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Zwischenfruchtbegrünung - Beantragung nicht vergessen

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21.08.2024 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Die ÖPUL-Begrünungs­varianten für den Sommer/​Herbst 2024 müssen im MFA 2024 angegeben werden. Für Nachmeldungen und Korrekturen sind Fristen zu beachten.

Begrünungsmischung.jpg © Petritz
Ergeben sich in den Begrünungsvarianten Änderungen, sind Korrekturen beim MFA nötig. © Petritz
Bereits seit dem Jahr 2022 sind die Begrünungsvarianten der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" im MFA des jeweiligen Antragsjahres zu beantragen. Der Herbstantrag ist entfallen. Die angelegten Begrünungen sind mittels Angabe der entsprechenden Variante je Schlag in der Feldstücksliste anzugeben.

Bis wann sind die begrünten Flächen zu melden?

Es ist möglich, die Varianten (siehe Tabelle) bereits bei der MFA-Abgabe bekanntzugeben oder diese nachzumelden. Dafür sind nachstehende Antragsfristen zu beachten:
  • Begrünungsvarianten 1, 2 und 3 bis spätestens 31. August 2024
  • Begrünungsvarianten 4, 5, 6 und 7 bis spätestens 30. September 2024
Nach den Fristen sind nur mehr Abmeldungen oder Verringerungen von Begrünungsvarianten möglich. Es gibt keine Nachreichfrist.
 
Variante Anlage bis spätestens am Frühester Umbruch am Einzuhaltende Bedingungen
1 31. Juli 10. Oktober Ansaat von mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien; Befahrungsverbot bis 30.September (ausgenommen Überqueren der Fläche zur Bewirtschaftung der Nachbarflächen); Nachfolgend verpflichtender Anbau einer Hauptkultur im Herbst.
2 5. August 15. Februar Ansaat von mindestens sieben Mischungspartnern aus mindestens drei Pflanzenfamilien.
3 20. August 15. November Ansaat von mindestens drei Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien.
4 31. August 15. Februar Ansaat von mindestens drei Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien.
5 20. September 1. März Ansaat von mindestens drei Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien.
6 15. Oktober 21. März Ansaat folgender, winterharter Kulturen (gemäß Saatgutgesetz) oder deren Mischungen: Grünschnittroggen nach Saatgutgesetz, Pannonische Wicke, Zottelwicke, Winterackerbohne, Wintererbse oder Winterrübsen (inkl. Perko).
7 15. September 31. Jänner Ansaat von Begleitsaaten zwischen oder in den Reihen bei Winterraps mit mindestens drei Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien, kein Herbizideinsatz nach dem Vierblattstadium des Rapses bis zum Ende des Begrünungszeitraumes.
Biodiversitätsfläche Acker © LKÖ/Thomas Weber
Der Fokus der Programmänderung liegt auf der Attraktivierung der ÖPUL-Maßnahmen sowie Vereinfachung der Konditionalität. © LKÖ/Thomas Weber

Können Begrünungsvarianten korrigiert werden?

Wurden Begrünungsvarianten bereits im MFA 2024 beantragt und ergeben sich notwendige Änderungen, muss der Mehrfachantrag korrigiert werden. Gründe können sein:
  • Änderung der Begrünungsvariante (z. B. Variante 3 auf 4)
  • keine Begrünung angelegt
  • Verkleinerung der begrünten Fläche
  • Begrünung wird im Folgejahr als Hauptkultur belassen und geerntet
Die Korrekturen sind umgehend vorzunehmen, sobald sich herausstellt, dass auf einem bereits beantragten Begrünungsschlag die Bedingungen nicht erfüllt werden können.

Es wird empfohlen, die Korrektur vor dem spätestmöglichen Anlagezeitpunkt durchzuführen, um keine Beanstandungen bei einer Vor-Ort-Kontrolle zu haben. Nach einer Kontrolle ist eine Korrektur nicht mehr möglich.

Welches Mindestausmaß muss begrünt werden?

In der einjährigen Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" ist keine Mindestbegrünungsfläche vorgeschrieben. 

Wird keine Begrünungsvariante beantragt oder wird in einem Jahr die Mindestteilnahmebedingung von 1,50 ha Ackerfläche nicht erreicht, erlischt die Verpflichtung für diese Maßnahme. Es ist ein neuer fristgerechter ÖPUL-Maßnahmenantrag im MFA 2025 bis 31. Dezember 2024 erforderlich, wenn der Betrieb im Jahr 2025 wieder prämienfähig an der Maßnahme teilnehmen möchte.

GLÖZ 8 - Ausnahmeregelung

Im Jahr 2024 kann die Ausnahmeregelung von der Stilllegungsverpflichtung aus GLÖZ 8 in Anspruch genommen werden. Statt der verpflichtenden 4 %-Grünbrache sind auch nachstehende Kulturen anrechenbar:
  • Leguminosen ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Zwischenfrüchte nach den Auflagen der ÖPUL-Varianten 1 bis 6 ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Grünbrachen und Leguminosen mussten bis spätestens 15. April 2024 mit dem Code NPF beantragt werden. 

Bei den Zwischenfrüchten gelten dieselben Beantragungsfristen wie in der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau", wobei die Beantragung der Variante mit der Codierung NPF erfolgt (z. B. Variante 3 NPF). Auch die Bedingungen (z. B. vorgeschriebene Mischungspartner, Pflanzenschutzmittelverbot und Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung, Anlage- und Umbruchszeitpunkt etc.) sind dieselben wie in der Begrünungs­maßnahme. Diese sind im ÖPUL-Maßnahmenerläuterungsblatt angeführt. 

Die Ausnahme können auch Betriebe in Anspruch nehmen, die an der Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün" oder an keiner der beiden Begrünungsvarianten teilnehmen. Gerade in solchen Fällen ist darauf zu achten, dass die Richtlinien eingehalten werden.

Betriebe, die bei der MFA-Abgabe die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen wollten, aber die Begrünungsvarianten noch nicht beantragt haben, müssen diese unbedingt noch fristgerecht nachreichen, um einen Konditionalitätsverstoß zu vermeiden.

Mit Invekos-Service-Paket Fristen einhalten

Mit dem Invekos-Servicepaket (ISP) bietet die LK Kärnten den MFA-Antragstellern eine gern genutzte Serviceleistung. Je nach Belieben kann zwischen den Paketen "ISP Standard" und dem "ISP Standard-Plus" gewählt werden. 

Dabei ist das "SMS-Info-Service" das perfekte Feature, um immer über betriebsrelevante Themen und Termine am Laufenden zu bleiben. Mit dem Servicepaket versäumen Sie keine Fristen, übersehen Sie keine betriebsrelevanten Auflagen, und Sie werden frühzeitig über Neuigkeiten aus dem Invekos-Bereich informiert! Neben dem SMS-Infoservice gibt es auch noch andere ISP-Leistungen, wie zum Beispiel den 30-Euro-Bildungsscheck, den vergünstigten Aufzeichnungscheck und vieles mehr. 

Die Kosten für das Standard-Paket belaufen sich auf 56 Euro/​Jahr, für das Standard-Plus-Paket werden 86 Euro/​Jahr via SEPA-Lastschrift eingehoben. Es ist jederzeit in Ihrer Außenstelle abschließbar und jährlich kündbar. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Invekos-Mitarbeiter Ihrer Außenstelle.

ÖPUL 2023-2027

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