vom Betriebsführer oder einer im Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Absolvierung des Kurses an die geschulte Person und nicht an den Betrieb gebunden ist.
Bis 31. Dezember 2025 sind fachspezifische Kurse im Mindestausmaß von fünf Stunden zum Thema "Grünlandbewirtschaftung" zu absolvieren. Die Weiterbildung muss vom Betriebsführer oder einer im Betrieb maßgeblich tätigen und in die Bewirtschaftung eingebundenen Person besucht werden. Dabei ist auch darauf zu achten, dass die Absolvierung des Kurses an die geschulte Person und nicht an den Betrieb gebunden ist.
Bodenuntersuchungen
Auf den förderfähigen Grünlandflächen sind Bodenuntersuchungen mit den Parametern pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt sowie Humusgehalt durchzuführen. Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich.
Auf den förderfähigen Grünlandflächen sind Bodenuntersuchungen mit den Parametern pH-Wert, Phosphor- und Kaliumgehalt sowie Humusgehalt durchzuführen. Pro angefangene 5 ha förderfähige Grünlandfläche ist einmalig in der Periode, jedoch spätestens bis 31. Dezember 2025 eine Bodenuntersuchung erforderlich.
Optionaler Zuschlag - artenreiches Grünland
Dieser freiwillige Zuschlag kann jährlich für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) beantragt werden. Wird auf den Schlagnutzungsarten "Mähwiese/-weide zwei Nutzungen" und "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen" der freiwillige Zuschlag beantragt, müssen die Kennarten darauf verteilt vorkommen und zur Blüte gelangen. Dabei gilt auch zu beachten, dass die erste Nutzung als Mahd zu erfolgen hat. Das Vorhandensein entsprechender Kennarten und die durchgeführten Begehungen der beantragten Schläge sind zu dokumentieren. Die Schlagnutzungsarten "einmähdige Wiese" und "Streuwiese" werden automatisch als artenreiches Grünland angesehen. Bei diesen Flächen müssen keine Begehung und Dokumentation der Kennarten erfolgen. Ebenfalls müssen auf diesen Flächen die Kennarten nicht vorkommen. Für die Beantragung des Zuschlags artenreiches Grünland müssen die Schlagnutzungsarten "Mähwiese/-weide zwei Nutzungen" und "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen" im Invekos-GIS zusätzlich mit dem Code AGL (Artenreiches Grünland) codiert werden. Die Schlagnutzungsarten "Einmähdige Wiese" und "Streuwiese" benötigen keinen Code AGL, da diese automatisch für den Zuschlag berücksichtigt werden. Ein gesonderter Maßnahmenantrag für den Zuschlag ist nicht notwendig. Der Zuschlag kann jedoch nur beantragt werden, wenn die Maßnahme HBG fristgerecht angemeldet wurde und die Teilnahmevoraussetzungen für die Maßnahme erfüllt wurden.
Dieser freiwillige Zuschlag kann jährlich für artenreiches Grünland und einmähdige Wiesen (inkl. Streuwiesen) beantragt werden. Wird auf den Schlagnutzungsarten "Mähwiese/-weide zwei Nutzungen" und "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen" der freiwillige Zuschlag beantragt, müssen die Kennarten darauf verteilt vorkommen und zur Blüte gelangen. Dabei gilt auch zu beachten, dass die erste Nutzung als Mahd zu erfolgen hat. Das Vorhandensein entsprechender Kennarten und die durchgeführten Begehungen der beantragten Schläge sind zu dokumentieren. Die Schlagnutzungsarten "einmähdige Wiese" und "Streuwiese" werden automatisch als artenreiches Grünland angesehen. Bei diesen Flächen müssen keine Begehung und Dokumentation der Kennarten erfolgen. Ebenfalls müssen auf diesen Flächen die Kennarten nicht vorkommen. Für die Beantragung des Zuschlags artenreiches Grünland müssen die Schlagnutzungsarten "Mähwiese/-weide zwei Nutzungen" und "Mähwiese/-weide drei und mehr Nutzungen" im Invekos-GIS zusätzlich mit dem Code AGL (Artenreiches Grünland) codiert werden. Die Schlagnutzungsarten "Einmähdige Wiese" und "Streuwiese" benötigen keinen Code AGL, da diese automatisch für den Zuschlag berücksichtigt werden. Ein gesonderter Maßnahmenantrag für den Zuschlag ist nicht notwendig. Der Zuschlag kann jedoch nur beantragt werden, wenn die Maßnahme HBG fristgerecht angemeldet wurde und die Teilnahmevoraussetzungen für die Maßnahme erfüllt wurden.
Prämiengestaltung
Die Prämie ist in Abhängigkeit der Grünlandzahl gestaffelt und bewegt sich zwischen 30 - 100 Euro je Hektar. Für den optionalen Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland werden gemähte Grünlandflächen (max. 15% des gemähten Grünlands) sowie einmähdigen Wiesen (inkl. Streuwiesen, jedoch ohne Bergmähder) berücksichtigt. Flächen mit Umbruchsverbot gemäß GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) oder GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten) sind nicht förderfähig, ausgenommen der Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (Code AGL).
Die förderfähige Grünlandfläche mit einer Hangneigung unter 18% wird automatisch aus dem Invekos-GIS genommen. Nur für diese Flächen wird eine Prämie gewährt. Im Invekos-GIS kann auch die Feldstücksliste mit allen Details für den Betrieb generiert werden. Darin sind die Hangneigungen und die dementsprechende Grünlandzahl zu finden.
Die Prämie ist in Abhängigkeit der Grünlandzahl gestaffelt und bewegt sich zwischen 30 - 100 Euro je Hektar. Für den optionalen Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland werden gemähte Grünlandflächen (max. 15% des gemähten Grünlands) sowie einmähdigen Wiesen (inkl. Streuwiesen, jedoch ohne Bergmähder) berücksichtigt. Flächen mit Umbruchsverbot gemäß GLÖZ 2 (Schutz von Feuchtgebieten und Torfflächen, GLÖZ 4 (Pufferstreifen entlang von Wasserläufen) oder GLÖZ 9 (Umweltsensibles Dauergrünland in Natura 2000-Gebieten) sind nicht förderfähig, ausgenommen der Zuschlag für die Bewirtschaftung von artenreichem Grünland (Code AGL).
Die förderfähige Grünlandfläche mit einer Hangneigung unter 18% wird automatisch aus dem Invekos-GIS genommen. Nur für diese Flächen wird eine Prämie gewährt. Im Invekos-GIS kann auch die Feldstücksliste mit allen Details für den Betrieb generiert werden. Darin sind die Hangneigungen und die dementsprechende Grünlandzahl zu finden.
Webinar
Am 10.Oktober (Dienstag) findet speziell zu der ÖPUL-Maßnahme 2023 „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ ein Webinar statt. Beginn ist um 19.30 Uhr.
Anmeldung unter: LFI Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/ 58 50-25 00
Anmeldung unter: LFI Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/ 58 50-25 00