Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen
    • Serviceoffensive
    • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
    • Petition Laborfleisch
    • Maul- und Klauenseuche
    • Schwerpunkt Wolf
    • Zukunftsprozess 2030
    • Zivildienst
    • LK-Wahl 2021
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb & Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen & Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Kärnten

Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
23.06.2025 | von Dipl.-Ing. Christinge Petritz - Gültigkeit: Kärnten

Was dabei zu berücksichtigen ist, lesen Sie in folgenden Artikel.

Zwischenfrucht 1.jpg © LK Kärnten/Petritz
Die Begrünung von Ackerflächen mittels Anlage von Zwischenfrüchten ist eine wirksame Maßnahme für den Boden- und Grundwasserschutz. © LK Kärnten/Petritz
Was ist für 2025 zu beachten?
Für die Begrünung von Ackerflächen mittels Zwischenfruchtanbaus gibt es keine Mindestbegrünungsfläche. Wird keine Begrünung beantragt, wird die Maßnahme ungültig und muss im darauffolgenden MFA bis spätestens 31. Dezember neu beantragt werden. Die Beantragung der Varianten erfolgt bereits im MFA 2025 – es bestehen jedoch Korrektur- und Nachreichmöglichkeit:
  • Variante 1, 2 und 3 bis 31. August 2025
  • ƒ Variante 4, 5, 6 und 7 bis 30. September 2025
Darf eine Zwischenfrucht genutzt werden?
Die Nutzung (Mahd und Abtransport, Beweidung) der Zwischenfrucht ist erlaubt, sofern eine flächendeckende Begrünung erhalten bleibt und die Begrünung weiterwächst und sich wieder entwickelt. Der Drusch einer Begrünungskultur ist nicht erlaubt. Das Häckseln oder die Mahd ohne Abtransport ist bei der Begrünungsvariante 1 ab 15. September und bei den Begrünungsvarianten 2 bis 6 erst ab dem 1. November des jeweiligen Jahres zulässig.

Definition Hauptkultur und Zwischenfrucht

Hauptfrüchte: einjährige oder mehrjährige Kulturen (z. B. Feldfutter), die mit der entsprechenden Schlagnutzungsart im jeweiligen Mehrfachantrag beantragt werden. Stillgelegte Flächen (Grünbrachen)
zählen als begrünte Fläche.

Zwischenfrüchte inkl. Untersaaten: im Begrünungsjahr aktiv angelegte Kulturen nach Hauptfrüchten. Auf jede Zwischenfrucht folgt wiederum eine Hauptfrucht. Je nach beantragter Variante kann dies eine Winterung oder Sommerung sein. Wird eine Untersaat als Zwischenfrucht beantragt, gilt der Erntetag der Hauptfrucht als Anlagedatum der Begrünung.

Varianten und Auflagen, Zwischenfruchtanbau

Variante 1
Die Variante 1 wurde mit Wirksamkeit 2025 flexibilisiert: Die Anlage der Begrünung muss bis spätestens 10. August erfolgen. Der Umbruch darf nach frühestens 70 Kalendertagen, jedoch nicht vor dem 15. September, erfolgen (Befahrungsverbot bis einschließlich 14. September). Bestehen bleiben die Ansaat von mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens zwei Pflanzenfamilien und der nachfolgend
verpflichtende Anbau einer Hauptkultur (Winterung) im Herbst.
Die Begrünungsmischung darf aus winterharten oder abfrostenden Arten bestehen. Insektenblütige Pflanzen sind in den meisten Fällen zweikeimblättrige Pflanzen, die farbige Blüten zum Anlocken von Insekten haben. Sie werden von Insekten wie Bienen, Hummeln, Käfern, Fliegen sowie Tag- und Nachtfaltern bestäubt. Beispiele für insektenblütige Mischungspartner sind Buchweizen, Erbse, Dille, Borretsch, Esparsette, Flockenblume, Johanniskraut, Klatschmohn, Kleearten, Kornblume, Löwenzahn, Luzerne, Margarite, Mungo/ Ramtillkraut/ Schwarzsamen, Öllein, Ölrettich, Phazellia, Ringelblume, Rübsen, Schafgarbe, Schwarzkümmel, Senf, Sonnenblume, Wegwarte usw. Gräser sind keine insektenblütigen Pflanzen. Sie werden vom Wind bestäubt.
Auf der Begrünungsfläche gilt ein Befahrungsverbot (z. B. Gülleausbringung) bis einschließlich 14. September. Ein Überqueren zum Erreichen einer angrenzenden Fläche ist zulässig. Nach dem Umbruch ist ein nachfolgender Anbau einer winterharten Hauptkultur mit anschließender Beantragung im Mehrfachantrag 2026 verpflichtend.

