"Tierwohl Weide" - Auflagen und Meldungen
Die ÖPUL-Maßnahme „Tierwohl Weide“ ist eine einjährige Maßnahme, die sich, wenn alle Fördervoraussetzungen eingehalten werden und die Maßnahme nicht abgemeldet wird, automatisch um ein weiteres Förderjahr verlängert.
Voraussetzungen:
Im jeweiligen Teilnahmejahr muss der Betrieb im Durchschnitt zwei raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) über alle beantragten Tierkategorien halten. Dieser Mindestbestand muss nicht täglich vorliegen, jedoch im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober erreicht werden. Wird er unterschritten, oder erreicht in einer beantragten Kategorie kein Tier die erforderlichen Weidetage, erlischt die Verpflichtung für die betroffene Kategorie. Daher muss bei Wunsch auf Teilnahme ab 2027 eine fristgerechte Maßnahmenbeantragung im Rahmen des Mehrfachantrages (MFA) 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.
Welche Förderbedingungen sind einzuhalten?
Zwischen 1. April und 31. Oktober müssen alle Tiere der beantragten Kategorie an mindestens 120 Tagen weiden. Werden mindestens 150 Weidetage erreicht, kann zusätzlich der optionale Zuschlag "150 Weidetage" im MFA in der Beilage "Tierwohl Weide/Stallhaltung" bis 15. April beantragt werden. Weidetage auf Almen und Gemeinschaftsweiden werden angerechnet. Unterbrechungen sind zulässig, sofern die Mindestdauer erreicht wird.
Während der Weidedauer muss die Beweidung über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen, wobei der Grundfutterbedarf überwiegend über die Beweidung abgedeckt sein muss. Ein zusätzliches Futterangebot auf der Weide und im Stall ist deshalb nicht generell ausgeschlossen. Während der Weidedauer müssen die Weidetiere eine Zugangsmöglichkeit zu einer Tränke sowie eine Unterstellmöglichkeit haben.
Achtung: Es ist zu beachten, dass ein reiner Auslauf nicht einer Weidehaltung entspricht.
Auf die Dokumentation nicht vergessen!
Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren, in welchem die Tierkategorie, der Weideort, der Weidezeitraum je Weideort sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z. B. Krankheit, Witterungsextreme, Geburt etc. aufgeschrieben werden müssen. Es gibt keine Formvorschrift. Es wird jedoch empfohlen, das Weideblatt der LK Kärnten, welches in den Außenstellen oder als Download auf der LK-Homepage zur Verfügung steht, zu verwenden.
Hier geht’s zur Aufzeichnungsvorlage.
Welche Meldungen bzw. Korrekturen sind notwendig?
Werden bei einzelnen oder mehreren Tieren oder für die gesamte Tierkategorie die 120/150 Weidetage nicht eingehalten, ist dies der AMA mittels einer Korrektur im MFA zu melden. Unterbrechungsgründe wie Krankheit oder extreme Witterung sind bei Einhaltung der vorgeschriebenen Weidedauer nicht gesondert zu melden, sondern nur im Weidetagebuch zu dokumentieren.
Die MFA-Korrektur unterscheidet sich je nach Tierart:
Voraussetzungen:
Im jeweiligen Teilnahmejahr muss der Betrieb im Durchschnitt zwei raufutterverzehrende Großvieheinheiten (RGVE) über alle beantragten Tierkategorien halten. Dieser Mindestbestand muss nicht täglich vorliegen, jedoch im Zeitraum vom 1. April bis 31. Oktober erreicht werden. Wird er unterschritten, oder erreicht in einer beantragten Kategorie kein Tier die erforderlichen Weidetage, erlischt die Verpflichtung für die betroffene Kategorie. Daher muss bei Wunsch auf Teilnahme ab 2027 eine fristgerechte Maßnahmenbeantragung im Rahmen des Mehrfachantrages (MFA) 2027 bis spätestens 31. Dezember 2026 erfolgen.
Welche Förderbedingungen sind einzuhalten?
Zwischen 1. April und 31. Oktober müssen alle Tiere der beantragten Kategorie an mindestens 120 Tagen weiden. Werden mindestens 150 Weidetage erreicht, kann zusätzlich der optionale Zuschlag "150 Weidetage" im MFA in der Beilage "Tierwohl Weide/Stallhaltung" bis 15. April beantragt werden. Weidetage auf Almen und Gemeinschaftsweiden werden angerechnet. Unterbrechungen sind zulässig, sofern die Mindestdauer erreicht wird.
Während der Weidedauer muss die Beweidung über einen wesentlichen Teil des Tages erfolgen, wobei der Grundfutterbedarf überwiegend über die Beweidung abgedeckt sein muss. Ein zusätzliches Futterangebot auf der Weide und im Stall ist deshalb nicht generell ausgeschlossen. Während der Weidedauer müssen die Weidetiere eine Zugangsmöglichkeit zu einer Tränke sowie eine Unterstellmöglichkeit haben.
Achtung: Es ist zu beachten, dass ein reiner Auslauf nicht einer Weidehaltung entspricht.
Auf die Dokumentation nicht vergessen!
Die Weidehaltung ist laufend in einem Weidetagebuch zu dokumentieren, in welchem die Tierkategorie, der Weideort, der Weidezeitraum je Weideort sowie die tageweisen tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z. B. Krankheit, Witterungsextreme, Geburt etc. aufgeschrieben werden müssen. Es gibt keine Formvorschrift. Es wird jedoch empfohlen, das Weideblatt der LK Kärnten, welches in den Außenstellen oder als Download auf der LK-Homepage zur Verfügung steht, zu verwenden.
