380kV-Stromleitung: Trassenplanungen laufen
Ab März 2026 sind im Auftrag der Kooperationspartner Austrian Power Grid (APG) und Kärnten Netz (KNG-Kärnten Netz GmbH) Planungsteams entlang der festgelegten Grobtrasse unterwegs, um die Trasse abschnittsweise weiter zu konkretisieren. Im Zuge der Planung werden entlang der vorgesehenen Trasse fachliche Kartierungsarbeiten – unter anderem in den Bereichen Naturschutz, Raumordnung, Landschaft oder Forstwesen – durchgeführt. Die Experten begehen die potenziell betroffenen Flächen, um die örtlichen Gegebenheiten zu erfassen und zu bewerten.
Information der Grundeigentümer
Die Kartierer sind dabei ähnlich wie Spaziergänger in der Landschaft unterwegs und beschränken sich ausschließlich auf Beobachtungen. Die Kartierungsarbeiten erfolgen besonders behutsam – es werden dabei keinerlei Flächen beansprucht. Wiesen- und Waldflächen bleiben unversehrt, ebenso wie der natürliche Zustand von Grund und Boden. Die Erhebungen dienen ausschließlich der sorgfältigen fachlichen Beurteilung im Rahmen der Projektplanung. Die reinen Kartierungsarbeiten erfolgen ohne vorherige Kontaktaufnahme mit den Grundstückseigentümern.
An einigen potenziellen Maststandorten werden geologische Untersuchungen des Untergrundes notwendig sein. Dazu zählen beispielswiese Kernbohrungen, Baggerschürfe oder Rammsondierungen. Der Flächenbedarf für diese Maßnahmen ist kleinräumig und liegt zwischen 50 und 150 Quadratmetern. Baggerschürfe und Rammsondierungen können inklusive Rekultivierung in der Regel innerhalb eines Tages pro potenziellen Maststandort durchgeführt werden. Eine Kernbohrung ist meist innerhalb einer Woche abgeschlossen. Bei zusätzlichen Untersuchungen oder in schwierigem Gelände kann kann sich die Dauer in Ausnahmefällen auf bis zu drei Wochen verlängern. Falls geologische Untersuchungen im Wald stattfinden, werden dafür selbstverständlich vorab die notwendigen Rodungsbewilligungen eingeholt.
Vor Durchführung dieser geologischen Untersuchungen am jeweiligen Standort kontaktieren die Mitarbeiter der APG bzw. Kärnten Netz die Grundeigentümer, um Eingriffe in die land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung so gering wie möglich zu halten. Allfällige entstandene Flurschäden werden gemäß den Richtlinien der Landwirtschaftskammer Kärnten entschädigt.
Gespräche für Rahmenübereinkommen
Im Auftrag der betroffenen Grundeigentümer verhandelt die Landwirtschaftskammer Kärnten mit den Projektwerbern APG und Kärnten Netz ein Rahmenübereinkommen. Diese sind gängige Praxis bei allen Projekten von APG und Kärnten Netz. Sie regeln die rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Entschädigungen für die Inanspruchnahme land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke und bilden die Grundlage für die jeweiligen Dienstbarkeitsverträge. Die Gespräche haben Anfang Februar 2026 begonnen.
Vor Abschluss der Verhandlungen werden die betroffenen Grundeigentümer seitens der LK Kärnten jedenfalls über das vorliegende Verhandlungsergebnis informiert. Ob tatsächlich ein Übereinkommen abgeschlossen wird, soll durch eine weitere Umfrage unter den betroffenen Grundeigentümern ermittelt werden. Auch mit dem Abschluss des Rahmenübereinkommens bleibt der individuelle Abschluss von Options- bzw. Dienstbarkeitsverträgen stets weiter in der alleinigen und freien Entscheidung des einzelnen Grundeigentümers.
Vor Abschluss der Verhandlungen werden die betroffenen Grundeigentümer seitens der LK Kärnten jedenfalls über das vorliegende Verhandlungsergebnis informiert. Ob tatsächlich ein Übereinkommen abgeschlossen wird, soll durch eine weitere Umfrage unter den betroffenen Grundeigentümern ermittelt werden. Auch mit dem Abschluss des Rahmenübereinkommens bleibt der individuelle Abschluss von Options- bzw. Dienstbarkeitsverträgen stets weiter in der alleinigen und freien Entscheidung des einzelnen Grundeigentümers.
Mitwirkung bei der Feintrassierung
Grundeigentümer sind auch weiterhin aufgefordert – unabhängig von der direkten Kontaktaufnahme durch die APG – ihre Anregungen, Hinweise und eventuellen Wünsche zur Feintrasse digital einzubringen. Hierfür wurde ein Online-Formular auf dem Infoportal www.netzraumkaernten.at eingerichtet. Das Formular ist zudem unter https://partizipation.apg.at/de-DE/projects/beitragen-netzraumkaernten über den Button „Hier geht’s zur Umfrage“ abrufbar. Seitens der LK Kärnten wird dringend empfohlen, von diesem Mitwirkungsrecht Gebrauch zu machen.
Für Rückfragen steht das Fachexperten-Team der LK Kärnten unter agrarwirtschaft@lk-kaernten.at zur Verfügung.
Für Rückfragen steht das Fachexperten-Team der LK Kärnten unter agrarwirtschaft@lk-kaernten.at zur Verfügung.
Weitere Infos
Infoportal für Bürgerinnen und Bürger: www.netzraumkaernten.at
Bürgerinformation Netzraum Kärnten
Telefonisch erreichbar: Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
+43 800 400 405
info-netzraumkaernten@apg.at
Bürgerinformation Netzraum Kärnten
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+43 800 400 405
info-netzraumkaernten@apg.at