Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer(current)1
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen(current)2
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Recht & Steuer
  3. Allgemeine Rechtsfragen
  4. Allgemeines

Almausschank als landwirtschaftliches Nebengewerbe

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
02.06.2025 | von Mag. Maria Joas

Im Rahmen der allgemeinen Bewirtschaftung ihrer Almen erwägen viele Land- und Forstwirt:innen dort auch Gäste zu bewirten. Aus rechtlicher Sicht gibt es dabei einiges zu beachten.

Almausschank © RaMö – stock.adobe.com
Bei selbsterzeugten Produkten müssen die Zutaten "überwiegend", also zumindest zu 51 Prozent, aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion stammen. © RaMö – stock.adobe.com

Gewerberechtliche Grundlage

Gemäß § 2 Abs. 4 Z. 10 Gewerbeordnung (GewO) fällt der sogenannte Almausschank unter die landwirtschaftlichen Nebengewerbe und ist bei Vorliegen der Voraussetzungen ohne Gewerbeberechtigung möglich. Konkret sind darunter die Verabreichung und das Ausschenken selbst erzeugter Produkte sowie von ortsüblichen in Flaschen abgefüllten Getränken im Rahmen der Almbewirtschaftung zu verstehen.

Berechtigte Personen

Berechtigte Personen können sowohl Privatpersonen als auch Agrargemeinschaften sein. Die Bewirtschafter:innen müssen nicht die Eigentümer:innen der Alm sein. Es gibt keine Einschränkung hinsichtlich der Anzahl von Sitzplätzen, aber die Landwirtschaft muss überwiegen, da der Almausschank als landwirtschaftliches Nebengewerbe nur nebenbei und untergeordnet betrieben werden darf.

Almbewirtschaftung

Es muss sich tatsächlich um eine Alm handeln (entweder im Tiroler Almkataster verzeichnet oder von der Marktstelle der AMA als solche definiert) und diese muss als Alm bewirtschaftet sein. In zeitlicher Hinsicht darf der Almausschank nur in jener Jahreszeit im Zusammenhang mit der üblichen landwirtschaftlichen Almbewirtschaftung in der Form des Haltens von Nutztieren (z.B. Kühe, Schafe, Pferde) ausgeübt werden. Eine im Winter nicht bestoßene Alm als Schihütte zu nutzen, fällt nicht unter dieses Nebengewerbe.

Selbsterzeugte Produkte

Darunter fallen sämtliche Speisen und Getränke, die in der betreffenden Almwirtschaft bzw. im allenfalls dazugehörigen landwirtschaftlichen Betrieb in Tallage selbst erzeugt werden (z.B. selbst erzeugte Milchprodukte, Speck, Wurst, Brot, Knödel, Suppen, Eiergerichte, Mehlspeisen, Kuchen, etc.). Die Zutaten müssen "überwiegend", also zu zumindest zu 51% aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion stammen. Lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen kommen uneingeschränkt zur Anwendung. Die "Leitlinie für eine gute Hygienepraxis in Schutzhütten in Extremlage sowie in saisonal bewirtschafteten Almen" ist beim Almausschank einzuhalten.

Ortsübliche, in Flaschen abgefüllte Getränke

Neben den selbsterzeugten Getränken, wie z.B. Milch, dürfen beim Almausschank auch ortsübliche, in Flaschen abgefüllte Getränke (z.B. Mineralwasser, Bier und Säfte) ausgeschenkt werden. Ortsüblich sind die Getränke dann, wenn sie in der regionalen Gastronomie angeboten werden. Diese müssen nicht selbst erzeugt sein. Es kann auch glasweise aus der Flasche verkauft werden, jedoch ist der Verkauf von offenem Wein, Fass- oder Dosenbier keinesfalls durch den Almausschank gedeckt.

Sozialversicherungsrecht

Ein Almausschank muss der Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen (SVS) bei Aufnahme gemeldet werden. Die Einnahmen aus dem Almausschank sind bis spätestens 30. April des Folgejahres unaufgefordert der SVS zu übermitteln. Für diese besteht eine gesonderte Beitragspflicht. Für die Beitragsgrundlagenermittlung sind die Bruttoeinnahmen heranzuziehen. Von diesen wird dann ein Freibetrag in der Höhe von 3.700 Euro in Abzug gebracht. Von dem so erreichten Wert werden in weiterer Folge pauschal 70% als Betriebsausgaben abgezogen. Der verbleibende Betrag ist die jährliche Beitragsgrundlage.