Hier geht’s zur Aufzeichnungsvorlage.
Welche Meldungen bzw. Korrekturen sind notwendig?
Werden bei einzelnen oder mehreren Tieren oder für die gesamte Tierkategorie die 120/150 Weidetage nicht eingehalten, ist dies der AMA mittels einer Korrektur im MFA zu melden. Unterbrechungsgründe wie Krankheit oder extreme Witterung sind bei Einhaltung der vorgeschriebenen Weidedauer nicht gesondert zu melden, sondern nur im Weidetagebuch zu dokumentieren.
Die MFA-Korrektur unterscheidet sich je nach Tierart:
- Rinder: Rinder werden automatisch über die Rinderdatenbank erfasst, somit müssen Zugang, Abgang, Verendung oder Schlachtung nicht separat gemeldet werden. Nur jene Tiere, die die Weidevorgaben nicht erfüllen, sind in der Maske "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" des MFA einzeltierbezogen abzumelden.
- Schafe/Ziegen: Bei Schafen/Ziegen ist eine genaue Einzeltiermeldung in der Beilage "Tierwohl Weide/Stallhaltung" mit Angabe von Ohrmarke, Geburtsdatum und Geschlecht erforderlich. Tiere, die nicht an der Weide teilnehmen, dürfen nicht beantragt werden.
Bei Zu- und Abgängen ist ab dem 1. April die siebentägige Meldefrist zu beachten.
Zugänge von weiblichen Schafen und Ziegen sind innerhalb von sieben Tagen unter Angabe des Zugangsdatums zu melden, um prämienfähig berücksichtigt werden zu können. Bei Überschreitung dieser Meldefrist werden nur sieben Tage vor dem Datum der verspäteten Meldung berücksichtigt.
Abgänge vom Heimbetrieb (Verkauf, Verendung, Schlachtung) sind ebenfalls durch Erfassen des Abgangsdatums innerhalb von sieben Tagen zu melden. Tiere, die auf eine Alm aufgetrieben werden, dürfen nicht vom Heimbetrieb ab- bzw. nach Rückkehr von der Alm angemeldet werden, weil in diesem Fall die Weidezeit auf der Alm nicht angerechnet wird. - Equiden, Neuweltkamele: Bei Equiden und Neuweltkamelen wird lediglich in der Beilage "Tierwohl Weide/Stallhaltung" die Anzahl der teilnehmenden Tiere erfasst. Wird die Mindestweidedauer 120/150 Weidetage bei einzelnen Tieren nicht erreicht, ist die Anzahl der teilnehmenden Tiere zu korrigieren. Nicht beantragte Tiere, die innerhalb des Weidezeitraums in die jeweilige Kategorie hineinwachsen, können verkaufte, geschlachtete oder verendete Tiere ersetzen. Bei einem Abgang auf eine Alm/Gemeinschaftsweide ist im MFA keine Meldung notwendig. Achtung: Bei Equiden darf auf die Abgangsmeldung bzw. Zugangsmeldung im Veterinärinformationssystem (VIS) nicht vergessen werden. Meldefrist: Sieben Tage.
ÖPUL "Tierwohl Weide" - Auflagencheck
- richtige Beantragung im MFA
- Einhaltung der 120/150 Weidetage
- Abdeckung Grundfutterbedarf während der Weideperiode überwiegend über Beweidung
- tagaktuelle Dokumentation
- fristgerechte Meldung bei Nichteinhalten der Fördervoraussetzung durch Korrektur des MFA
Teilnahmefähige Tierkategorien:
- Weibliche Rinder ab 2 Jahre, Kühe und Kalbinnen
- Weibliche Rinder ab ½ Jahr und unter zwei Jahre
- Männliche Rinder ab ½ Jahr
- Weibliche Schafe ab 1 Jahr
- Weibliche Ziegen ab 1 Jahr
- Equiden (Pferde, Ponys, Esel und Kreuzungen) ab ½ Jahr
- Neuweltkamele ab 1 Jahr
Tipp: Für eine stressfreie und gut vorbereitete Beantragung ist es wichtig, dass die Tiere nicht nur korrekt und fristgerecht in den jeweiligen Datenbanken gemeldet werden, sondern auch die Bestandsverzeichnisse ordnungsgemäß geführt werden:
- Rinder: fristgerechte Meldungen an die Rinderdatenbank und ordnungsgemäßes Führen eines Bestandsverzeichnisses (BV), wobei im Falle eines Online-BV jederzeit der Zugang per ID Austria oder Pincode gewährleistet sein muss
- Schafe/Ziegen: fristgerechte Meldung im Veterinärinformationssystem, Führen eines Bestandsverzeichnisses oder Meldungen im Managementprogramm SZ-Online
- Equiden: ordnungsgemäße Meldung im Veterinärinformationssystem (VIS)
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Mit dem Invekos-Service-Paket (ISP) bietet die LK Kärnten ein umfassendes Service-Angebot, wobei zwischen dem Standard-Paket (59 Euro/Jahr) und dem Standard-Plus-Paket (89 Euro/Jahr) gewählt werden kann. Profitieren Sie bei Buchung des ISP von folgenden Leistungen:
Das Invekos-Servicepaket ist in den Außenstellen der LK Kärnten erhältlich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der LK-Außenstellen informieren Sie gerne über weitere Details zum Invekos-Service-Paket. Nutzen Sie das Angebot.
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