ÖPUL Bio: Im Herbst die Einstiegsmöglichkeit nutzen
Betriebe, die sich für die biologische Wirtschaftsweise interessieren, haben demnach bis spätestens Ende 2024 Zeit, sich zu überlegen, ob sie in die Maßnahme "biologische Wirtschaftsweise" einsteigen wollen. Da es sich um eine mehrjährige Maßnahme handelt, gilt eine Vertragsverpflichtung bis 31. Dezember 2028. Ein Einstieg sollte deshalb im Vorfeld gut durchdacht werden. Soll die Bioprämie im Jahr 2024 abgeholt werden, muss die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" heuer bis 31. Dezember im Mehrfachantrag angekreuzt werden.
Zusätzlich ist es notwendig, einen Kontrollvertrag mit einer in Österreich anerkannten Biokontrollstelle bis Jahresende zu unterzeichnen. Nur wer einen Kontrollvertrag besitzt, gilt als anerkannter Biobetrieb und kann nach der Umstellungszeit seine Produkte biologisch vermarkten. Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, müssen alle Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/848 eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben laut der ÖPUL-Biomaßnahme umgesetzt werden. Dazu zählen die Anlage von Biodiversitätsflächen und die Weiterbildungsverpflichtung.
Zusätzlich ist es notwendig, einen Kontrollvertrag mit einer in Österreich anerkannten Biokontrollstelle bis Jahresende zu unterzeichnen. Nur wer einen Kontrollvertrag besitzt, gilt als anerkannter Biobetrieb und kann nach der Umstellungszeit seine Produkte biologisch vermarkten. Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, müssen alle Vorgaben der EU-Bio-Verordnung 2018/848 eingehalten werden. Zusätzlich müssen die Vorgaben laut der ÖPUL-Biomaßnahme umgesetzt werden. Dazu zählen die Anlage von Biodiversitätsflächen und die Weiterbildungsverpflichtung.
In Österreich gibt es mehrere verschiedene zertifizierte Biokontrollstellen. Um die Auswahl zu erleichtern, gibt es vom Bioverband Bio Austria eine Zusammenstellung der pro Jahr anfallenden Kosten je Kontrollstelle. In den Kosten inbegriffen ist die jährlich stattfindende Vorortkontrolle. Diese ist notwendig, um ein gültiges Biozertifikat zu erhalten. Es wird nach der Kontrolle an den jeweiligen Biobetrieb versendet und kann auch unter www.bioc.info oder www.easy-cert.com heruntergeladen werden. Am Biozertifikat ist ersichtlich, welches erzeugte Produkt welchen Status hat (konventionell, Umstellungsware, Bio, Eigenbedarf etc.). Die Produkte dürfen also nur als Bio ausgelobt und vermarktet werden, wenn sie am Biozertifikat als Bioprodukt ausgewiesen sind.
Tierspezifische Umstellungszeit
Umstellungszeit | Tierart |
¾ ihres Lebens, mind. jedoch zwölf Monate | Rinder, Equiden Achtung: für Milch sechs Monate |
Zwölf Monate | Gatterwild (Dam-, Sika-, Rot- und Davidswild) Lamas und Alpakas, Bienen |
Sechs Monate | Schafe und Ziegen, Schweine, Milch (Rinder, Equiden) |
Zehn Wochen | Geflügel für die Fleischerzeugung |
Sieben Wochen | Geflügel für die Fleischerzeugung |
Sechs Wochen | Geflügel für die Eiererzeugung |
Umstellungszeit
Sobald ein Kontrollvertrag unterzeichnet wurde, beginnt die Umstellungszeit zu laufen. Hierbei gibt es zwei Modelle. Wird das Modell der gesamtbetrieblichen Umstellungszeit gewählt, ist der gesamte Betrieb (Flächen und Tiere) nach zwei Jahren biologisch anerkannt. Ab diesem Zeitpunkt können alle tierischen und pflanzlichen Produkte biologisch vermarktet werden. Für Dauerkulturen (Obst- und Weinbau) gilt eine dreijährige Umstellungszeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit der nicht gleichzeitigen Umstellung. Dabei können verschiedene Produktionszweige unterschiedlich schnell umgestellt werden. Flächen können beispielsweise, wenn nachgewiesenermaßen keine verbotenen Betriebsmittel eingesetzt wurden, vorzeitig anerkannt und somit die Umstellungszeit verkürzt werden. In diesem Fall tritt bei den Tieren die tierspezifische Umstellungszeit (siehe Tabelle) in Kraft. Diese Variante ist vor allem für Milchviehbetriebe interessant.
Beratungsangebot
Das Biozentrum Kärnten steht Ihnen beim Bioeinstieg mit dem Beratungsangebot "Umstellungsberatung" unterstützend zu Seite. Die Beratung kann direkt vor Ort oder im Büro des Biozentrum Kärntens stattfinden. Im Beratungsgespräch werden unter anderem die verschiedenen Biovermarktungswege besprochen. So kann bereits am Anfang abgeklärt werden, welche Möglichkeiten bestehen. Zusätzlich werden auf tierhaltenden Betriebe die Stallungen besichtigt, um zu überprüfen, ob diese biokonform sind. Die Produktionsrichtlinien und das Förderprogramm sowie der Abschluss eines Vertrages mit einer Biokontrollstelle werden natürlich nicht außer Acht gelassen. Somit kann die Beratung als Grundlage dienen, ob ein Bioeinstieg sinnvoll und möglich ist. Falls Interesse an einem Beratungsgespräch besteht, kann das Biozentrum telefonisch unter 0463/58 50-54 00 oder per E-Mail (kaernten@bio-austria.at) erreicht werden.
Tipp: In der Umstellungsbroschüre des LK-Biozentrums finden Sie alle Infos zum Bioeinstieg kompakt zusammengefasst. Die Broschüre steht am Ende des Artikels kostenlos zum Download bereit.
Tipp: In der Umstellungsbroschüre des LK-Biozentrums finden Sie alle Infos zum Bioeinstieg kompakt zusammengefasst. Die Broschüre steht am Ende des Artikels kostenlos zum Download bereit.
Webinare
Sollten Sie sich für die biologische Landwirtschaft und den Einstieg in die ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" interessieren, besteht die Möglichkeit, an den beiden kostenlosen Webinaren "Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise - Schwerpunkt Grünland" (17. Oktober, 19.30 Uhr) und "Einstieg in die biologische Wirtschaftsweise - Schwerpunkt Acker" (24. Oktober, 19.30 Uhr) teilzunehmen. Im Rahmen der Webinare erfahren Sie, welche Vorgaben ein Biobetrieb bei Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme "Biologische Wirtschaftsweise" einhalten muss.
Weitere Programmpunkte sind:
Weitere Programmpunkte sind:
- Worauf muss ich bei der Umstellung auf Bio achten?
- Welche Chancen im ÖPUL gibt es als Biobetrieb?
- Wie finde ich die passende Kontrollstelle?