AMA-Auszahlung: Jetzt Bescheide prüfen
Bei der Hauptauszahlung im Dezember 2025 wurden die Direktzahlungen (DIZA) zu 100%, die Ausgleichszulage (AZ) und das österreichische Umweltprogramm (ÖPUL) zu 75% ausbezahlt. Die Restzahlung der für das Antragsjahr 2025 ermittelten finalen Prämien wird von der AMA nun durchgeführt. Weiters werden die bei der Hauptauszahlung noch nicht berücksichtigten Zwischenfruchtbegrünungen im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" zur Gänze ausbezahlt und Ergebnisse von Nachberechnungen berücksichtigt.
Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden Ende Juni verschickt. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen.
Die Zustellung erfolgt - sofern eine Anmeldung bei "Mein Postkorb" besteht - ausschließlich online, ansonsten per Post. Zusätzlich stehen alle Dokumente zwei bis drei Tage nach dem Versand im eArchiv auf www.eama.at zur Verfügung.
Die Bescheide und Mitteilungen zu den Abrechnungen werden Ende Juni verschickt. Darin wird einzelbetrieblich erläutert, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und errechnen.
Die Zustellung erfolgt - sofern eine Anmeldung bei "Mein Postkorb" besteht - ausschließlich online, ansonsten per Post. Zusätzlich stehen alle Dokumente zwei bis drei Tage nach dem Versand im eArchiv auf www.eama.at zur Verfügung.
Bescheide und Mitteilungen prüfen
Es wird dringend empfohlen, die Bescheide und Mitteilungen sorgfältig zu prüfen und die ausgewiesenen Beträge auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu kontrollieren.
Besondere Aufmerksamkeit sollte folgenden Punkten gelten:
Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen ab Zustellung durchzuführen. Bei den DIZA-Bescheiden ist unbedingt die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Info: Für Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050 315 199 an. Unterstützung bei auftretenden Fragen und etwaigen Einsprüchen bieten die zuständigen LK-Außenstellen sowie das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Besondere Aufmerksamkeit sollte folgenden Punkten gelten:
- abgelehnte Anträge
- ÖPUL-Maßnahmen, die nicht zustande gekommen sind
- Abweichungen zwischen beantragten und ermittelten Flächen bzw. Tieren
- Nicht-Auszahlungen, Kürzungen oder Sanktionen aufgrund von Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen
- Abzüge wegen Verstößen gegen die Konditionalität
Einsprüche zu ÖPUL- und AZ-Mitteilungen sind innerhalb von vier Wochen ab Zustellung durchzuführen. Bei den DIZA-Bescheiden ist unbedingt die Rechtsmittelbelehrung zu beachten, da es ab Zustellung zu unterschiedlichen Fristen von zwei bzw. vier Wochen kommen kann.
Info: Für Fragen zur Auszahlung bietet die AMA eine Telefonhotline unter der Nummer 050 315 199 an. Unterstützung bei auftretenden Fragen und etwaigen Einsprüchen bieten die zuständigen LK-Außenstellen sowie das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft.
Nachfrist bei ungültigen ÖPUL-Maßnahmen
Wurde eine einjährige ÖPUL-Maßnahme im Antragsjahr 2025 nicht gültig begründet, weil Zugangsvoraussetzungen oder Mindestteilnahmebedingungen nicht erfüllt wurden, erscheint in der Mitteilung der Hinweis: "Der Vertrag kommt nicht zustande".
Werden die Voraussetzungen im Antragsjahr 2026 erfüllt, kann die betroffene einjährige Maßnahme innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung im MFA 2026 neu beantragt werden. Da die reguläre Anmeldefrist bereits am 31. Dezember 2025 endete, ist zusätzlich ein gesondertes Anerkennungsersuchen an die AMA zu richten. Dieses ist im eAMA unter dem Reiter "Eingaben" → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2025 einzubringen.
Werden die Voraussetzungen im Antragsjahr 2026 erfüllt, kann die betroffene einjährige Maßnahme innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung im MFA 2026 neu beantragt werden. Da die reguläre Anmeldefrist bereits am 31. Dezember 2025 endete, ist zusätzlich ein gesondertes Anerkennungsersuchen an die AMA zu richten. Dieses ist im eAMA unter dem Reiter "Eingaben" → Einspruch → ÖPUL Mitteilung 2025 einzubringen.