Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein(current)2
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. Allgemein
  4. Kärnten

Pflegeauflagen auf Ackerbiodiversitätsflächen

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
12.05.2023 | von Bernadette Uran - Gültigkeit: Kärnten

Je nach Beantragungsart ist auf unterschiedliche Pflege- und Nutzungsauflagen bei Biodiversitätsflächen am Acker zu achten.

In den beiden ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ sowie „Biologische Wirtschaftsweise (BIO)“ sind ab 2 ha Acker am Betrieb auf zumindest 7 % der Ackerflächen Biodiversitätsflächen anzulegen. Bei Betrieben unter 10 ha Ackerfläche kann diese Biodiversitätsauflage über zusätzliche Biodiversitätsflächen auf dem Grünland erfüllt werden. Ab 10 ha Acker muss zudem auf Ackerfeldstücken mit mehr als 5 ha eine Biodiversitätsfläche von zumindest 0,15 ha in Summe angelegt sein.
Je nach Beantragungsart (Schlagnutzung + Codierung) gibt es unterschiedliche Bewirtschaftungsauflagen zu beachten. Eine Übersicht ist der Tabelle „Bewirtschaftungsauflagen auf Acker-Biodiversitätsflächen“ zu entnehmen.

Was bei der Pflege von Biodiversitätsflächen zu beachten ist:

Die Biodiversitätsfläche muss mindestens einmal jedes zweite Jahr, maximal zweimal pro Jahr gemäht oder gehäckselt werden. Eine als „Grünbrache“ beantragte Biodiversitätsfläche darf nur gehäckselt bzw. geschlegelt werden. Wird die Biodiversitätsfläche als „Sonstiges Feldfutter“ beantragt, muss sie gemäht und das Mähgut von der Fläche verbracht werden.
Auf 75 % der Biodiversitätsflächen ist eine Pflege frühestens am 1. August erlaubt, auf den restlichen 25 % ist dies ohne zeitliche Einschränkungen möglich. Für die Berechnung der maximal 25 %, die vor dem 1. August genutzt werden dürfen, müssen alle Schläge mit der Codierung DIV zusammengerechnet werden, unabhängig von einer etwaigen zusätzlichen Codierung (AG, NAT, EBW).
Bei anrechenbaren Biodiversitätsflächen aus den ÖPUL-Maßnahmen „Naturschutz“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“, erkennbar an der zusätzlichen „NAT“ bzw. „EBW“ Codierung, gelten vorrangig die Auflagen aus der Projektbestätigung. Ist in dieser ein früherer Nutzungszeitpunkt als der 1. August deklariert, kann die Biodiversitätsfläche ab diesem Zeitpunkt geschlegelt werden.

Umbruch bzw. Verlegung von Biodiversitätsflächen:

Ein Umbruch ist frühestens am 15. September des zweiten Jahres erlaubt. Wird eine Winterung oder Zwischenfrucht angebaut, ist der Umbruch bereits ab dem 1. August des zweiten Jahres möglich. Wird eine Grünbrache-Biodiversitätsfläche umgebrochen, gilt bis 31. Dezember ein Nutzungsverbot. Achtung: Im Falle der Anrechnung der Biodiversitätsfläche aus den Maßnahmen „Naturschutz“ und „Ergebnisorientierte Bewirtschaftung“ gelten bezüglich des Umbruchs nicht die Auflagen für UBB und BIO, sondern ausschließlich die Auflagen gemäß Projektbestätigung.

Verpflichtende zweijährige Standortbindung für Ackerbiodiversitätsflächen:

Mit 1. Jänner 2023 startete das neue ÖPUL 2023, und damit starteten auch alle einzuhaltenden Zeiträume. Biodiversitätsflächen am Acker müssen zwei Jahre am selben Standort belassen werden. Auch wenn die Altbracheregelung genutzt und z. B. eine Biodiversitätsfläche aus der letzten ÖPUL-Periode weitergeführt wird, darf diese bei erstmaliger Beantragung im MFA 2023 frühestens am 15. September 2024 umgebrochen werden. Keine Ausnahme gibt es auch bei einer Verringerung oder Erhöhung der Acker-Ausgangsfläche, einer Reduktion unter 10 ha Ackerfläche oder einer Reduktion der Acker-Feldstücksgröße auf unter 5 ha. Auch hier muss die Zweijährigkeit eingehalten werden.
Einzige Ausnahmen zur Zweijährigkeit:
  • Verlust der Verfügungsgewalt (z. B. Verkauf, Verpachtung, …)
  • Umwandlung in Grünland

Anwendung von Betriebsmitteln:

Auf Biodiversitätsflächen ist sowohl der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln als auch jegliche Düngung vom 1. Jänner des Anlagejahres bis zum Umbruch oder zur anderwertigen Deklaration der Fläche verboten. Zulässig sind nur Pflanzenschutzmittel, die gemäß Bioverordnung (EU) 2018/​848 verwendet werden dürfen.
Die Beseitigung von Biodiversitätsflächen darf nur mit mechanischen Methoden (Häckseln oder Einarbeiten) erfolgen, wie z. B. mit Pflug, Grubber, Kreiselegge, Scheibenegge, oder Biodiversitätsflächen am Acker dürfen nicht befahren werden, außer zum Überqueren, um angrenzende Kulturen zu erreichen. Außerdem ist es nicht erlaubt, diese als Lagerstätte, Maschinenabstellplatz oder als Manövrierfläche für Pflegevorhaben der angrenzenden Kulturen zu nutzen.

