Aufzeichnungsbonus für Junglandwirte

Mit der Erstellung eines Betriebskonzeptes wird die Richtung für die betriebliche Entwicklung vorgezeichnet und beschrieben. Die Frage, ob der betriebliche Kurs stimmt und somit die Ziele erreicht werden, kann durch eine laufende Kontrolle in Form von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen beantwortet werden. Die Wichtigkeit und der vielfältige Nutzen von Aufzeichnungen ist den bäuerlichen Familien in der Regel bekannt. Ein finanzieller Anreiz in Form eines Aufzeichnungsbonus soll die Motivation für Aufzeichnungen maßgeblich erhöhen. Junglandwirte, welche die allgemeinen Förderungsvoraussetzungen für die Niederlassungsprämie erfüllen und Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben führen, lösen in der neuen GAP-Periode zusätzlich einen einmaligen Aufzeichnungsbonus in der Höhe von 4.000 Euro aus.
Formvorschriften
Als Mindestanforderung sind schriftliche Aufzeichnungen in Form einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung) in Verbindung mit einem Anlageverzeichnis zu führen. Dieses muss alle betrieblichen Einnahmen und Ausgaben eines Wirtschaftsjahres enthalten. Im Anlageverzeichnis sind Anlagegüter wie Gebäude, Maschinen, Grundverbesserungen, Dauerkulturen etc. mit der jeweiligen Bezeichnung, dem Anschaffungsjahr, Anschaffungswert, der Nutzungsdauer und Abschreibungshöhe zu erfassen. Es werden neben der E/A-Rechnung natürlich auch umfangreichere Aufzeichnungen, welche im Rahmen des Grünen Berichts, des Arbeitskreises Unternehmensführung, der steuerlichen E/A-Rechnung bis zur Bilanzierung erstellt werden, anerkannt. Die Aufzeichnungen können handschriftlich auf Papier, mit einem Tabellenkalkulationsprogramm wie Excel oder mit einer Buchhaltungssoftware, geführt werden.
Zeitraum drei Jahre
Es müssen über drei aufeinanderfolgende Jahre Aufzeichnungen geführt werden. Es kann zwischen Wirtschaftsjahr und Kalenderjahr gewählt werden. Als frühestmöglicher Beginn wird das Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, in dem die erste Niederlassung stattgefunden hat, akzeptiert.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 1. Jänner 2023 sein, da z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) geführt werden.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 1. April 2024 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Startzeitpunkt für die Aufzeichnungen kann schon der 1. Jänner 2023 sein, da z.B. schon Aufzeichnungen von den Übergebern (Eltern) geführt werden.
Spätestens muss im Wirtschafts- bzw. Kalenderjahr, welches der Antragstellung zur Niederlassungsprämie folgt, begonnen werden.
Beispiel: Die erste Niederlassung erfolgt am 1. Juni 2023. Der Antrag für die Niederlassungsprämie muss innerhalb eines Jahres z.B. am 1. April 2024 gestellt werden. Mit spätestens 1. Jänner 2025 muss mit den Aufzeichnungen begonnen werden.
Kennzahlenberechnung
Nach Ablauf jedes Aufzeichnungsjahres müssen definierte Kennzahlen ermittelt werden. Mithilfe eines den Förderwerbern zur Verfügung gestellten Kennzahlen-Berechnungsblattes sind folgende absolute Kennzahlen aus den Aufzeichnungen zu errechnen:
- Summe der Betriebseinnahmen
- davon Anteil an öffentlichen Geldern
- Summe der Betriebsausgaben inkl. Abschreibungen
- davon Anteil der Abschreibungen
- Einnahmenüberschuss/Ausgabenüberschuss
Auf Basis dieser absoluten Kennzahlen müssen nachfolgende relative Kennzahlen ermittelt werden:
- Anteil des Überschusses an den Einnahmen (in Prozent)
- Ausgaben im Verhältnis zu den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der öffentlichen Gelder an den Einnahmen (in Prozent)
- Anteil der Abschreibungen an den Ausgaben (in Prozent)
Aufbewahrungspflichten
Im Zusammenhang mit dem Aufzeichnungsbonus sind für eine etwaige Vor-Ort-Kontrolle folgende Unterlagen mindestens fünf Jahre ab der ersten Niederlassung aufzubewahren:
- Aufzeichnungen über die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben
- Anlageverzeichnis
- Kennzahlenberechnungsblatt
Bildungsangebote
Beim Einstieg und Führen von Aufzeichnungen bietet das Ländliche Fortbildungseinrichtungen (LFI) Kärnten nachfolgende Unterstützungsmöglichkeiten an:
Seminarangebot: 22. April 2023 in Krastowitz, weitere Kurse folgen! Anmeldung: www.lfi-ktn.at bzw. 0463/5850-2511
- Basisseminar Aufzeichnungsbonus
Seminarangebot: 22. April 2023 in Krastowitz, weitere Kurse folgen! Anmeldung: www.lfi-ktn.at bzw. 0463/5850-2511
- LFI-Unterlage Aufzeichnungen:
- Mitgliedschaft Arbeitskreis Unternehmensführung: