AMA-Meldungen rasch erledigen

Tierwohl - Weide
In der Maßnahme "Tierwohl - Weide" ist der Zugang von prämienfähigen Schafen und Ziegen binnen sieben Tagen, der Abgang (Verkauf, Verendung, Almauftrieb) von beantragten Tieren jedoch unmittelbar zu melden. Kommt es zu einer Vor-Ort-Kontrolle, werden nicht abgemeldete Tiere sanktioniert. Es wird daher empfohlen, die Abgangsmeldung für Schafe und Ziegen bei Verlassen des Betriebes sofort durchzuführen.
Bei Rindern gilt, dass Tiere, die in einer der beantragten Tierkategorien die Mindestweidedauer nicht einhalten können (z.B. Zuchtstiere, die im Stall bleiben; flächentechnische Gegebenheiten), unmittelbar ab Bekanntwerden des Umstandes ohrmarkenbezogen als Korrektur in der Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" abgemeldet werden müssen.
Oft wurde auch im MFA der optionale Prämienzuschlag für die Erreichung von 150 Weidetagen beantragt. Ist absehbar, dass im Weidezeitraum vom 1. April bis 31. Oktober nur die verpflichtenden 120 und nicht die optionalen 150 Weidetage erreicht werden können, dann muss der optionale Zuschlag umgehend abgemeldet werden.
Oft wurde auch im MFA der optionale Prämienzuschlag für die Erreichung von 150 Weidetagen beantragt. Ist absehbar, dass im Weidezeitraum vom 1. April bis 31. Oktober nur die verpflichtenden 120 und nicht die optionalen 150 Weidetage erreicht werden können, dann muss der optionale Zuschlag umgehend abgemeldet werden.
Als Nachweis für die Einhaltung der vorgeschriebenen Weidetage ist das Weideblatt tagaktuell zu führen. Die Dokumentation der Weidehaltung muss die Tierkategorie/-gruppe, Angaben zum Weideort (Feldstück am Heimbetrieb, Fremdweiden bzw. Almen), den Beginn und das Ende zusammenhängender Weidezeiträume je Weideort sowie die tageweise und tierbezogenen Hinderungs- und Unterbrechungsgründe wie z.B. Krankheit, Geburt, Witterungsextreme beinhalten.
Almbewirtschaftung
Beim Auftrieb muss die Meldung bei Rindern einzeltierbezogen binnen 14 Tagen mittels Alm-/Weidemeldung, bei Schafen und Ziegen einzeltierbezogen und bei Equiden und Neuweltkamelen stückbezogen innerhalb von sieben Tagen erfolgen. Die Meldung des Abtriebes ist für alle Tierkategorien unmittelbar, also schnellstmöglich durchzuführen.
Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
Jeder Abgang von beantragten Pferden, Schafen, Ziegen oder Schweinen während der vorgeschriebenen Haltedauer ist unmittelbar ab Abgang an die AMA zu melden. Reservetiere können in der Beilage „gefährdete Nutztierrassen“ nicht mehr im Vorhinein beantragt werden, um abgegangene Pferde, Schafe, Ziegen oder Schweine zu ersetzen. Die erforderliche Abgangsmeldung ist als Korrektur zum Mehrfachantrag in der Beilage "Gefährdete Nutztierrassen" vorzunehmen. Bei Auftrieb auf eine Alm oder Gemeinschaftsweide ist keine Abgangsmeldung in der Beilage durchzuführen.
Eine Nachbesetzung ist binnen fünf Wochen mit förderbaren Tieren der gleichen Rasse (Ersatztiere) möglich. In diesem Fall bleibt der Prämienanspruch erhalten. Die Frist gilt auch über den 31. Dezember eines Teilnahmejahres hinaus. Die Nachbesetzung ist innerhalb von sieben Kalendertagen ab Nachbesetzung als Korrektur zum Mehrfachantrag in der Beilage zu erfassen. Bei Rindern entfallen bei dieser Maßnahme aufgrund der Meldungen an die Rinderdatenbank nicht nur die einzeltierbezogene Beantragung, sondern auch sämtliche Meldeverpflichtungen wie Abgang oder Nachbesetzung.
Tierwohl - Stallhaltung Rinder und Schweinehaltung
Grundsätzlich muss mit allen Tieren der jeweiligen beantragten Kategorie teilgenommen werden. Sind die in der Maßnahme vorgeschriebenen Anforderungen für einzelne oder mehrere Tiere nicht einhaltbar, muss die Abmeldung umgehend als Korrektur der Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung" des Mehrfachantrages erfolgen. Bei Rindern ist dies ohrmarkenbezogen vorgeschrieben. Bei Schweinen muss die Stückanzahl im Jahresdurchschnitt von jenen Tieren, mit denen nicht teilgenommen werden kann, angegeben werden.