Sicher auf Alm und Weide
Mit dem Auftrieb des Viehs auf Kärntens Almen beginnt auch heuer wieder die Weidesaison. Gleichzeitig nutzen zahlreiche Wanderer und Erholungssuchende die heimischen Almgebiete. Damit das sichere Miteinander von Almwirtschaft und Freizeitnutzung gelingt, wird weiterhin auf Aufklärungsarbeit, Eigenverantwortung und gut sichtbare Hinweistafeln entlang von Alm- und Wanderwegen gesetzt.
Wie aktuell und wichtig ein umsichtiges Verhalten in Weidegebieten ist, zeigt ein tragischer Vorfall vom vergangenen Wochenende in Oberlienz, bei dem eine Frau ums Leben kam und ihr Mann verletzt wurde. Nach den bisher bekannten Informationen dürften die Tiere durch eine Spaziergängerin mit Hund aufgeschreckt worden sein. Der Vorfall unterstreicht einmal mehr, dass insbesondere Hunde bei Mutterkühen mit Kälbern Stress- und Schutzreaktionen auslösen können.
Vor einem Jahr wurde über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom April 2025 zur Tierhalterhaftung auf Almen berichtet. Dieses galt als erste höchstgerichtliche Entscheidung zur neuen Rechtslage nach dem Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 und brachte eine wichtige Bestätigung für die Alm- und Weidewirtschaft.
Im Anlassfall auf der Turracher Höhe wurde die Klage gegen einen Tierhalter abgewiesen. Wanderer waren von einer Mutterkuh angegriffen worden, als sie – die kritische Distanz unterschreitend – an ihr vorbeigehen wollten. Es wurde bestätigt, dass der Landwirt seinen Verpflichtungen nachgekommen war und die angebrachten Warnschilder ausreichend waren. Besonders hervorgehoben wurde vom Höchstgericht, dass die Haltung von Mutterkühen mit Kälbern auf Almen ortsüblich ist und Kühe im Allgemeinen keine Gefahr für den Menschen sind. Im konkreten Fall waren die Tiere zuvor nicht auffällig geworden, der betroffene Weg galt nicht als stark frequentiert und am Beginn des Weges befand sich eine zweisprachige Hinweistafel.
Gerade diese Hinweistafeln spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Gerichte haben klargestellt, dass deutlich sichtbare Warnschilder mit Hinweisen zum Verhalten gegenüber Weidevieh ausreichend sind. Zusätzliche oder besonders umfangreiche Beschilderungen werden nicht verlangt.
Die Eigenverantwortung der Wanderer ist daher bedeutend beim Aufeinandertreffen mit Weidevieh. Vor allem Hunde können Mutterkühe in Stresssituationen versetzen. Es wird empfohlen, ausreichend Abstand zum Vieh zu halten, Weideflächen ruhig zu durchqueren und Hunde im Ernstfall notfalls abzuleinen, damit sich Mensch und Tier rasch voneinander entfernen können.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei besonderen Gegebenheiten vor Ort oder bekannten auffälligen Tieren zusätzliche Maßnahmen notwendig werden können. Dazu zählen etwa verstärkte Hinweise oder geänderte Weideführungen. Ausschlaggebend ist stets die konkrete Situation vor Ort und ob im Einzelfall Maßnahmen zumutbar sind.
Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits mit dem Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 angepasst. Seither ist ausdrücklich festgelegt, dass sich Tierhalter an den anerkannten Standards der Alm- und Weidewirtschaft orientieren dürfen. Eine Haftung besteht nur dann, wenn notwendige und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden.
Der Zweck dahinter ist klar: Die Almwirtschaft soll praktikabel bleiben und darf nicht durch unrealistische Anforderungen erschwert werden.
Zusätzliche Sicherheit bietet das vom Land Kärnten eigens geschnürte Versicherungspaket, das einen umfassenden Schutz für Kärntner Betriebe gewährleistet. Gerade vor Beginn der Weidesaison wird empfohlen, den eigenen Versicherungsschutz sowie die vorhandene Beschilderung nochmals zu überprüfen.
Es gelten damit weiterhin praxisnahe Maßstäbe. Maßgebend bleiben eine ordnungsgemäße Weidehaltung, zweckmäßige Hinweistafeln und die Eigenverantwortung der Besucher auf Almen und Weideflächen.
Wie aktuell und wichtig ein umsichtiges Verhalten in Weidegebieten ist, zeigt ein tragischer Vorfall vom vergangenen Wochenende in Oberlienz, bei dem eine Frau ums Leben kam und ihr Mann verletzt wurde. Nach den bisher bekannten Informationen dürften die Tiere durch eine Spaziergängerin mit Hund aufgeschreckt worden sein. Der Vorfall unterstreicht einmal mehr, dass insbesondere Hunde bei Mutterkühen mit Kälbern Stress- und Schutzreaktionen auslösen können.
Vor einem Jahr wurde über ein Urteil des Obersten Gerichtshofs vom April 2025 zur Tierhalterhaftung auf Almen berichtet. Dieses galt als erste höchstgerichtliche Entscheidung zur neuen Rechtslage nach dem Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 und brachte eine wichtige Bestätigung für die Alm- und Weidewirtschaft.
