Almmeldung Schafe und Ziegen
Bis wann muss die Auftriebsliste abgegeben werden?
Die MFA-Beilage "Alm/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste“ muss beim Auftrieb von Schafen und/oder Ziegen verpflichtend abgegeben werden. Die Beantragungsfrist für die Auftriebsliste endet am Montag, 17. Juli 2023, eine Abgabe ab Dienstag, dem 18. Juli 2023 wird als zu spät gewertet und für die Förderungsberechnungen nicht mehr berücksichtigt. Auch wenn die Beantragung der Auftriebsliste zu spät erfolgt, besteht weiterhin die Meldepflicht für aufgetriebene Tiere. Korrekturen nach dem 17. Juli 2023, die zu einer Prämienausweitung führen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.
Wie erfolgt die Meldung des Auftriebs von Schafen und/oder Ziegen auf eine Alm/Gemeinschaftsweide?
Bei der Auf-/Abtriebsmeldung von Schafen und/oder Ziegen gibt es ab 2023 eine Neuerung: Die Tiere sind ohrmarkenbezogen in der Auftriebsliste des Mehrfachantrages des Alm-/Gemeinschaftsweidebetriebs zu melden. Es empfiehlt sich, den bestehenden PIN-Code für den eAMA-Einstieg zeitgerecht zu überprüfen, um den Auftrieb fristgerecht melden zu können. Alternativ ist ein Einstieg über die Handysignatur möglich.
Welche Meldefrist ist bei der Auf-/Abtriebsmeldung von Schafen und/oder Ziegen einzuhalten?
Achtung: Für die Auf-/Abtriebsmeldung gilt ab 2023 eine Meldefrist (Kalendertage). Für die Förderungsberechnungen werden nur jene Tiere berücksichtigt, die bis 15. Juli 2023 erstmalig gealpt sind. Die Meldung des Erstauftriebs ist bis spätestens 17. Juli 2023 möglich. Die Meldefrist kann sich zwischen dem 10. und 17. Juli verkürzen, wenn die Tiere prämienfähig berücksichtigt werden sollen.
Wer ist für die Meldung von Schafen/Ziegen auf die Alm/Gemeinschaftsweide verantwortlich?
Die fristgerechte Meldung ist vom Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb, bei dem die Schafe bzw. Ziegen zugehen, zu tätigen. Um eine möglichst fehlerfreie und zeitgerechte Meldung durchführen zu können, soll die Möglichkeit eine "Vorschlagsliste" des Auftreibers mit allen melderelevanten Daten an die bewirtschaftende Person der Alm/Gemeinschaftsweide zu übermitteln, genutzt werden. Achtung: Die Vorschlagsliste allein ersetzt nicht die Meldung über die Auftriebsliste!
Wie erstellt man die "Vorschlagsliste“ für Schafe und Ziegen?
Der auftreibende Betrieb steigt mittels eigenem Pincode oder Handysignatur ins eAMA in den Reiter "Flächen“ ein. In der Antragsübersicht des MFA 2023 kann der Button "Liste erstellen“ im Bereich "Vorschlagsliste mit Schafe-/Ziegen-Ohrmarken für Alm-/Gemeinschaftsweide-Auftrieb erstellen“ angeklickt werden. Wichtig ist, dass die Vorschlagsliste immer mit der Hauptbetriebsnummer erstellt wird, sonst bleibt der Button inaktiv. Durch Eingabe der Almbetriebsnummer öffnet sich ein weiteres Fenster.
Bei der Erfassung der Vorschlagsliste kann zwischen drei unterschiedlichen Varianten ausgewählt werden:
Tierhaltende Betriebe, die ihren Schafe-/Ziegenbestand im SZ-Online registriert haben, können alle Ohrmarken direkt mittels einem Klick hochheben.
Hat der auftreibende Betrieb bereits in den Beilagen "Tierwohl-Weide/Stallhaltung“ oder "Gefährdete Nutztierrassen“ Schafe und/oder Ziegen erfasst, gibt es auch die Möglichkeit diese mit einem Klick auf "Ohrmarken aus anderen Beilagen übernehmen“ in die Vorschlagsliste zu übernehmen.
Nach Fertigstellung der Vorschlagliste kann diese elektronisch an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb gesendet werden. Der Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb erhält nach Einlangen der Vorschlagsliste eine Information per E-Mail. Die Überprüfung der E-Mail-Adresse für den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb wird empfohlen.
Gibt es die Möglichkeit zur Erstellung der Vorschlagsliste nicht, empfiehlt es sich die notwendigen Meldedaten in einer vorab ausgefüllten Excelliste an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zu übermitteln. Diese kann vom Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb dann direkt eingespielt werden. Damit das Hochladen der Exceldatei einwandfrei funktioniert, soll die Vorlage der Excelliste mit Downloadmöglichkeit auf der Homepage der LK-Kärnten verwendet werden.
Bei der Erfassung der Vorschlagsliste kann zwischen drei unterschiedlichen Varianten ausgewählt werden:
- Manuelle Erfassung
- Datenimport aus SZ-Online
- Übernahme der Daten aus der MFA-Beilage "Tierwohl-Weide“ oder "Gefährdete Nutztierrassen“
Tierhaltende Betriebe, die ihren Schafe-/Ziegenbestand im SZ-Online registriert haben, können alle Ohrmarken direkt mittels einem Klick hochheben.
