Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“
Im Rahmen der einjährigen ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ wird der Einsatz von Organismen auf Flächen im geschützten Anbau gefördert. Dazu zählen Flächen in befestigten Gewächshäusern mit Folien-, Glas- oder Kunststoffeindeckung sowie unbefestigten Folientunneln. Es sind sowohl Flächen auf gewachsenem Boden als auch Flächen mit Containern, Töpfen oder Substratkultur teilnahmefähig.
Als Nützlingseinsatz gilt ein Einsatz von Organismen gemäß Aufwandsmengen im AGES-Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel. Anrechenbar sind nur Anwendungen, die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen.
Als Nützlingseinsatz gilt ein Einsatz von Organismen gemäß Aufwandsmengen im AGES-Pflanzenschutzmittelregister des Bundesamts für Ernährungssicherheit in zumindest einem Gewächshaus oder Folientunnel. Anrechenbar sind nur Anwendungen, die einen Pflanzenschutzmitteleinsatz ersetzen.
Aufzeichnungsverpflichtung
Über Art und Menge der eingesetzten Organismen, Belege über Zukauf, Grund und Ziel sowie Datum des Einsatzes sind schlagbezogene Aufzeichnungen zu führen. Eine Aufzeichnungsvorlage steht online unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung. Auch andere Aufzeichnungen werden anerkannt, sofern diese die notwendigen Angaben enthalten.
Beantragung im Mehrfachantrag
Um einen Schlag für die Maßnahme zu beantragen, musste dieser in der Feldstücksliste des Mehrfachantrages mit dem Code NUE gekennzeichnet werden. Eine prämienfähige Beantragung ist auf allen Schlagnutzungsarten mit Folientunneln oder Gewächshäusern bei den Feldstücknutzungsarten “Ackerland“ (A) oder “Geschützter Anbau“ (GA) möglich. Der Code NUE muss umgehend gelöscht werden, falls in einem Folientunnel oder Gewächshaus doch keine Nützlinge eingesetzt werden. Erfolgt in einem Förderjahr am gesamten Betrieb kein Nützlingseinsatz (kein Code NUE), erlischt der Vertrag für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter Maßnahmenantrag im Mehrfachantrag erforderlich, wenn der Betrieb wieder prämienfähig an der Maßnahme im Folgejahr teilnehmen möchte.
Ausschluss Doppelförderung
Falls der Betrieb Mitglied einer Erzeugerorganisation ist, die an einem operationellen Programm bezüglich Organismeneinsatz im Rahmen der Sektormaßnahmen teilnimmt, ist eine Teilnahme an dieser ÖPUL-Maßnahme nicht möglich.
Weitere detaillierte Informationen zu der ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ sind im gleichnamigen Maßnahmeninformationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.
Weitere detaillierte Informationen zu der ÖPUL-Maßnahme “Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau“ sind im gleichnamigen Maßnahmeninformationsblatt unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/formulare-merkblaetter zu finden.