MFA 2025: Einreichfrist endet
Anträge, die ab Mittwoch, den 16. April, an die AMA gesendet werden, gelten als zu spät eingereicht und lösen keine Prämienzahlung für das Antragsjahr 2025 aus. Nur für die Abgabe der Alm-/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste, für die Beantragung der Varianten bei den Zwischenfruchtbegrünungen und für die Beantragung der bodennah ausgebrachten Güllemengen gelten längere Fristen (siehe dazu Kasten "Fristen für das Antragsjahr 2025").

Bei zeitgerechter Einreichung des Mehrfachantrages können Änderungen der Schlagnutzungsart bis spätestens 15 Kalendertage vor der Auszahlung im Dezember 2025 ohne Prämieneinbußen vorgenommen werden, sofern keine Vor-Ort-Kontrolle angekündigt bzw. im Rahmen einer Kontrolle bereits eine Abweichung festgestellt wurde. Nachbeantragungen von Flächen oder Codes, die mit einer Prämienausweitung verbunden sind, sind nach dem 15. April jedoch nicht mehr möglich.
Da die Antragstellung schon seit November 2024 möglich ist und daher bei vielen Betrieben die Einreichung des MFA 2025 schon einige Zeit zurückliegt, wird empfohlen, vor Ende der Frist nochmals alle beantragten Daten zu überprüfen, zwischenzeitliche Änderungen mittels Korrektur bekanntzugeben und allenfalls vorhandene Fehler zu beheben.
Betriebe, die für die Antragserfassung oder für eine Korrektur die Unterstützung der LK-Außenstellen in Anspruch nehmen wollen und dafür noch keinen Termin haben, müssen sich umgehend um einen Erfassungstermin kümmern. Es kann nicht garantiert werden, kurzfristig vor Fristende einen Termin zu erhalten.
Fristen für das Antragsjahr 2025
Bis spätestens am 15. April 2025
- Antrag auf Direktzahlungen (inkl. Zahlung für Junglandwirte und Almauftriebsprämie)
- Antrag auf Ausgleichszulage
- Antrag auf Rückvergütung CO2-Bepreisung und temporäre Agrardieselrückvergütung
- Bekanntgabe von Lage, Ausmaß und Schlagnutzung der Flächen und der Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codierungen (Feldstücksliste)
- Abgabe Beilage "Tierliste"
- Abgabe Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung"
- Abgabe Beilage "Gefährdete Nutztierrassen"
- Angaben im Rahmen vom ÖPUL wie z.B. Anzahl der Bio-Bienenstöcke und Verzicht auf Mähaufbereiter
- Referenzänderungsanträge
Bis spätestens am 15. Juli 2025
- Alm/Gemeinschaftsweide-Auftriebsliste
- Innerhalb von 14 Tagen nach dem Almauftrieb: Alm-/Weidemeldung Rinder
- Innerhalb von 7 Tagen nach dem Almauftrieb: Beantragung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen in der Auftriebsliste
Bis spätestens am 31. August 2025
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 - 3
Bis spätestens am 30. September 2025
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 - 7
Bis spätestens am 30. November 2025
- Bodennah ausgebrachte bzw. separierte Güllemenge