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Almmeldung Rinder

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23.05.2023 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Die wichtigsten Punkte, die beim Auftrieb von RIndern zu beachten sind.

Rinderalm © stock.adobe.com
Was muss beim Almauftrieb beachtet werden? © stock.adobe.com

Bis wann muss die Auftriebsliste abgegeben werden?

Die MFA-Beilage "Alm/Gemeinschaftsweide - Auftriebsliste“ muss bei einer reinen Rinderalm für die ÖPUL-Maßnahmen "Almbewirtschaftung“ mit Erschließungsstufe 2 oder 3 und "Tierwohl - Behirtung“ abgegeben werden. Die Beantragungsfrist für die Auftriebsliste endet am Montag, 17. Juli 2023, eine Abgabe ab Dienstag, 18. Juli 2023, wird als zu spät gewertet und für die Förderungsberechnungen nicht mehr berücksichtigt. Auch wenn die Beantragung der Auftriebsliste zu spät erfolgt, besteht weiterhin die Meldepflicht für aufgetriebene Tiere. Korrekturen nach dem 17. Juli 2023, die zu einer Prämienausweitung führen würden, werden nicht mehr berücksichtigt.

Wie erfolgt die Meldung des Auftriebs von Rindern auf eine Alm/Gemeinschaftsweide?

Werden Rinder im Zeitraum von 1. April bis 15. November des aktuellen Antragsjahres auf eine Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben, muss eine Alm-/Weidemeldung Rinder online über das eAMA-RinderNET vom Almbewirtschafter bzw. Bewirtschafter der Gemeinschaftsweide erfasst werden. Für Weidezeiten außerhalb dieses Zeitraumes sind Zu- und Abgangsmeldungen zu tätigen. Es empfiehlt sich, den bestehenden PIN-Code für den eAMA-Einstieg zeitgerecht zu überprüfen, um den Auftrieb fristgerecht melden zu können. Alternativ ist ein Einstieg über die Handysignatur möglich.

Welche Meldefrist ist bei der Alm-/Weidemeldung Rinder einzuhalten?

Für die Alm-/Weidemeldung gilt eine 14-tägige Meldefrist (Kalendertage). Für die Förderungsberechnungen werden nur Rinder berücksichtigt, die bis zum 15. Juli 2023 auf der ersten Alm/Gemeinschaftsweide aufgetrieben und bis spätestens 29. Juli 2023 online über das RinderNET gemeldet werden.

Wer ist für die Alm-/Weidemeldung Rinder verantwortlich?

Die fristgerechte Meldung ist von jenem Betrieb zu tätigen, bei dem die Rinder zugehen, somit vom Bewirtschafter bzw. Obmann der Alm/Gemeinschaftsweide. Der Auftreiber macht eine Eintragung im Bestandsverzeichnis.

Um eine möglichst fehlerfreie und zeitgerechte Alm-/Weidemeldung Rinder zu gewährleisten, wird empfohlen, dass der Auftreiber über das RinderNET eine "Auftreiber-Vorschlagsliste“ erstellt und an die bewirtschaftende Person der Alm/Gemeinschaftsweide übermittelt. Die Vorschlagsliste allein ersetzt nicht die Alm-/Weidemeldung.

Wie erstellt man die "Auftreiber-Vorschlagsliste“?

Der auftreibende Betrieb steigt mittels eigenem eAMA-Pincode oder Handysignatur ins RinderNET ein. Im Menüpunkt "Rinderbestand“ werden jene Rinder ausgewählt, die aufgetrieben werden sollen. Nach Betätigen der Schaltfläche "Liste für Alm-/Weidebetrieb erstellen“ sind die notwendigen Daten des Alm-/Weidebetriebs, das Auf- und voraussichtliche Abtriebsdatum und die Angaben zur "gemolkenen Kuh“ anzugeben. Nach dem Speichern kann die Vorschlagsliste elektronisch an den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb übermittelt werden. Der Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb erhält nach Einlangen der Vorschlagsliste eine Information per E-Mail. Die Überprüfung der E-Mail-Adresse für den Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb wird empfohlen.

Welche Angaben enthält die Alm-/Weidemeldung Rinder?

Bei Auftrieb von Rindern auf eine Alm/Gemeinschaftsweide sind anzugeben:
  • Betriebsnummer der Alm/Gemeinschaftsweide
  • Betriebsnummer des Herkunftsbetriebs
  • Ohrmarken aller aufgetriebenen Rinder
  • Herden- bzw. Einzelauftriebsdatum
  • Voraussichtliches Herden- bzw. Einzelabtriebsdatum
  • Beantragung "gemolkene Kuh“

Unter welcher Betriebsnummer muss die Alm-/Weidemeldung durchgeführt werden?