Variante 2
Anlage bis 5. August und Umbruch frühestens ab 15. Februar. Auch hier muss, ähnlich wie bei Variante 1, eine
vielfältige insektenblütige Mischung angelegt werden – mindestens sieben Mischungspartner aus mindestens drei Pflanzenfamilien, die sowohl abfrostend als auch winterhart sein können. Der frühe Anbau bis 5. August wird nach der Hauptkultur Getreide empfohlen und bewirkt durch die Vegetationszeit eine gute Massebildung der Begrünungspflanzen.
Ein Häckseln oder eine Mahd ohne Abtransport ist erst ab dem 1. November des jeweiligen Jahres möglich.

Varianten 3 bis 5
Diese Varianten sind in Kärnten die Standardvarianten. Die Anlage- und Umbruchtermine und die erforderlichen Mischungspartner laut Tabelle 1 sind einzuhalten. Die Mischungspartner dürfen sowohl abfrostend als auch winterhart sein.

Variante 6
Anlage bis spätestens 15. Oktober und Umbruch frühestens ab 21. März des Folgejahres. Die erlaubten Begrünungskulturen dieser Variante sind in Tabelle 1 angeführt. Diese können in Reinsaat oder auch als Mischungen aus den angeführten Kulturen angebaut werden. Eine Zumischung von anderen Kulturen
ist nicht erlaubt.
Diese Variante bietet sich nach Hauptkulturen an, die bis Anfang Oktober geerntet werden. Die in der Tabelle aufgelisteten Begrünungskulturen der Variante 6 müssen, wie bei den anderen Varianten auch, Zwischenfrüchte sein. Bei einer Beantragung einer solchen Kultur im nachfolgenden MFA zählt die betroffene Fläche nicht als Begrünung.
Beispiel: Nach der Kultur Silomais laut MFA 2025 wird Grünschnittroggen als Zwischenfrucht angebaut. Dieser Grünschnittroggen darf im MFA 2026 beispielsweise nicht als Doppelnutzung Grünschnittroggen/ Hirse beantragt werden.

Variante 7
(Begleitsaat zwischen bzw. in den Reihen von Winterraps) Die Auflagen zu dieser Variante entnehmen Sie der Tabelle 1. Diese Variante spielt für Kärnten eine untergeordnete Rolle.
mögliche Begrünungsvarianten.png © LK Kärnten
© LK Kärnten
Weitere Informationen entnehmen Sie dem Artikel "Begrünung im ÖPUL" und "Begrüfungnen von Ackerflächen - System Immergrün".

Links zum Thema

  • Begrünungen im ÖPUL
  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün

ÖPUL 2023-2027

  • Auf Bodenuntersuchung nicht vergessen

  • Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün

  • Begrünungen im ÖPUL

  • Die Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau

  • ÖPUL-Weiterbildung – Onlinekurse nutzen

  • Güllemengen korrekt beantragen

  • Jetzt Pflanzenschutzmittel-Codierung im MFA prüfen!

  • ÖPUL: Bodenprobenerfassung nicht vergessen!

  • Vorverlegung Schnittzeitpunkt - was zu beachten ist

  • Biodiversitätsflächen - Auflagen beachten

  • ÖPUL Maßnahme - "Tierwohl - Weide": Anforderungen und Tipps

  • ÖPUL-Maßnahme "Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland" -– Bodenprobenziehung nicht vergessen

  • An die ÖPUL-Aufzeichnungen denken

  • ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen!

  • Biolandbau: neue Prämien, Auflagen und Perspektiven

  • Übersicht über die Mähzeitpunkte bei Grünland-Biodiversitätsflächen im ÖPUL

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Zwischenfrucht 1.jpg © LK Kärnten/Petritz

Die Begrünung von Ackerflächen mittels Anlage von Zwischenfrüchten ist eine wirksame Maßnahme für den Boden- und Grundwasserschutz. © LK Kärnten/Petritz

mögliche Begrünungsvarianten.png © LK Kärnten

© LK Kärnten