Neue Ackerstatus-Regelung
Die bisherige Bestimmung für Betriebe hinsichtlich der Dauergrünlandwerdung (Fünf-Jahres-Regelung) wird mit 2026 geändert. Die EU-Kommission hat im Zuge des Omnibus III-Vereinfachungspakets die dafür notwendigen rechtlichen Voraussetzungen geschaffen und erfüllt damit eine langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer Kärnten. Darauf aufbauend werden in Österreich sowohl eine neue Stichtagsregelung als auch eine Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung (Jahresregelung) umgesetzt.
Mit der Umsetzung der neuen Stichtagsregelung wird in Österreich für alle mit 1. Jänner 2026 als Ackerflächen eingestuften Flächen ein langfristiger Erhalt des Ackerstatus geschaffen – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe. Die Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung auf sieben Jahre gilt für Ackerflächen, welche nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu geschaffen werden.
Mit der Umsetzung der neuen Stichtagsregelung wird in Österreich für alle mit 1. Jänner 2026 als Ackerflächen eingestuften Flächen ein langfristiger Erhalt des Ackerstatus geschaffen – ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand für die Betriebe. Die Verlängerung der Frist für die Dauergrünlandwerdung auf sieben Jahre gilt für Ackerflächen, welche nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu geschaffen werden.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
Alle Flächen, die per 1. Jänner 2026 als Acker beantragt sind, behalten diesen Status weiterhin – unabhängig davon, ob die vorgesehenen Maßnahmen gesetzt werden.
Die Frist für die Dauergrünlandwerdung wird von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt – und zwar rückwirkend ab dem Antragsjahr 2026.
Daher müssen auch auf jenen Ackerflächen, auf denen aufgrund der bisher geltenden Fünf-Jahres-Frist spätestens heuer eigentlich eine Einsaat oder eine Fruchtfolgemaßnahme notwendig gewesen wäre, keine Maßnahmen mehr gesetzt werden, um den Ackerstatus zu erhalten.
Zur technischen Umsetzung wird im Invekos-GIS ein „Stichtags-Ackerlayer“ mit dem MFA 2027 eingeführt. Für die Betriebe entsteht dabei kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Der Stichtags-Ackerlayer enthält:
Für nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu hinzukommende Ackerflächen ist zukünftig die Sieben-Jahres-Frist für das Setzen von Maßnahmen zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten. Erstmaliger Handlungsbedarf zum Erhalt des neu geschaffenen Ackerstatus besteht daher frühestens im Jahr 2033.
Die Frist für die Dauergrünlandwerdung wird von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt – und zwar rückwirkend ab dem Antragsjahr 2026.
Daher müssen auch auf jenen Ackerflächen, auf denen aufgrund der bisher geltenden Fünf-Jahres-Frist spätestens heuer eigentlich eine Einsaat oder eine Fruchtfolgemaßnahme notwendig gewesen wäre, keine Maßnahmen mehr gesetzt werden, um den Ackerstatus zu erhalten.
Zur technischen Umsetzung wird im Invekos-GIS ein „Stichtags-Ackerlayer“ mit dem MFA 2027 eingeführt. Für die Betriebe entsteht dabei kein zusätzlicher Handlungsbedarf.
Der Stichtags-Ackerlayer enthält:
- alle Flächen, die im MFA 2025 als Ackerflächen eingestuft wurden, sowie
- Ackerflächen, die im MFA 2026 mit einer Winterung eingestuft werden.
Für nach dem Stichtag 1. Jänner 2026 neu hinzukommende Ackerflächen ist zukünftig die Sieben-Jahres-Frist für das Setzen von Maßnahmen zur Verhinderung der Dauergrünlandwerdung zu beachten. Erstmaliger Handlungsbedarf zum Erhalt des neu geschaffenen Ackerstatus besteht daher frühestens im Jahr 2033.
Für ÖPUL-Betriebe zu beachten
Die neuen Regelungen ändern nichts an den Vorgaben des ÖPUL. Einschränkungen und Verbote beim Umbruch von Dauergrünland bei Teilnahme an den Maßnahmen UBB, BIO und/oder HBG sind weiterhin zu beachten und einzuhalten.
Sobald weitere Details zur Umsetzung vorliegen, wird im Kärntner Bauer informiert.
Sobald weitere Details zur Umsetzung vorliegen, wird im Kärntner Bauer informiert.
"Unser Einsatz hat sich ausgezahlt. Endlich macht die EU mit der widersinnigen Vorgabe Schluss, Ackerfutterflächen alle fünf Jahre umackern oder erneuern zu müssen, um den Ackerstatus zu behalten. Danke auch Bundesminister Totschnig, der sich für diese Neuregelung eingesetzt hat!“, LK-Präsident Siegfried Huber.