Flächenmonitoring

Wie bereits im Kärntner Bauer berichtet, startete mit Mehrfachantragsende das sogenannte Flächenmonitoring mittels Satellitendaten. Dabei wird überprüft, ob die Mindestbewirtschaftungskriterien erfüllt werden, ob beantragte Kulturen vorhanden sind bzw. ob ausgewählte monitoringfähige ÖPUL-Förderauflagen eingehalten werden. Dazu zählt z. B. die Einhaltung der vorgeschriebenen Pflegezeitpunkte und -auflagen der Biodiversitätsflächen. Um möglichst rasch über einen eventuell aufzuklärenden Sachverhalt informiert zu werden, empfiehlt es sich, die „AMA MFA Fotos App“ herunterzuladen. Nach Erhalt der Benachrichtigung über eine sogenannte Push-Nachricht am Handy oder bei Nichtinstallation der App per Mail ist binnen 14 Tagen entweder ein Fotonachweis zu erbringen oder ggf. eine Korrektur des Mehrfachantrages durchzuführen.

Im Anhang finden Sie den Link zu Erklärvideos der AMA zum Flächenmonitoring

Android Nutzer können die „AMA MFA Fotos App“ bereits im Google-Playstore herunterladen, im iOS-App-Store ist sie ab Juni zum Download freigegeben.

Beispiel zur Berechnung der 25 % Fläche mit Pflegemöglichkeit vor dem 1. August

Ein Betrieb hat folgende Biodiversitäts­flächen in der Feldstückliste angegeben:
  • 2 ha Grünbrache DIV
  • 1 ha Sonstiges Feldfutter DIV
  • 1 ha Grünbrache DIV + AG
Alle Schläge mit DIV-Codierung werden zusammengerechnet. Der Betrieb hat somit eine Gesamtfläche von 4 ha Biodiversitätsflächen. Davon werden die Prozente ermittelt:
75 % von 4 ha = 3 ha
25 % von 4 ha = 1 ha
25 % dürfen vor dem 1. August gepflegt werden. In diesem Fall sind dies 1 ha „Sonstiges Feldfutter“ oder „Grünbrache“. Die restliche Fläche darf erst ab dem 1. August gepflegt (gemäht bzw. geschlegelt) werden.

Ein weiterer Betrieb hat nachstehende Biodiversitätsflächen im Mehrfachantrag angegeben:
  • 2,5 ha Grünbrache DIV
  • 1,5 ha Grünbrache DIV + NAT (lt. Projekt­bestätigung Häckseln ab 1. Juli möglich)
Die gesamte Biodiversitätsfläche beträgt 4 ha. Davon werden die Prozente ermittelt:
75 % von 4 ha = 3 ha
25 % von 4 ha = 1 ha
25 % dürfen lt. UBB/BIO-Auflagen vor dem 1. August gepflegt werden. Da es sich bei 1,5 ha aber um Naturschutzflächen mit einem früheren Nutzungstermin als dem 1. August handelt und die Projektbestätigung Vorrang gegenüber den Biodiversitätsauflagen hat, dürfen in diesem Fall 1,5 ha ab 1. Juli gehäckselt werden. Die restliche Biodiversitätsfläche darf jedoch erst ab 1. August geschlegelt werden („Grünbrache“ DIV).
 
Übersicht der Bewirtschaftungsauflagen bei Acker-Biodiversitätsflächen.jpg © LK Kaernten
© LK Kaernten

Links zum Thema

  • AMA Flächenmonitoring (Videohandbücher und Hilfestellung)

Förderungen Allgemein 2023-2027

  • Nichtlandwirtschaftliche Nutzung beihilfefähiger Flächen

  • Höhere Gewalt - rechtzeitig melden

  • Mehrfachantrag 2025 - Alles im Blick?

  • Doppelnutzungen im MFA richtig beantragen

  • AMA-Bescheide und Mitteilungen überprüfen

  • AMA-Auszahlung für Antragsjahr 2024

  • Drei Gratis-Monate LBG Agrar für ISP-Kunden

  • ÖPUL-Programmänderung ab 2025

  • Erleichterungen bei den GLÖZ-Standards

  • Neuer E-Learning-Kurs für MFA, RinderNET und AMA MFA Fotos App

  • Agrarmarketingbeitrag: Verwendung und kleinere Anpassungen 2024

  • AMA-Hauptauszahlung für das Antragsjahr 2024

  • Totschnig: 360 Mio. Euro Impulsprogramm für die Landwirtschaft

  • Agraratlas & Agrar-Geodatenportal

  • GAP-Strategieplan für 2023-2027 genehmigt

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Übersicht der Bewirtschaftungsauflagen bei Acker-Biodiversitätsflächen.jpg © LK Kaernten

© LK Kaernten