Steuerrechtliche Aspekte

Der Gewinn aus dem Almausschank ist als land- und forstwirtschaftliche Nebentätigkeit durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gesondert zu ermitteln. Bei der Gewinnermittlung sind die Betriebsausgaben mit 70% der Betriebseinnahmen (einschließlich Umsatzsteuer) anzusetzen. Der Gewinn aus dem Almausschank muss dabei eine untergeordnete Rolle zum landwirtschaftlichen Hauptbetrieb spielen. Die Umsatzgrenze liegt bei 55.000 Euro; ansonsten liegen Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb vor. Für den Almausschank gilt die sogenannte Zukaufsregel. Gemäß dieser darf der Einkaufswert zugekaufter Erzeugnisse nachhaltig 25% des Umsatzes nicht übersteigen, da sonst ein Gewerbebetrieb vorliegt. Um die Höhe des Zukaufs feststellen zu können, müssen die Einkaufsrechnungen für zugekaufte Produkte aufbewahrt werden.
Zum vorigen voriger Artikel

Wie erfolgt die Berechnung des Übernahmswertes?

Zum nächsten nächster Artikel

Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

Weitere Fachinformation

  • Viehmängel

  • Verträge: Geschriebenes ist auch durchsetzbar

  • Rechtsfragen beim Maschinenkauf - Überblick

  • Weihnachtszeit, Geschenkezeit, aber was tun, wenn's nicht gefällt?

  • Mountainbiken: Aktualisierter Gestattungsvertrag

  • Traktor zu spät geliefert

  • Vertragsabschluss durch Minderjährige

  • Alte Rechnung - muss diese noch bezahlt werden?

  • Freiflächen-Photovoltaik: ­Vorsicht bei Vertragsgestaltung

  • Wie lange gilt ein Gutschein?

  • Vertragsänderungen bei Gestattungsverträgen für Handymasten

  • Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • Gewährleistungsrecht - Handel mit landwirtschaftlichen Nutztieren

  • Wenn der Käufer nicht bezahlt

  • Rücktrittsrecht

  • Augen auf beim Online-Kauf

  • Irrtum über Eigenschaft einer gekauften Sache

  • Traktorkauf ohne Garantie

  • Lastenfreistellung bei Grundkauf

  • Worauf achten bei Optionsverträgen?

  • Gewährleistung NEU

  • Preiserhöhungen bei Bauverträgen

  • Freizeitaktivitäten auf der Alm

  • Freizeitaktivitäten und Landwirtschaft - Übersicht

  • Unbefugtes Anlegen neuer Steige verboten

  • Langlaufen - welche Regeln zu beachten sind

  • Geocaching - die elektronische Schnitzeljagd

  • Verlassenschaftsverfahren

  • Das außerordentliche Erbrecht des Lebensgefährten

  • Erbrecht - Der gesetzliche Pflichtteil

  • Prüfen Sie Ihr Testament

  • Anerbenrecht verhindert Zerschlagung der Betriebe

  • Wie erfolgt die Berechnung des Übernahmswertes?

  • Almausschank als landwirtschaftliches Nebengewerbe

  • Neu überarbeitetes Handbuch zur Rechtsformwahl in der Land- und Forstwirtschaft

  • Trennung, was nun? - Informationen zum Kindesunterhalt

  • PV-Anlage mit Konfliktpotenzial

  • Abfindungsalkohol: Zulassung von einfachen Brenngeräten

  • Sachkundenachweis zur Anwendung von Mäuse- und Rattengift

  • Kinder und Traktoren - worauf es zu achten gilt

  • Urheberrecht und Internet

  • Vorsicht vor betrügerischen Kleinanzeigen

  • Absicherung in der Familie

  • Patientenverfügung und Voraussetzungen

  • Beleidigungen im Internet – Ist im World Wide Web wirklich alles erlaubt?

  • Unterhaltsverzicht und Mindestsicherung

  • Fehlverhalten von Hund oder Hundebesitzer?

  • Urheberrechtsverletzungen im Internetzeitalter – Was darf ich wirklich?

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Almausschank © RaMö – stock.adobe.com

Bei selbsterzeugten Produkten müssen die Zutaten "überwiegend", also zumindest zu 51 Prozent, aus der eigenen landwirtschaftlichen Produktion stammen. © RaMö – stock.adobe.com