Aufzeichnungen führen - Sanktionen vermeiden
Werden Prämien der ersten und zweiten Säule beantragt, wird die Einhaltung aller Bedingungen über Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrollen (VOK) überprüft. Die in der Konditionalität und im ÖPUL 2023 verpflichtend zu führenden Aufzeichnungen sind Bestandteil der Vor-Ort-Kontrollen und sind daher ordnungsgemäß zu halten. Nachstehend eine Auswahl prüfungsrelevanter Aufzeichnungen:
Konditionalität
Je nach Prüfgegenstand werden die an die Konditionalität gebundenen Aufzeichnungen/Unterlagen bei einer VOK geprüft. Achtung: Das betrifft alle Antragsteller!
Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) - Stickstoffdüngung
Jeder Betrieb muss eine gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres durchführen, ausgenommen Betriebe mit höchstens 15 ha, wenn auf weniger als 2 ha Gemüse angebaut wird, und alle Betriebe, deren Nutzfläche (ohne Alm) zu mehr als 90% als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird. Als technische Hilfsmittel stehen der kostenlose LK-Düngerrechner (Download auf der LK-Homepage) oder auch kostenpflichtige Agrarsoftware wie ÖDüPlan+, LBG Agrar, AgrarCommander etc. zur Verfügung.
Nitrataktionsprogramm-Verordnung (NAPV) - Stickstoffdüngung
Jeder Betrieb muss eine gesamtbetriebliche Stickstoffbilanzierung bis spätestens 31. Jänner des Folgejahres durchführen, ausgenommen Betriebe mit höchstens 15 ha, wenn auf weniger als 2 ha Gemüse angebaut wird, und alle Betriebe, deren Nutzfläche (ohne Alm) zu mehr als 90% als Dauergrünland oder Ackerfutterfläche genutzt wird. Als technische Hilfsmittel stehen der kostenlose LK-Düngerrechner (Download auf der LK-Homepage) oder auch kostenpflichtige Agrarsoftware wie ÖDüPlan+, LBG Agrar, AgrarCommander etc. zur Verfügung.
Einhaltung des Phosphor-Mindeststandards
Bei Phosphor-Düngung sind die Empfehlungen für die sachgerechte Düngung einzuhalten. Erfolgt kein Phosphor-Mineraldüngereinsatz, sind bei Einhaltung der Vorgaben für die Stickstoffdüngung aus dem NAPV auch die Empfehlungen bezüglich Phosphor-Düngung eingehalten. Bei zusätzlichen P-Mineraldüngergaben über 100 kg P2O5/ha ist der Phosphor-Bedarf mit einer Bodenuntersuchung (maximal fünf Jahre alt) nachzuweisen und die Anwendung zu dokumentieren. Empfehlung: Betriebe, die von der Stickstoffbilanzierung ausgenommen sind und mineralischen Phosphor-Dünger verwenden, sollten zur Überprüfung des Phosphor-Mindeststandards zumindest einmal eine Düngeberechnung mit dem LK-Düngerrechner durchführen.
Bei Phosphor-Düngung sind die Empfehlungen für die sachgerechte Düngung einzuhalten. Erfolgt kein Phosphor-Mineraldüngereinsatz, sind bei Einhaltung der Vorgaben für die Stickstoffdüngung aus dem NAPV auch die Empfehlungen bezüglich Phosphor-Düngung eingehalten. Bei zusätzlichen P-Mineraldüngergaben über 100 kg P2O5/ha ist der Phosphor-Bedarf mit einer Bodenuntersuchung (maximal fünf Jahre alt) nachzuweisen und die Anwendung zu dokumentieren. Empfehlung: Betriebe, die von der Stickstoffbilanzierung ausgenommen sind und mineralischen Phosphor-Dünger verwenden, sollten zur Überprüfung des Phosphor-Mindeststandards zumindest einmal eine Düngeberechnung mit dem LK-Düngerrechner durchführen.
Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz
Bei einem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden ist die Aufzeichnung über Produktbezeichnung, Ort und Zeitpunkt des Einsatzes sowie Aufwandmenge tagesaktuell zu führen. Eine Formvorschrift gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, Vorlagen zu verwenden. Für Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen gibt es das Spritztagebuch, in der jeweiligen Außenstelle erhältlich, oder die Aufzeichnungsvorlage im LK-Düngerrechner. Spezielle Programme wie zum Beispiel der ÖDüPlan Plus oder LBG Agrar unterstützen die Pflanzenschutzmittelaufzeichnung z.B. mit einer Prüfung auf Zulassung bzw. auf die höchste zulässige Aufwandmenge.
Bei einem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Bioziden ist die Aufzeichnung über Produktbezeichnung, Ort und Zeitpunkt des Einsatzes sowie Aufwandmenge tagesaktuell zu führen. Eine Formvorschrift gibt es nicht. Es wird jedoch empfohlen, Vorlagen zu verwenden. Für Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen gibt es das Spritztagebuch, in der jeweiligen Außenstelle erhältlich, oder die Aufzeichnungsvorlage im LK-Düngerrechner. Spezielle Programme wie zum Beispiel der ÖDüPlan Plus oder LBG Agrar unterstützen die Pflanzenschutzmittelaufzeichnung z.B. mit einer Prüfung auf Zulassung bzw. auf die höchste zulässige Aufwandmenge.
