380-kV-Stromtrasse: Projektwerber ersuchen um Mitwirkung
Der Planungsprozess für die Feintrasse der 380-kV-Stromleitung durch Kärnten ist derzeit im Gange und wird voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Erst in diesem Prozess werden die exakten Maststandorte sowie die Zufahrten auf konkreten Grundstücken festgelegt. Auch die detaillierte Planung und Ausgestaltung der Umspannwerke erfolgt in dieser Phase, weshalb von Seiten der Projektwerber zum aktuellen Zeitpunkt noch keine genauen Angaben zu deren Dimensionen gemacht werden können.
Die Mitarbeiter der APG werden die betroffenen Grundeigentümer im Zuge der Planung der Feintrasse aktiv kontaktieren. Aufgrund des verhältnismäßig großen Planungsgebiets ist mit einer entsprechend langen Planungsdauer zu rechnen.
Grundeigentümer sind jedoch bereits jetzt aufgefordert – unabhängig von der direkten Kontaktaufnahme durch die APG – ihre Anregungen, Hinweise und eventuellen Wünsche zur Feintrasse digital einzubringen. Hierfür wurde ein Online-Formular auf dem Infoportal www.netzraumkaernten.at eingerichtet. Das Formular ist zudem unter partizipation.apg.at/de-DE/projects/beitragen-netzraumkaernten über den Button „Hier geht’s zur Umfrage“ abrufbar. Seitens der LK Kärnten wird dringend empfohlen, von diesem Mitwirkungsrecht ehestmöglich Gebrauch zu machen.
Die Mitarbeiter der APG werden die betroffenen Grundeigentümer im Zuge der Planung der Feintrasse aktiv kontaktieren. Aufgrund des verhältnismäßig großen Planungsgebiets ist mit einer entsprechend langen Planungsdauer zu rechnen.
Grundeigentümer sind jedoch bereits jetzt aufgefordert – unabhängig von der direkten Kontaktaufnahme durch die APG – ihre Anregungen, Hinweise und eventuellen Wünsche zur Feintrasse digital einzubringen. Hierfür wurde ein Online-Formular auf dem Infoportal www.netzraumkaernten.at eingerichtet. Das Formular ist zudem unter partizipation.apg.at/de-DE/projects/beitragen-netzraumkaernten über den Button „Hier geht’s zur Umfrage“ abrufbar. Seitens der LK Kärnten wird dringend empfohlen, von diesem Mitwirkungsrecht ehestmöglich Gebrauch zu machen.
Vorarbeiten, Begehungen
Aktuell werden Vorarbeiten und Begehungen durchgeführt. Die APG hat dazu beim Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus (vormals BMK) eine sogenannte Vorarbeitenbewilligung nach § 5 Starkstromwegegesetz 1968 erwirkt. Diese Bewilligung stellt gegenüber den Grundeigentümern eine Verordnung dar und wurde durch Anschlag an den Amtstafeln der Gemeinden ordnungsgemäß kundgemacht. Sie ist weiterhin auf der Homepage partizipation.apg.at unter der Rubrik „Downloads“ verfügbar.
Mitarbeiter der APG sowie von ihr beauftragte Personen und Unternehmen sind auf Grundlage der Vorarbeitenbewilligung berechtigt, sämtliche Grundstücke in den genannten Gemeinden zu betreten und dort notwendige Vorarbeiten durchzuführen.
Eine Kontaktaufnahme mit Grundeigentümern, deren Grundstücke für Vorarbeiten in Anspruch genommen werden, wurde seitens der Projektwerber zugesichert. Eine Kontaktaufnahme aller Grundeigentümer, deren Grundstücke im Rahmen der Trassenfindung lediglich betreten werden, ist hingegen nicht vorgesehen.
Mitarbeiter der APG sowie von ihr beauftragte Personen und Unternehmen sind auf Grundlage der Vorarbeitenbewilligung berechtigt, sämtliche Grundstücke in den genannten Gemeinden zu betreten und dort notwendige Vorarbeiten durchzuführen.
Eine Kontaktaufnahme mit Grundeigentümern, deren Grundstücke für Vorarbeiten in Anspruch genommen werden, wurde seitens der Projektwerber zugesichert. Eine Kontaktaufnahme aller Grundeigentümer, deren Grundstücke im Rahmen der Trassenfindung lediglich betreten werden, ist hingegen nicht vorgesehen.