Bei der Alm-/Weidemeldung ist darauf zu achten, dass der meldende Betrieb mit der Betriebsnummer der Alm/Gemeinschaftsweide ins eAMA einsteigt. Die Hauptbetriebsnummer wird nur bei Heimweidemeldungen verwendet. Bei Almmeldungen muss im eAMA auf die Teilbetriebsnummer gewechselt werden. Der Wechsel der Betriebsnummer ist auch im Feld "Alm-/Weidebetrieb" möglich

Wie funktioniert die Alm-/Weidemeldung online?

Nach Einstieg ins eAMA mit der Betriebsnummer, auf welche die Alm-/Weidemeldung getätigt werden soll, ist im Reiter RinderNET der Menüpunkt "Alm-/Weidebestand" aufzurufen. Danach kann entweder eine neue Alm-/Weidemeldung erstellt oder die Auftreiber-Vorschlagsliste, insofern eine solche übermittelt wurde, übernommen werden. Auch eine manuelle Erfassung ist möglich. Eine Ausfüllvorlage steht auf der Homepage der LK Kärnten zur Verfügung. Vor dem Senden der Alm-/Weidemeldung ist diese auf Richtigkeit zu überprüfen und ggf. zu korrigieren,

Muss der Abtrieb gemeldet werden?

Der Abtrieb der Rinder muss spätestens am 14. Tag nach dem tatsächlich durchgeführten Abtrieb online gemeldet werden, auch wenn das voraussichtliche Abtriebsdatum mit dem tatsächlichen übereinstimmt. Für die korrekte Abtriebsmeldung ist der Bewirtschafter bzw. der Obmann der Alm/Gemeinschaftsweide zuständig.

Muss der Auftreiber noch etwas beachten?

Es wird empfohlen, regelmäßig mit dem Alm-/Gemeinschaftsweidebetrieb Rücksprache zu halten und sich eine Kopie der Alm-/Weidemeldung geben zu lassen. Abgesehen von einem Eintrag ins Bestandsverzeichnis gibt es keine weiteren Meldeverpflichtungen.

Kontakt

  • Bernadette Uran
    Bernadette Uran
    invekos@lk-kaernten.at; bernadette.uran@lk-kaernten.at
    T 0463/5850-1323
    F 0463/5850-91323

Downloads zum Thema

  • Alm Weidemeldung Rinder 2023 Ausfüllvorlage Online Meldung PDF 129,36 kB
  • MFA23 Alm-Änderungsmeldung-RGVE-Bestand (ausfüllbar) PDF 194,61 kB
  • Vorlage eama-Upload SchaZi-Almauftriebsliste.xls XLSX 119,59 kB

Links zum Thema

  • Was beim Almauftrieb von Rindern, Schafen und Equiden zu beachten ist
  • Almmeldung Schafe Ziegen
  • Almmeldung von Equiden

Förderungen Abwicklung 2023-2027

  • Almauftrieb - das ist zu beachten!

  • MFA 2025: Einreichfrist endet

  • Zahlungsantrag über die digitale Förderplattform stellen

  • Invekos-Service der Landwirtschaftskammer Kärnten

  • Das ist beim Almauftrieb zu beachten

  • Verpflichtende AMA-Meldung "Verbundene Unternehmen"

  • Mehrfachantrag: Einreichung bis 15. April 2025 ohne Nachfrist

  • AMA versendet Auszahlungsmitteilungen

  • Die vielen Gesichter der ID Austria

  • ID-Austria: Grundvoraussetzung für Antragstellung

  • Bekanntgabe einer E-Mail-Adresse für umfassende Information zu MFA und Co.

  • Melde- und Korrekturnotwendigkeiten bei nicht-landwirtschaftlichen Nutzungen (Grundinanspruchnahme)

  • Vor-Ort-Kontrolle III: Kontrolle auf Almen in der GAP ab 2023

  • Vor-Ort-Kontrolle II: In neuer GAP ersetzt Konditionalität Cross Compliance

  • Agrarmarketingbeitrag: Mehrfachantrag ersetzt Beitragserklärung

  • Vor-Ort-Kontrolle I: Neuerungen bei der Vor-Ort-Kontrolle in der GAP ab 2023

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