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Eine attraktive Förderung für Rinderhalter

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27.07.2023 | von Dipl.-Ing. Franz Augustin - Gültigkeit: Kärnten

In der GAP 2023 gibt es nun auch für die Haltung von Kälbern und weiblichen Mastrindern auf eingestreuten Liegeflächen eine Förderung. Einstieg jährlich mit Herbstantrag möglich.

Rinder1.jpg © Franz Augustin
Die Haltung von Kälbern auf Stroh wird im ÖPUL nun ebenfalls gefördert. Insbesondere für Fresserproduzenten und Kälbermäster eine attraktive Maßnahme. © Franz Augustin
In Kombination mit der Förderung für die Teilnahme am Qualitätsprogramm Qplus Rind ist ein sehr attraktives Maßnahmenpaket für die Unterstützung von Mutterkuh- und Kalbinnenmastbetrieben entstanden.
Die ÖPUL 2023-Maßnahme "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" bringt im Vergleich zur Vorgängerversion "Tierschutz - Stallhaltung" im ÖPUL 2015 einige ganz wesentliche Verbesserungen. Die seit langem bestehende Forderung, dass die Fördermaßnahme auch für weibliche Mastrinder geöffnet werden soll, wurde erfüllt. Kalbinnenmäster können nun somit auch die Förderung beantragen. Zudem wurde die Maßnahme um die Kategorie der Kälber erweitert, sodass auch Kälbermäster, Kalb rosé-Mäster und Fresserproduzenten, die ihre Kälber auf Stroh halten, eine Förderung bekommen können. Die Erweiterung um die Kategorie Kälber ist aber auch für die Mutterkuhhalter ganz wesentlich, da es so leichter geworden ist, die Zugangsvoraussetzung zu erfüllen. Diese Zugangsvoraussetzung ist zudem ganz wesentlich, von 3 RGVE/​Betrieb auf 2 RGVE/​Betrieb im Jahresdurchschnitt, reduziert worden. So können im ÖPUL 2023 auch Betriebe mit kleinerem Rinderbestand eine Unterstützung für die Haltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen bekommen. 
Wie die Regelungen im Detail aussehen, lesen Sie hier:

1| Was wird gefördert?

Die Unterstützung wird für die Stallhaltung von Jungrindern auf eingestreuten Liegeflächen in Gruppen mit erhöhtem Platzangebot gewährt. Gefördert werden Kosten und Einkommensverluste, die durch eingestreute Liegeflächen und erhöhten Platzbedarf entstehen.
Mastrinder.jpg © Franz Augustin
Eine seit langem bestehende Forderung der LK Kärnten wurde erfüllt. Weibliche Mastrinder sind nun auch in der Tierwohlmaßnahme förderbar. Voraussetzung: Qplus Rind Teilnahme! © Franz Augustin

2| Welche Zugangsvoraussetzungen gibt es?

Teilnahme mit mindestens 2 RGVE/​Betrieb über alle Tierkategorien im jeweiligen Jahr.
Förderfähige Kategorien von Rindern
Männliche Rinder < ½ Jahr
Männliche Rinder ≥ ½ Jahr
Weibliche Rinder < ½ Jahr
Weibliche Rinder ≥ ½ Jahr und 
< 2 Jahre

 
Mutterkühe und Kälber.jpg © Wolfgang Benigni
Für Mutterkuhhalter wird die Tierwohlmaßnahme im ÖPUL 2023 leichter zugänglich somit attraktiver. © Wolfgang Benigni

3| Worin bestehen die Förderungsverpflichtungen?

