Was beim Almauftrieb von Rindern, Schafen und Equiden zu beachten ist
Beihilfefähig sind in Österreich liegende Alm- und Gemeinschaftsweideflächen und die darauf aufgetriebenen Tiere im Rahmen der Ausgleichszulage, der Direktzahlungen inklusive der Almauftriebsprämie und des Österreichischen Agrarumweltprogramms, in den beiden ÖPUL-Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung". Für den Erhalt der Prämien muss eine Alpungsdauer von mindestens 60 Tagen eingehalten werden, wobei der Tag des Abtriebs nicht mitzählt. Berücksichtig werden nur Tiere, die bis 15. Juli 2023 auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben werden. Der 1. Juli ist als Altersstichtag des jeweiligen Antragsjahres definiert.
Um Prämien lukrieren zu können, müssen zudem nachstehende Unterlagen fristgerecht eingereicht werden:
- Mehrfachantrag inklusive der Feldstücksliste mit den Alm- und/oder Gemeinschaftsweideflächen bis 17. April 2023.
- Auftriebsliste für die ÖPUL-Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und "Tierwohl - Behirtung" sowie die Meldung von Schafen, Ziegen, Equiden und Neuweltkamelen (Meldefrist) bis 17. Juli 2023.
- Alm-/Weidemeldung Rinder im RinderNET mit 14-tägiger Meldefrist, spätestens jedoch bis zum 29. Juli 2023.
- Neu: Mit dem Antragsjahr 2023 fällt die maximale Unterbrechung der Alpungsdauer von zehn Tagen weg, d. h. die 60-tägige Alpungsdauer darf jetzt für beliebig viele Tage unterbrochen werden.
Welche Prämien erhält der Auftreiber?
- Ausgleichszulage: Für den Erhalt der Ausgleichszulage muss diese aktiv im Mehrfachantrag 2023 beantragt sein. Die Ausgleichszulage bei Auftrieb auf Almen und Gemeinschaftsweiden wird über die Erschwernispunkte des Heimbetriebes des Auftreibers berechnet. Anteilige Flächen ab dem 70. Hektar sind nicht förderfähig. Für die Berechnung der Flächen werden je aufgetriebener RGVE 0,75 ha Weidefutterfläche angerechnet. Zudem wird höchstens der doppelte Wert der prämienfähigen Fläche des Heimbetriebes innerhalb und außerhalb des benachteiligten Gebietes berücksichtigt.
- Direktzahlungen: Für den Erhalt der Direktzahlungen pro Hektar förderfähiger anteiliger Almweidefläche muss das Kreuz "Basiszahlung inkl. Umverteilungszahlungen" unter den MFA-Angaben angekreuzt sein. Die Auszahlung erfolgt ab mindestens 1,5 ha förderfähiger Fläche. Die ermittelte förderfähige Almweidefläche wird aliquot auf Basis der aufgetriebenen Gesamt-RGVE auf die jeweiligen Auftreiber aufgeteilt. Die Prämie pro Hektar anteiliger Almweidefläche beläuft sich auf etwa 41 Euro.
- Almauftriebsprämie: Der Auftreiber erhält im Rahmen der Direktzahlungen die Almauftriebsprämie für den Auftrieb von Rindern, Mutterschafen und Mutterziegen auf Almen. Die Beantragung der Almauftriebsprämie erfolgt ab 2023 mit der Einreichung des MFA durch aktives Ankreuzen der jeweiligen Tierkategorie in den MFA-Angaben. Die Auszahlung erfolgt ab mindestens 1,5 ha förderfähiger Fläche oder einem Mindestbetrag von 150 Euro Almauftriebsprämie. Bei gleichzeitiger Beantragung der Maßnahmen "Tierwohl - Stallhaltung Rinder" und "Tierwohl - Weide" kommt es in diesen Maßnahmen zu Abzügen. Prämienhöhen liegen bei 100 Euro/RGVE für Kühe und Mutterschafe/-ziegen und 50 Euro/RGVE für sonstige Rinder.
Welche Prämien erhält der Almbewirtschafter?
Der Almbewirtschafter erhält bei Teilnahme an den ÖPUL-Maßnahmen "Almbewirtschaftung" und/oder "Tierwohl - Behirtung" unter Einhaltung der Fördervoraussetzungen die Prämien aus der jeweiligen beantragten Maßnahme.
Kontakt
-
Bernadette Uran
invekos@lk-kaernten.at; bernadette.uran@lk-kaernten.at
T 0463/5850-1323
F 0463/5850-91323