Bodennahe Ausbringung und Gülleseparation – Meldefrist beachten
Welcher Handlungsbedarf habe ich, wenn ich an dieser ÖPUL-Maßnahme teilnehme?
Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme „Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation“ erhalten die Prämie für die im jeweiligen Antragsjahr via Mehrfachantrag beantragte bodennah ausgebrachte Menge von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Biogasgülle sowie für die separierte Menge an Rindergülle. Die Beantragung der förderfähigen Menge ist bis spätestens 30. November des jeweiligen Förderjahres möglich. Bis zu dieser Frist ist auch eine Erhöhung der Mengen sowie die Änderung des Ausbringungsverfahrens möglich. Im Dezember separierte Mengen sind ebenso bis 30. November zu beantragen.
Was ist für mich als Antragsteller im November zu beachten?
Grundsätzlich empfiehlt es sich die Beantragung der ausgebrachten/separierten Mengen im MFA 2023 zu überprüfen. Wurden falsche bzw. noch keine Mengen beantragt oder hat sich das Ausbringungsverfahren geändert, ist eine Korrektur zum MFA 2023 bis spätestens 30. November 2023 notwendig. Diese kann selbsttätig mittels Handy-Signatur oder mit Hilfestellung der jeweils zuständigen LK-Außenstelle abgewickelt werden.
Was geschieht, wenn keine Mengen beantragt werden?
Der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum der Maßnahme beträgt grundsätzlich ein Kalenderjahr (1. Jänner bis 31. Dezember). Die Maßnahme verlängert sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden und die Maßnahme nicht abgemeldet wird.
Wird keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese ÖPUL-Maßnahme. Möchte man 2024 wieder prämienfähig an dieser Maßnahme teilnehmen, ist eine neue fristgerechte Maßnahmenanmeldung im MFA 2024 bis spätestens 31. Dezember 2023 notwendig.
Wird keine Menge für das bodennahe Ausbringungsverfahren oder die Gülleseparierung beantragt, erlischt die Verpflichtung für diese ÖPUL-Maßnahme. Möchte man 2024 wieder prämienfähig an dieser Maßnahme teilnehmen, ist eine neue fristgerechte Maßnahmenanmeldung im MFA 2024 bis spätestens 31. Dezember 2023 notwendig.
Müssen die ausgebrachten Düngemengen nachgewiesen werden?
Ja! Bei dieser ÖPUL-Maßnahme sind schlagbezogene Aufzeichnungen über die ausgebrachte Menge, die Düngerart, den Ausbringungszeitpunkt und das Ausbringungsverfahren zu führen. Aufzeichnungsvorlagen sind auf den Homepages der LK-Kärnten sowie der AMA zu finden. Die Aufzeichnung kann auch im LK-Düngerrechner unter dem Tabellenblatt „Bodennah“ geführt werden. Auf die Übereinstimmung der Kubikmeterangaben im MFA 2023 und den geführten Aufzeichnungen ist unbedingt zu achten.
Ist eine Abmeldung der Maßnahme möglich?
Ja, ein Ausstieg ist möglich. Wird eine Abmeldung dieser ÖPUL-Maßnahme gewünscht, so ist diese erst im neuen Kalenderjahr (ab 1. Jänner 2024) durchzuführen, da ansonsten der Verpflichtungs- und Vertragszeitraum für den MFA 2023 (1. Jänner bis 31. Dezember) nicht eingehalten werden kann.