  • Teilnahme an einem anerkannten Tiergesund­heitsdienst bei Rindern für Betriebe über 10 RGVE förderbare Tiere.
  • Im Falle von weiblichen Rindern ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitätsprogramm Qplus Rind oder an vergleichbaren Programmen für weibliche Mastrinder im jeweiligen Antragsjahr verpflichtend. Betriebe mit Milchanlieferung sind von der Teilnahme an der Kategorie weibliche Rinder ≥ ½ Jahr und < zwei Jahre ausgeschlossen.
  • Vorliegen einer Stallskizze und eines Belegungsplanes (maximal mögliche Belegung) für die teilnehmenden Tierkategorien und die jeweiligen Stallabteile. 
  • Haltung der Tiere in Gruppen unter folgenden Bedingungen:
    • Den Tieren muss eine geschlossene (planbefestigte) Liegefläche zur Verfügung stehen. Die eingestreute Liegefläche muss mindestens ein Ausmaß von 40% der geforderten nutzbaren Gesamtfläche aufweisen. Der Boden im Liegebereich ist so einzustreuen, dass eine weiche und trockene Liegefläche gewährleistet ist.
    • Es muss jedem Tier mindestens folgende nutzbare Gesamtfläche im Stallabteil zur Verfügung stehen:
Rinder bis 150 kg 1,8 m2
Rinder bis 220 kg 2,5 m2
Rinder bis 350 kg 3,0 m2
Rinder bis 500 kg 3,6 m2
Rinder ab 500 kg 4,2 m2

Kälber mit einem Alter von unter 21 Kalendertagen können auch in Einzelhaltung auf eingestreuten Systemen mit Sozialkontakt zu anderen Kälbern gehalten werden.
Ist aufgrund der Haltung von Tieren in bereits bestehenden Stallungen eine Teilnahme aller Tiere nicht möglich, dann hat jährlich die Meldung der betroffenen Tiere an die AMA zu erfolgen.

Förderkalkulation:

Für die Maßnahmen "Tierwohl Stallhaltung Rinder" und "Qplus Rind" für einen Mutterkuhbetrieb mit 17 Mutterkühen und Vermarktung von Einstellern.

Kalkulation Förderung „Tierwohl Stallhaltung Rinder“ in Euro

Tierkategorie Ø Stück Ø RGVE Förderung
Kühe ab zwei Jahren 17,00 17,00 0
Kalbinnen ab zwei Jahren 1,69 1,69 0
Stiere, Ochsen ab zwei Jahren 1,00 1,00 150
weibl. Jungvieh ein bis zwei Jahre 0,38 0,23 35
männl. Jungvieh ein bis zwei Jahre 0,00 0,00 0
weibl. Jungvieh ½ bis ein Jahr 1,62 0,97 145
männl. Jungvieh ½ bis ein Jahr 1,46 0,88 132
Kälber, Jungrinder bis ½ Jahr 5,31 2,12 318
Summe Förderung 780

Kalkulation Förderung „Qplus Rind“ in Euro

Qplus Rind – Abwicklungsstelle BVG Kärntner Fleisch Netto Brutto
Tteilnahmegebühr Sockelbeitrag (je Betrieb) 350 420
Stückbeitrag (je Mutterkuh 10 Euro) für 17 Mutterkühe 170 192
Stückbeitrag (je vermarktetem Einsteller 30 Euro) für 15 Einsteller 450 508
Summe Zahlung an die Abwicklungsstelle 970 1120
Qplus Rind – Förderung aus GAP-Mitteln 970
Qplus Rind – De-minimis-Förderung Bund/Land 1200
Saldo Zahlungen/Förderungen + 1050
Fazit: Der Beispielsbetrieb mit17 Mutterkühen kann durch die Teilnahme an den Maßnahmen "Qplus Rind" und "Tierwohl-Stallhaltung Rinder" ein Fördervolumen von 1.830 Euro (780 Euro + 1.050 Euro) erzielen. Dies entspricht einer Förderung von knapp 110 Euro je Mutterkuh!

Höhe der Förderung

Förderdetails €/RGVE* €/RGVE*
Tierwohl-Stallhaltung Rinder 180
bei gleichzeitiger tierbezogener Prämienbeantragung in der Maßnahme „Almbewirtschaftung“ oder der fakultativ gekoppelten Stützung bei auf Almen aufgetriebenen Rindern im Rahmen der Direktzahlungen oder bei gleichzeitiger Teilnahme an der Maßnahme „Tierwohl – Weide“ 150
* RGVE­Faktoren je Tier: Rinder bis ½ Jahr: 0,4 RGVE | Rinder ½ bis zwei Jahre: 0,6 RGVE | Rinder über zwei Jahre: 1 RGVE

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