Neues im System Immergrün
Wurde die Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün“ im Herbst 2021 gültig für das Antragjahr 2022 verlängert bzw. gültig mittels Maßnahmenübernahme von einem anderen Betrieb übernommen, ist für das gesamte Kalenderjahr auf die ganzjährige Begrünung von mind. 85 % der Ackerfläche zu jedem Zeitpunkt des Jahres mit Haupt- oder Zwischenfrüchten zu achten.
Die Flächen gelten als begrünt, wenn der maximale Zeitraum zwischen
Als Nachweis für die ganzjährige Begrünung im Ausmaß von mindestens 85 % ist eine schlagbezogene, tagaktuelle Aufzeichnung über Anbau und Ernte von Hauptfrüchten sowie Anlage und Umbruch von Zwischenfrüchten zu führen. Saatgutrechnung bzw. -lieferscheine sind den Aufzeichnungen beizulegen. Aufzeichnungsvorlagen gibt es online unter www.ama.at unter dem Reiter „Flächen“ im Unterpunkt „Maßnahmenerläuterungsblätter und Vorlagen“ oder in ausgedruckter Form in den LK-Außenstellen.
Die Flächen gelten als begrünt, wenn der maximale Zeitraum zwischen
- Ernte Hauptfrucht – Anlage Zwischenfrucht 30 Tage
- Umbruch Zwischenfrucht – Anlage Hauptfrucht 30 Tage
- Ernte Hauptfrucht – Anbau Hauptfrucht 50 Tage beträgt.
Als Nachweis für die ganzjährige Begrünung im Ausmaß von mindestens 85 % ist eine schlagbezogene, tagaktuelle Aufzeichnung über Anbau und Ernte von Hauptfrüchten sowie Anlage und Umbruch von Zwischenfrüchten zu führen. Saatgutrechnung bzw. -lieferscheine sind den Aufzeichnungen beizulegen. Aufzeichnungsvorlagen gibt es online unter www.ama.at unter dem Reiter „Flächen“ im Unterpunkt „Maßnahmenerläuterungsblätter und Vorlagen“ oder in ausgedruckter Form in den LK-Außenstellen.
ÖPUL 2023: System Immergrün – Neuerungen bei Zwischenfrüchten
Bezüglich Begrünungssaatgut von Zwischenfrüchten gibt es im ÖPUL 2015 keine Einschränkungen. Bei einer geplanten Teilnahme an der Maßnahme im ÖPUL 2023 ist (vorbehaltlich der Genehmigung) darauf zu achten, dass die Zwischenfrucht im Sommer/Herbst 2022 nach den Kriterien gemäß ÖPUL 2023 angelegt werden muss, um mit 1. Jänner 2023 bereits die Richtlinien ÖPUL 2023 zu erfüllen:
- Mindestens drei Mischungspartner aus zwei Pflanzenfamilien
- Bei Anlage nach dem 20. September sind Reinsaaten zulässig, diese müssen jedoch winterhart sein