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Unentgeltliche Vertretung in FinanzOnline

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25.02.2026 | von Dr. Erich Moser

Neues Service ist Erleichterung für ältere Generation.

Finanzen_Taschenrechner_Geld_Berechnen©pfpgroup_stock_adobe_com.jpg © pfpgroup/stock.adobe.com
Nunmehr bietet FinanzOnline die Möglichkeit, sich bei ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften (z. B. ausschließlicher Pensionsbezug) von einer Vertrauensperson in steuerlichen Angelegenheiten helfen zu lassen. © pfpgroup/stock.adobe.com
Seit Jänner 2026 können natürliche Personen ihre Anliegen in FinanzOnline von einer vertrauten, volljährigen Person (Vertrauensperson) erledigen lassen. Die unentgeltliche Vertretung ermöglicht es der Vertrauensperson, im Namen der vertretenen Person zu handeln. Dies ist transparent und auch sicher, weil eindeutig erkennbar ist, wer für wen in ­FinanzOnline tätig war. Überdies ist eine jederzeitige Widerrufbarkeit möglich.

Dieses Service richtet sich an Menschen, die sich in der digitalen Welt nicht zurechtfinden, daher Unterstützung bei der Nutzung von FinanzOnline benötigen und dafür eine Person ihres Vertrauens bevollmächtigen möchten. Mit der unentgeltlichen Vertretung kann eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson sämtliche Funktionen in FinanzOnline nutzen, die auch die vertretene Person verwenden kann. Dazu zählen auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Geldgebarung, wie beispielsweise Rückzahlungsanträge oder Änderungen der Kontoverbindung. Ein uneingeschränktes Vertrauen in die Vertrauensperson ist daher unerlässlich. Eine Zustellvollmacht ist zwar nicht von der unentgeltlichen Vertretung in FinanzOnline umfasst, allerdings kann die Vertrauensperson auf alle Dokumente zugreifen, die der vertretenen Person elektronisch in FinanzOnline zugestellt wurden. Die Vertretung ist ausschließlich unentgeltlich. Sie dient insbesondere der Unterstützung im Familien- oder Vertrauenskreis und darf nicht berufsmäßig (gegen Entgelt) ausgeübt werden. Eine unentgeltliche Vertretung kann eingerichtet werden, wenn die vertretene Person:
  • volljährig und voll handlungsfähig ist,
  • ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wie z.B. Pensionseinkünfte (keine anderweitigen Einkünfte), erzielt,
  • eine volljährige, voll handlungsfähige Vertrauensperson bevollmächtigen möchte.

Vertreter

Vertreten können volljährige und voll handlungsfähige Personen. Eine Person darf höchstens vier andere Personen vertreten. Für die Nutzung der Vertretung ist erforderlich, dass die Vertrauensperson in Finanz­Online mit ID Austria oder EU-Login einsteigt.

Einrichtung der Vertretung

Amtliches Formular ausfüllen: Die Vertretung kann nur mit dem dafür vorgesehenen Formular (FON-UV 1) eingerichtet werden.
  • Formular unterschreiben: Eine handschriftliche Unterschrift oder eine elektronische Signatur ist möglich. Ein Scan des unterschriebenen Formulars als PDF genügt.
  • Formular in FinanzOnline hochladen: Die Vertrauensperson darf die Vollmacht ausschließlich über die Funktion "Weitere Services → Vertretungsbeziehung verwalten" in Finanz­Online hochladen. Andere Wege der Übermittlung an das Finanzamt sind nicht zulässig.
Nach der Übermittlung prüft das Finanzamt die Angaben und hinterlegt die Vertretung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Bei Bedarf kann vom Finanzamt die Vorlage des unterschriebenen Formulars im Original angefordert werden. Wenn die Vollmacht vom Finanzamt genehmigt wird, erfolgt eine Verständigung der vertretenen Person mittels Briefes. Die Vertrauensperson wird nicht gesondert informiert. Sie erfährt von der erfolgten Genehmigung dadurch, dass sie beim Einstieg in Finanz­Online mittels ID Austria (oder EU-Login) auswählen kann, für die vertretene Person zu handeln. Wenn die Vollmacht abgelehnt wird, erhält die Vertrauensperson einen entsprechenden Bescheid. Gleichzeitig wird die vertretene Peron durch ein per Post zugestelltes Schreiben informiert.

Nutzung der Vertretung

Nach dem Login mit ID Austria (oder EU-Login) wählt die Vertrauensperson, ob sie für sich selbst oder für die vertretene Person tätig werden möchte. Dafür benötigt die Vertrauensperson keine weiteren Daten oder Codes (keine Zugangsdaten der vertretenen Person werden benötigt). Der Vertrauensperson stehen alle steuerlichen Funktionen zur Verfügung, nicht aber externe Verfahren, die über FinanzOnline erreicht werden können (wie z.B. die Einsicht in die Transparenzdatenbank oder das Kontenregister). Funktionen, auf die die vertretene Person keinen Zugriff hat, kann die Vertrauensperson nicht verwenden.

Befristung und Widerruf

Die unentgeltliche Vertretung kann befristet oder unbefristet eingerichtet werden. Ein Widerruf ist jederzeit schriftlich möglich. Die Vertretung endet automatisch mit dem Tod entweder der vertretenen Person oder der Vertrauensperson. Die vertretene Person hat jederzeit die Möglichkeit, eine eingeräumte Vollmacht zu widerrufen. Der Widerruf kann über FinanzOnline als "Sonstiges Anbringen" oder formfrei postalisch an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien) übermittelt werden. Die Vertrauensperson kann die Vollmacht jederzeit aufkündigen. Dafür muss sie die Funktion "Wartung einer Beziehung als Erwachsenenvertreter/​unentgeltlicher Vertreter in ­FinanzOnline" verwenden.
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