Hat der auftreibende Betrieb bereits in den Beilagen "Tierwohl-Weide/Stallhaltung“ oder "Gefährdete Nutztierrassen“ Schafe und/oder Ziegen erfasst, gibt es auch die Möglichkeit diese mit einem Klick auf "Ohrmarken aus anderen Beilagen übernehmen“ in die Vorschlagsliste zu übernehmen.
Nach Fertigstellung der Vorschlagliste kann diese elektronisch an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb gesendet werden. Der Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb erhält nach Einlangen der Vorschlagsliste eine Information per E-Mail. Die Überprüfung der E-Mail-Adresse für den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb wird empfohlen.
Gibt es die Möglichkeit zur Erstellung der Vorschlagsliste nicht, empfiehlt es sich die notwendigen Meldedaten in einer vorab ausgefüllten Excelliste an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb zu übermitteln. Diese kann vom Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb dann direkt eingespielt werden. Damit das Hochladen der Exceldatei einwandfrei funktioniert, soll die Vorlage der Excelliste mit Downloadmöglichkeit auf der Homepage der LK-Kärnten verwendet werden.
Welche Angaben sind bei der Meldung von Schafen/Ziegen auf die Alm notwendig?
Ab 2023 sind für die Meldung von Schafen und Ziegen folgende Angaben erforderlich:
- Tierart
- Ohrmarke
- Geschlecht
- Geburtsdatum
- eventuell Kennzeichen gemolken
- Auftriebsdatum
- Voraussichtliches Abtriebsdatum
- Tatsächliches Abtriebsdatum
Wie funktioniert die Auf-/Abtriebsmeldung der Schafe und Ziegen für den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb?
Nach Einstieg ins eAMA, wird im Reiter Flächen eine Korrektur des Mehrfachantrages durchgeführt. Dabei wird die Auftriebsliste entweder, falls sie noch nicht eingereicht wurde, nachgereicht oder korrigiert. Der Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb hat die Möglichkeit die Erfassung der Schafe- und Ziegen auf unterschiedliche Art durchzuführen:
Eine zweite Möglichkeit ist das Hochladen einer vorab vom tierhaltenden Betrieb ausgefüllten Excel-Liste.
Wurde keiner der beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen, gibt es nur mehr die Möglichkeit die Tiere manuell zu erfassen.
Um die Korrektur senden zu können, muss mit der Handysignatur ins eAMA eingestiegen werden.
- Import einer vom Tierhalter gesendeten Vorschlagsliste
- Hochladen einer vorab ausgefüllten Excel-Liste
- Manueller Eingabe von Schafen und Ziegen per Ohrmarke mit ohrmarkenspezifischen Stammdaten
Eine zweite Möglichkeit ist das Hochladen einer vorab vom tierhaltenden Betrieb ausgefüllten Excel-Liste.
Wurde keiner der beiden Möglichkeiten in Anspruch genommen, gibt es nur mehr die Möglichkeit die Tiere manuell zu erfassen.
Um die Korrektur senden zu können, muss mit der Handysignatur ins eAMA eingestiegen werden.
Muss der Abtrieb gemeldet werden?
Der Abtrieb der Schafe/Ziegen muss spätestens am siebten Tag nach dem tatsächlich durchgeführten Abtrieb online in der Auftriebsliste mittels Korrektur zum MFA gemeldet werden, auch wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Für die korrekte Abtriebsmeldung ist der Bewirtschafter bzw. der Obmann der Alm/Gemeinschaftsweide zuständig.
Besonders zu beachten
Nimmt der auftreibende Betrieb auch an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide für Schafe/Ziegen“ teil, ist darauf zu achten, dass in der Beilage "Tierwohl-Weide/Stallhaltung“ seines Mehrfachantrages bei den auf die Alm/Gemeinschaftsweide aufgetriebenen Tieren das Abgangsdatum mittels Korrektur erfasst werden muss. Achtung: Die Tiere dürfen in der Beilage nicht gelöscht werden, da ansonsten die Weideprämie verloren geht.
Auch nach Rückkehr von der Alm/Gemeinschaftsweide auf die Heimweide muss der Mehrfachantrag des Auftreibers korrigiert werden, indem in der Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ ein Zugangsdatum, dass sich mit dem Abtriebsdatum deckt, erfasst wird.
Nimmt ein auftreibender Betrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide“ nicht teil, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Eine Meldung der Schafe/Ziegen über die Auftriebsliste ersetzt die sonst notwendige Meldung im VIS. Die Daten werden automatisch von der AMA an die VIS übermittelt.
Auch nach Rückkehr von der Alm/Gemeinschaftsweide auf die Heimweide muss der Mehrfachantrag des Auftreibers korrigiert werden, indem in der Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung“ ein Zugangsdatum, dass sich mit dem Abtriebsdatum deckt, erfasst wird.
Nimmt ein auftreibender Betrieb an der ÖPUL-Maßnahme "Tierwohl-Weide“ nicht teil, besteht kein weiterer Handlungsbedarf.
Eine Meldung der Schafe/Ziegen über die Auftriebsliste ersetzt die sonst notwendige Meldung im VIS. Die Daten werden automatisch von der AMA an die VIS übermittelt.