380kV-Leitung: LK Kärnten fordert frühzeitige Einbindung und faire Entschädigung der Betroffenen
Mit der am 29. September erfolgten Vorstellung der insgesamt rund 180 km langen Grobtrasse der 380kV-Stromleitung quer durch Kärnten (170 km in Kärnten) nimmt das von Austria Power Grid (APG) und Kärnten Netz GmbH (KNG) geplante Projekt konkrete Formen an. Hunderte Grundeigentümer werden durch die Errichtung von Strommasten, Zufahrtswegen, Umspannwerken und der geplanten Leitungsführung in der Bewirtschaftung ihrer land- bzw. forstwirtschaftlichen Flächen direkt betroffen sein.
„Der Bau einer Hochspannungsleitung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht der betroffenen Flächen zur Folge“, gibt Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber zu bedenken. „Eine frühzeitige Einbindung der direkt betroffenen Grundeigentümer auf Augenhöhe ist für ein erfolgreiches Vorantreiben dieses Projektes eine Grundvoraussetzung. Nun gilt es, die dahingehenden Zusagen der Projektwerber auch Realität werden zu lassen.“
„Der Bau einer Hochspannungsleitung hat unmittelbare Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und das Eigentumsrecht der betroffenen Flächen zur Folge“, gibt Landwirtschaftskammerpräsident Siegfried Huber zu bedenken. „Eine frühzeitige Einbindung der direkt betroffenen Grundeigentümer auf Augenhöhe ist für ein erfolgreiches Vorantreiben dieses Projektes eine Grundvoraussetzung. Nun gilt es, die dahingehenden Zusagen der Projektwerber auch Realität werden zu lassen.“
Damit das Projekt auch von jenen mitgetragen wird, die Grund und Boden zur Verfügung stellen müssen, sind aus Sicht der LK Kärnten jedenfalls folgende Punkte sicherzustellen:
„Die Einbindung der Betroffenen, eine transparente Kommunikation und faire Entschädigungen sind die Grundvoraussetzungen für eine Umsetzung des Projekts und können dazu beitragen, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Als LK Kärnten fordern wir das auch bei diesem Projekt ein“, betont Huber. Die LK Kärnten steht den betroffenen Grundeigentümern mit Fach- und Rechtsberatung zur Seite. Hausintern wurde eine Task-Force eingerichtet, um das Projekt zu begleiten. In den kommenden Wochen sind Informationsveranstaltungen der LK geplant. „Unsere Aufgabe ist es, die Eigentumsrechte der betroffenen Bäuerinnen und Bauern zu wahren und sicherzustellen, dass ihre Anliegen bestmöglich berücksichtigt werden!“, hebt LK-Präsident Huber abschließend hervor.
- Frühzeitige Einbindung von betroffenen Grundeigentümern und deren gesetzlicher Vertretung
- Information der betroffenen Grundeigentümer vor Betreten der land- und forstwirtschaftlichen Flächen durch die Projektwerber bzw. deren Beauftragen
- Maststandorte, Überspannung und Zufahrten sind möglichst bewirtschaftungsschonend zu gestalten, und die Bedenken der Grundeigentümer sind dabei bestmöglich zu berücksichtigen.
- Zeitgemäße und faire Entschädigung der aktuellen und zukünftigen Bewirtschaftungseinschränkungen und Wertverluste
„Die Einbindung der Betroffenen, eine transparente Kommunikation und faire Entschädigungen sind die Grundvoraussetzungen für eine Umsetzung des Projekts und können dazu beitragen, langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Als LK Kärnten fordern wir das auch bei diesem Projekt ein“, betont Huber. Die LK Kärnten steht den betroffenen Grundeigentümern mit Fach- und Rechtsberatung zur Seite. Hausintern wurde eine Task-Force eingerichtet, um das Projekt zu begleiten. In den kommenden Wochen sind Informationsveranstaltungen der LK geplant. „Unsere Aufgabe ist es, die Eigentumsrechte der betroffenen Bäuerinnen und Bauern zu wahren und sicherzustellen, dass ihre Anliegen bestmöglich berücksichtigt werden!“, hebt LK-Präsident Huber abschließend hervor.