Tierhaltende Betriebe
Bei Haltung von Rindern ist ein Bestandsverzeichnis (online über die Rinderdatenbank oder händisch) zu führen. Bei Schweinen reicht eine chronologische Ablage der Belege wie Lieferscheine, TKE-Belege, Rechnungen etc. Bei Schafen und Ziegen ist ein Bestandsregister zu schreiben oder dieses online über VIS zu führen. Weitere Infos finden Sie unter vis.statistik.at.
Des Weiteren sind Behandlungen und etwaige Wartezeiten vom Tierarzt bzw. auch vom Tierhalter in das betriebseigene Behandlungsregister einzutragen (Aufbewahrungsfrist fünf Jahre). Alle Schweinehalter müssen die sogenannte Tierhaltererklärung und die dazu notwendigen Unterlagen am Betrieb aufliegen und/oder (bei Haltung über 50 Schweinen) im VIS eingetragen haben. Dies umfasst für Betriebe mit kupierten Tieren die ausgefüllten Risikoanalysen für sämtliche am Betrieb gehaltenen Tierkategorien sowie die Erhebungen von Schwanz- und Ohrenverletzungen. Für Betriebe mit unkupierten Tieren entfällt die Risikoanalyse, anstelle derer sind die Art und Menge des angebotenen Beschäftigungsmaterials, das Platzangebot, Art und Umfang des Auftretens von für das Tierwohl relevanten Ereignissen wie z.B. Schwanzbeißen, Ohrenbeißen oder über das übliche Ausmaß hinausgehende Kämpfe zu dokumentieren.
Bei Haltung von Rindern ist ein Bestandsverzeichnis (online über die Rinderdatenbank oder händisch) zu führen. Bei Schweinen reicht eine chronologische Ablage der Belege wie Lieferscheine, TKE-Belege, Rechnungen etc. Bei Schafen und Ziegen ist ein Bestandsregister zu schreiben oder dieses online über VIS zu führen. Weitere Infos finden Sie unter vis.statistik.at.
Des Weiteren sind Behandlungen und etwaige Wartezeiten vom Tierarzt bzw. auch vom Tierhalter in das betriebseigene Behandlungsregister einzutragen (Aufbewahrungsfrist fünf Jahre). Alle Schweinehalter müssen die sogenannte Tierhaltererklärung und die dazu notwendigen Unterlagen am Betrieb aufliegen und/oder (bei Haltung über 50 Schweinen) im VIS eingetragen haben. Dies umfasst für Betriebe mit kupierten Tieren die ausgefüllten Risikoanalysen für sämtliche am Betrieb gehaltenen Tierkategorien sowie die Erhebungen von Schwanz- und Ohrenverletzungen. Für Betriebe mit unkupierten Tieren entfällt die Risikoanalyse, anstelle derer sind die Art und Menge des angebotenen Beschäftigungsmaterials, das Platzangebot, Art und Umfang des Auftretens von für das Tierwohl relevanten Ereignissen wie z.B. Schwanzbeißen, Ohrenbeißen oder über das übliche Ausmaß hinausgehende Kämpfe zu dokumentieren.
ÖPUL 2023
Die rechts stehende Tabelle gibt einen Überblick über die ÖPUL-Maßnahmen mit verpflichtenden Aufzeichnungen. Für die erforderlichen Aufzeichnungen gibt es - abgesehen von der ÖPUL 2023-Maßnahme "Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker" - keine Formvorschriften.
Es wird jedoch empfohlen, die von der AMA angebotenen Aufzeichnungsvorlagen zu verwenden, die auf der LK-Homepage und unter www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/aufzeichnungsvorlagen zur Verfügung stehen.
Biobetriebe
Biobetriebsführer müssen neben ÖPUL-relevanten Aufzeichnungen noch an einige andere Dokumentationen denken. Dazu zählen unter anderem:
- Checkliste für Vorsorgemaßnahmen in der Biolandwirtschaft
- Zinsvieh und Einstellpferde, Lehnviehvereinbarung
- Die Kälbereinzelhaltung ist in Ausnahmefällen dokumentationspflichtig.
- Weideaufzeichnung
- Geflügelställe - Auslaufruhezeiten
Infoveranstaltung
Die Informationsveranstaltungen "Vor-Ort-Kontrolle in der neuen GAP" finden zu folgenden Terminen statt:
- 11. Juni (Dienstag), 19 Uhr, LFS Goldbrunnhof, Moderator: Ing. Raphael Pliemitscher; Referenten: Dipl.-Ing. Christian Stingl, AMA-Regionalbüro Klagenfurt; Bernadette Uran, Landwirtschaftskammer Kärnten
- 13. Juni (Donnerstag), 19 Uhr, LFS Litzlhof, Moderator: Dipl.-Ing. Peter Weichsler; Referenten: Dipl.-Ing. Christian Stingl, AMA-Regionalbüro Klagenfurt; Bernadette Uran, Landwirtschaftskammer Kärnten
Da es sich nur um eine Auswahl an zu führenden Aufzeichnungen handelt, empfiehlt es sich, je nach Betriebsstruktur und Förderauflagen eine betriebsindividuelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Berater der Landwirtschaftskammer Kärnten sowie die Mitarbeiter der Außenstelle in Ihrem Bezirk helfen Ihnen gerne weiter!