AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024
Hauptauszahlungstermin für das Antragsjahr 2024 wird heuer der 19. Dezember sein. Die Direktzahlungen (DIZA) werden zu 100% ausbezahlt. Beim Agrarumweltprogramm (ÖPUL) und bei der Ausgleichszulage (AZ) erfolgt wie bisher eine Teilzahlung von 75%. Dabei kommen die erhöhten Prämien beim ÖPUL mit +8% und bei der AZ mit +8%/+14% aus dem "Impulsprogramm für die österreichische Land- und Forstwirtschaft" erstmals zum Tragen. Aufgrund von Nachberechnungen kann es einzelbetrieblich für die Antragsjahre 2015 2022 zu Nachzahlungen, aber auch zu Rückforderungen kommen. Die Zwischenfruchtbegrünungen, welche im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" über den Sommer und Herbst des Jahres 2024 beantragt waren, werden zu 100% erst im Juni 2025 nach Ende der Begrünungszeiträume zur Auszahlung kommen. Zeitgleich werden die restlichen 25% Teilzahlungen vom ÖPUL und von der Ausgleichszulage ausgezahlt. Der Agrarmarketingbeitrag wird wie letztes Jahr wieder über den Mehrfachantrag abgewickelt und wenn möglich mit der GAP-Auszahlung gegengerechnet. Mit dem "Impulsprogramm für die österreichische Land- und Forstwirtschaft" wurde das Prämienvolumen des ÖPUL, der Ausgleichszulage und der Investitionsförderung aufgestockt. Mit der Auszahlung im Dezember 2024 kommt die Erhöhung der Prämien aus dem Impulsprogramm beim ÖPUL mit +8% und bei der AZ mit + 8% bzw. ab 180 Erschwernispunkten mit +14% erstmalig zum Tragen. Bei den Maßnahmen aus der Ökoregelung, die zu 100% EU-finanziert sind, kommt es zu keiner Erhöhung der Prämien. Dies betrifft die beiden ÖPUL-Begrünungsmaß nahmen "Zwischenfruchtanbau" und "System Immergrün" sowie die Maßnahmen "Erosionsschutz Obst-Wein-Hopfen" und "Tierwohl - Weide".
Bescheide und Mitteilungen
Die Mitteilungen und Bescheide werden voraussichtlich frühestens am 15. Jänner 2025 versendet. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen. Es wird empfohlen, diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Für angemeldete Benutzer werden die Bescheide und Mitteilungen über „MeinPostkorb“ zugestellt. Zusätzlich werden sie im eAMA zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen im eArchiv angezeigt. Sollten Abweichungen bei der Auszahlung festgestellt werden, können Beschwerden und Einsprüche innerhalb einer gegebenen Frist – vorzugsweise online über eAMA – eingereicht werden. Die geltende Frist beginnt ab Erhalt der Mitteilung beziehungsweise ab Erhalt des Bescheides. Um eine eventuelle Frist einzuhalten, ist es unerlässlich, die Rechtsmittelbelehrung auf dem Bescheid zu lesen, da es zu unterschiedlichen Fristen von zwei bis vier Wochen kommen kann. Für telefonische Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050/3151 99 an. Die zuständige LK-Außenstelle und das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft bieten ebenso eine Hilfestellung an.
Beispielbetrieb
- tierhaltender Betrieb mit 9 RGVE
- insgesamt 30 ha, davon 10 ha Acker und 20 ha Grünland
- 50 Landschaftselemente
- 88 Erschwernispunkte
2023 | 2024 | |
Direktzahlungen: | 7340 € | 7340 € |
ÖPUL 2023: | ||
UBB - Basisprämie | 2100 € | 2268 € |
UBB – Zuschlag LSE | 460 € | 496 € |
Einschränkung ertragssteigender Betriebsmittel | 2020 € | 2182 € |
Begrünung Variante 4 | 459 € | 459 € |
Tierwohl Weide | 280 € | 280 € |
Ausgleichszulage: | 4240 € | 4609 € |
Summe: | 16.899 € | 17.634 € |
Entlastung für Agrardiesel
Mitte Mai hat die Bundesregierung ein 300 Mio. Euro schweres Entlastungspaket vorgelegt. Der darin vorgesehene Bodenbewirtschaftungsbeitrag auf Basis des pauschalen Dieselverbrauchs in der Höhe von ca. 17 Cent pro Liter Diesel kommt am 19. Dezember ebenso zur Auszahlung wie die Rückvergütung der CO2-Bepreisung für die Jahre 2022 (ca. 2 Cent/Liter), 2023 (ca. 10 Cent/Liter) und 2024 (ca. 13 Cent/Liter). Die temporäre Agrardieselrückvergütung in der Höhe von 7 Cent je Liter als dritte Entlastungsmaßnahme wird durch das Zollamt Österreich voraussichtlich im ersten Halbjahr 2025 ausbezahlt werden.