Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation
In Österreich fallen ca. 25 Mio. m3 flüssige Wirtschaftsdünger in der Schweine- und Rinderhaltung an. Davon geht ein erheblicher Anteil Ammoniakstickstoff durch Abgasung in der Wirtschaftsdüngerkette "Stall-Lager-Ausbringung" verloren. Aufgrund der Vorgaben der EU-NEC-Richtlinie (Feinstaub-Richtlinie) kam es vor Jahren auch in Österreich zur Diskussion über eine "Verpflichtung" zur bodennahen Gülleausbringung. Durch den Einsatz und fachlichen Expertisen der Landwirtschaftskammern konnte das Prinzip "Freiwilligkeit vor Zwang" erwirkt werden. Die gesetzliche Verpflichtung wurde abgewehrt, indem mit finanzieller Unterstützung von ÖPUL-Maßnahmen und Investitionsförderung eine Ammoniakreduktion erreicht werden soll.
Evaluierung
In der Ammoniakreduktionsverordnung 2024 ist festgelegt, dass die im Emissionsgesetz Luft auf Basis der NEC-Richtlinie vorgegebenen Verpflichtungen zur Ammoniakreduktion bis zum 31. Dezember 2026 evaluiert werden müssen, damit die Zielerreichung der Ammoniakreduktion bis 2030 sichergestellt ist. Hierbei ist zu überprüfen, ob die bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger gesetzlich angeordnet werden muss. Sollte die Evaluierung ergeben, dass die derzeit freiwillige Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" von zu wenigen Landwirtinnen und Landwirten in Anspruch genommen wird und somit das Ziel der Ammoniakreduktion für 2030 nicht absehbar ist, kann eine gesetzliche Verpflichtung zur bodennahen Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, wie es zum Beispiel in Deutschland oder der Schweiz schon der Fall ist, auch in Österreich verordnet werden. Wenn diese Maßnahme ergriffen wird, kann diese kostenintensive Maßnahme nicht mehr über das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) unterstützt werden.
Nehmen Sie teil
Der Einstieg in die freiwillige ÖPUL-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" ist letztmalig mit dem Förderjahr MFA 2027 mit der Beantragung bis spätestens 31. Dezember 2026 möglich.
Webinar
Im Webinar mit dem Titel "Bodennahe Gülleausbringung im ÖPUL 2023 - Freiwillig einsteigen und gesetzliche Pflicht vermeiden!" erhalten Sie aktuelle Informationen.
Info zum Webinar: Dipl.-Ing. Christine Petritz, Referat Pflanzliche Produktion, LK Kärnten. Anmeldung: LFI Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/58 50-2500, oder www.lfi.at.
- Termin: 22. Oktober 2026, 19 - 21 Uhr
- Referent: Dipl.-Ing. Franz Xaver Hölzl, BWSB LK OÖ
- Veranstalter: Referat Pflanzliche Produktion, LK Kärnten und LFI Kärnten
Info zum Webinar: Dipl.-Ing. Christine Petritz, Referat Pflanzliche Produktion, LK Kärnten. Anmeldung: LFI Kärnten, Tel.-Nr.: 0463/58 50-2500, oder www.lfi.at.
Pflanzenbauliche Vorteile
Die pflanzenbaulichen Vorteile der bodennahen Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger überwiegen:
- Verbesserung der Nährstoffaufnahme: Die Nährstoffe werden besser vom Boden aufgenommen, was zu einer besseren Futterqualität und einem höheren Ertrag führt.
- Reduzierung von Nährstoffverlusten: Die bodennahe Ausbringung sorgt dafür, dass die Nährstoffe direkt als Dünger in den Boden gelangen, und nicht in die Luft.
- Geringe Futterverschmutzung: Durch die direkte Ablage am Boden und bei "dicken" Güllen (Frühjahrsgülle) durch entsprechende Verdünnung (Reinigungswässer, Dachflächenwässer, gesammelte Oberflächenwässer) wird die Futterverschmutzung minimiert.
- Reduzierung von Geruchsemissionen: Bodennahe Ausbringung reduziert die Geruchsbelästigung, und somit werden Nachbarschaftskonflikte vermieden.