Im Anlassfall auf der Turracher Höhe wurde die Klage gegen einen Tierhalter abgewiesen. Wanderer waren von einer Mutterkuh angegriffen worden, als sie – die kritische Distanz unterschreitend – an ihr vorbeigehen wollten. Es wurde bestätigt, dass der Landwirt seinen Verpflichtungen nachgekommen war und die angebrachten Warnschilder ausreichend waren. Besonders hervorgehoben wurde vom Höchstgericht, dass die Haltung von Mutterkühen mit Kälbern auf Almen ortsüblich ist und Kühe im Allgemeinen keine Gefahr für den Menschen sind. Im konkreten Fall waren die Tiere zuvor nicht auffällig geworden, der betroffene Weg galt nicht als stark frequentiert und am Beginn des Weges befand sich eine zweisprachige Hinweistafel.
Gerade diese Hinweistafeln spielen in der Praxis eine wichtige Rolle. Die Gerichte haben klargestellt, dass deutlich sichtbare Warnschilder mit Hinweisen zum Verhalten gegenüber Weidevieh ausreichend sind. Zusätzliche oder besonders umfangreiche Beschilderungen werden nicht verlangt.
Die Eigenverantwortung der Wanderer ist daher bedeutend beim Aufeinandertreffen mit Weidevieh. Vor allem Hunde können Mutterkühe in Stresssituationen versetzen. Es wird empfohlen, ausreichend Abstand zum Vieh zu halten, Weideflächen ruhig zu durchqueren und Hunde im Ernstfall notfalls abzuleinen, damit sich Mensch und Tier rasch voneinander entfernen können.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass bei besonderen Gegebenheiten vor Ort oder bekannten auffälligen Tieren zusätzliche Maßnahmen notwendig werden können. Dazu zählen etwa verstärkte Hinweise oder geänderte Weideführungen. Ausschlaggebend ist stets die konkrete Situation vor Ort und ob im Einzelfall Maßnahmen zumutbar sind.
Die rechtlichen Grundlagen wurden bereits mit dem Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2019 angepasst. Seither ist ausdrücklich festgelegt, dass sich Tierhalter an den anerkannten Standards der Alm- und Weidewirtschaft orientieren dürfen. Eine Haftung besteht nur dann, wenn notwendige und zumutbare Maßnahmen unterlassen werden.
Der Zweck dahinter ist klar: Die Almwirtschaft soll praktikabel bleiben und darf nicht durch unrealistische Anforderungen erschwert werden.
Zusätzliche Sicherheit bietet das vom Land Kärnten eigens geschnürte Versicherungspaket, das einen umfassenden Schutz für Kärntner Betriebe gewährleistet. Gerade vor Beginn der Weidesaison wird empfohlen, den eigenen Versicherungsschutz sowie die vorhandene Beschilderung nochmals zu überprüfen.
Es gelten damit weiterhin praxisnahe Maßstäbe. Maßgebend bleiben eine ordnungsgemäße Weidehaltung, zweckmäßige Hinweistafeln und die Eigenverantwortung der Besucher auf Almen und Weideflächen.
Versicherung für Almbauern
Auf den Almen kommt es immer wieder zu Unfällen – zwischen Kühen und Wanderern, mit oder ohne Hund, ebenso mit Mountainbikern. Mehrmals standen Landwirte, denen die Almen sowie die dort lebenden Nutztiere gehören, vor Gericht.
Um ihnen Rechtssicherheit zu geben, hat das Land Kärnten ein eigenes Versicherungspaket geschnürt und dieses vor Beginn der Almsaison auf Initiative von Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig wieder erneuert.
Um ihnen Rechtssicherheit zu geben, hat das Land Kärnten ein eigenes Versicherungspaket geschnürt und dieses vor Beginn der Almsaison auf Initiative von Agrarreferent LHStv. Martin Gruber und Tourismuslandesrat Sebastian Schuschnig wieder erneuert.
Sicherer Umgang mit Weidevieh
- Kontakt zum Weidevieh vermeiden; Tiere nicht füttern; sicheren Abstand halten!
- Ruhig verhalten; Weidevieh nicht erschrecken!
- Mutterkühe beschützen ihre Kälber; Begegnung von Mutterkühen und Hunden vermeiden!
- Hunde immer unter Kontrolle halten und an der kurzen Leine führen. Ist ein Angriff durch ein Weidetier abzusehen: sofort ableinen!
- Wenn Weidevieh den Weg versperrt, mit möglichst großem Abstand umgehen bzw. umfahren, allenfalls das Rad schieben!
- Gekennzeichnete Wander- und Radwege nicht verlassen!
- Bei Herannahen von Weidevieh: Ruhig bleiben, nicht den Rücken zukehren, den Tieren ausweichen!
- Schon beim ersten Anzeichen von Unruhe der Tiere die Weidefläche zügig verlassen!
- Zäune sind zu beachten! Falls es ein Tor gibt, dieses nutzen, danach wieder gut schließen und Weide zügig queren!
- Begegnen Sie den hier arbeitenden Menschen, der Natur und den Tieren mit Respekt.